Liegenschaftskataster
Register-ID:2
Redaktioneller Stand:20.08.2026
Allgemeines
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist – neben dem vermessungstechnischen Raumbezug und der Geotopografie – ein Teil der Geobasisinformationen, welche durch das amtliche Vermessungswesen erhoben, geführt und bereitgestellt werden. In der Zusammenstellung der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) werden die für alle Länder verpflichtenden als auch die landesindividuellen Inhalte nachgewiesen und gepflegt. Die Einträge unter dem Abschnitt "Inhalte des Registers" auf dieser Seite bezeichnen lediglich die wichtigsten Objektartenbereiche des ALKIS Objektartenkatalogs, welcher ein Teil der gesamten Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens darstellt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Liegenschaftskataster dient in Zusammenhang mit den Angaben des Grundbuchs dem Nachweis und der Sicherung des Grundeigentums. Dies erfolgt seitens des amtlichen Vermessungswesens durch die Bildung von Flurstücken sowie die Bestimmung und Abmarkung von deren Grenzen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die heutigen Liegenschaftskataster der Länder basieren auf deren Erhebungen der Urvermessungen (oder Uraufnahmen / Grundsteuerkataster). So begannen diese in den ehemaligen Herzogtümern Mecklenburgs bereits im Jahr 1628, in den meisten anderen Gebieten im 19. Jahrhundert. Das Ziel war die einheitliche und gerechte Besteuerung von Grund und Boden. Seit 2010 (in verschiedenen Bundesländern verzögert) wird das Liegenschaftskataster automatisiert im sogenannten Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) geführt. Das System ALKIS besteht im Wesentlichen aus Grafikdaten (Liegenschaftskarte und weitere Punktinformationen) sowie Sachdaten (beschreibende Angaben zu den Flurstücken und Gebäuden sowie Eigentumsangaben).
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Nachdem das Liegenschaftskataster vollständig automatisiert in Form des Systems ALKIS eingeführt wurde, ist in Zukunft eine noch engere Verknüpfung mit dem Amtlichen Topografisch-Karthografischen-Informationssysten (ATKIS) und dem Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFIS) in einem integrierten AAA Modell geplant.
Internetauftritt, Quellen
- Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)
- Liegenschaftskataster Baden-Württemberg
- Liegenschaftskataster Saarland
- Geoportal Berlin
- Liegenschaftskataster Rheinland-Pfalz, Produktinformationen
- Liegenschaftskataster Rheinland-Pfalz, unsere Aufgaben
- Viewer Thüringen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Die Liegenschaftskataster liegen in den meisten Bundesländern flächendeckend und vollständig vor. Sie beinhalten Informationen in unterschiedlichsten Genauigkeitsgraden. Bei Eigentumsgrenzen, die neu regelmäßig in Zentimetergenauigkeit geführt werden, hängt die Genauigkeit ggf. vom Alter des entsprechenden Nachweises (letzte örtliche Katastervermessung) ab. Dem entgegen werden Nutzungsartengrenzen generell in geringerer Genauigkeit erfasst. Die Datenbestände sind qualitätsgesichert.
Periodizität und Aktualität
Die Daten der Liegenschaftskataster werden fortlaufend aktualisiert und veraltete Informationen durch neue ersetzt, wenn diese vorliegen. Veränderungen am Gebäudebestand werden von Amts wegen erfasst. Katastervermessungen zur Fortführung und Sicherung der Eigentumsgrenzen erfolgen auf Antrag oder im Zuge von Bodenordnungsmaßnahmen (z. B. Verfahren nach dem Baugesetzbuch oder Flurbereinigungsgesetz).
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Zuständig für die Führung der Liegenschaftskataster sind die Kataster- oder Vermessungsämter der Bundesländer.
Öffentlicher Datenzugang
Das Liegenschaftskataster ist bis auf personenbezogene Daten öffentlich.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Für die Einsicht in personenbezogene Daten ist die Darlegung eines berechtigten Interesses im Sinne der Grundbuchordnung Voraussetzung.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Beschreibende Merkmalsänderungen des Liegenschaftskatasters wie z. B. die Änderung von Straßennamen oder öffentlich-rechtlichen Festsetzungen werden den Vermessungs- und Katasterverwaltungen durch die Veränderungsverursacherinnen und -verursacher mitgeteilt.
