Punktort

Merkmal-ID:10667

Punktort

Merkmal-ID:10667

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:

Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt

Zugehöriges Register

Liegenschaftskataster

Zugehöriges Informationsobjekt

Punktortangaben

Beschreibung

Punktort definiert die räumliche Position oder die ebene Lage oder die Höhe eines Objektes der Objektarten "Lagefestpunkt, Höhenfestpunkt, Schwerefestpunkt, Referenzstationspunkt, Grenzpunkt, Besonderer Gebäudepunkt, Aufnahmepunkt, Sicherungspunkt, Sonstiger Vermessungspunkt, Besonderer topographischer Punkt, Besonderer Bauwerkspunkt" in einem Bezugssystem (nach ISO 19111).

Es sind keine zusammengesetzten Bezugssysteme (ISO 19111, Ziffer 6.2.3) zugelassen. Bei AX_Punktort handelt es sich um die abstrakte Verallgemeinerung der drei Punktortvarianten 'PunktortAG', 'PunktortAU' und 'PunktortTA', die sich jeweils in ihrer geometrischen Ausprägung entsprechend dem AAA-Basisschema unterscheiden. Jedes Objekt Punktort kann nur zu einem Punktobjekt gehören, auch wenn mehrere Punkte aufeinander fallen.

Pflichtangabe

Quelle

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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