Verwaltungsgemeinschaft
Merkmal-ID:9501
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:
Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Verwaltungsgemeinschaft bezeichnet einen Zusammenschluss von Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben.
Pflichtangabe
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Länderspezifische Unterschiede
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Quelle
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Länderspezifische Unterschiede
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