Wenn durch die Vermessungsstellen geometrische Änderungen oder Änderungen bezogen auf Flurstücks- und Gebäudeangaben festgestellt werden, wird dies in Veränderungsnachweisen dokumentiert und in den Angaben des Grundbuchs angepasst. Außerdem werden die Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt.
Eigentumsangaben hingegen werden originär im Grundbuch geführt und Änderungen diesbezüglich werden von der Grundbuchverwaltung an die Vermessungs- und Katasterverwaltungen übermittelt.
Neben den Grundbuchämtern sind auch andere Behörden und Stellen mit dem Liegenschaftskataster verzahnt, z. B. die Finanzverwaltungen, Justizverwaltungen und Agrarstrukturverwaltungen.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten des Liegenschaftskatasters werden für vielfältige Anwendungen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und öffentlicher Verwaltung genutzt. Die Daten des Liegenschaftskatasters liegen unter Anderem der amtlichen Flächennutzungsstatistik zu Grunde.
Ferner bilden die Daten des Liegenschaftskatasters die geobasierte Grundlage für zahlreiche Verwaltungsregister und Fachverfahren. Über Geodateninfrastrukturen und Registermodernisierungsprojekte werden die Daten des Liegenschaftskatasters zunehmend mit weiteren Registern verknüpft, um medienbruchfreie Prozesse und einmalige Datenerhebung zu ermöglichen.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Das Liegenschaftskataster ist mit Ausnahme der personenbezogenen Daten Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Als Datenbankmanagementsystem wird von den meisten Bundesländern entweder Oracle SQL oder PostgreSQL genannt.
Schnittstellen (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen
Es wird überwiegend die Schnittstelle NAS verwendet. Die NAS ist eine Datenschnittstelle zum Austausch von Geoinformationen, die im Rahmen der Modellierung der Geoinformationssysteme AFIS, ALKIS und ATKIS durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) definiert wurde. Die NAS Schnittstelle ist XML-basiert.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zur Datenhaltung
Die Geobasisdaten werden auf Grundlage der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesen (GeoInfoDok) geführt.
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) ist ein bundeslandübergreifend standardisiertes Datenmodell, dessen Ausgabeprodukte und externe Schnittstellen länderübergreifend harmonisiert sind. Ein länderübergreifend definierter Grunddatenbestand wird in sämtlichen Bundesländern nachgewiesen, darüber hinausgehend werden einzelne Objekt- und Wertearten des Datenmodells länderspezifisch geführt. ALKIS wird durch die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder jeweils individuell implementiert und geführt.
Informationen zum bundesweiten ALKIS-Datenmodell (Konzeptuelles Modell, Katalogwerke, Prozesse) sind in der GeoInfoDok (Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens sowie ergänzende Dokumente) dokumentiert. Das ALKIS-Datenmodell ist mit den Datenmodellen für das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS) und das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS) abgestimmt (sogenanntes AAA-Anwendungsschema). Metadaten können über das AdV-Metadateninformationssystem abgerufen werden.
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zum Datenaustausch
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Portale
https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/Liegenschaftskataster/Download/
Fachanwendungen & Anbieter
Das Fachverfahren Automatisiertes Liegenschaftskataster besteht aus den drei Standard-Komponenten:
- Datenhaltungskomponente (DHK),
- Erfassungs- und Qualifizierungskomponente (EQK) und
- Auskunfts- und Präsentationskomponente (APK)
Die einzelnen Verfahrenskomponenten werden in den Ländern in unterschiedlicher Ausprägung genutzt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Feststellung des Gebietsstands (EVAS 11111)
- Gemeindeverzeichnis (EVAS 11911)
- Gebäude- und Wohnungszählung (EVAS 31212)
- Anschriftenregister (EVAS 95112)
- Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung (EVAS 33111)