Ehegatten (1 und 2)
Informationsobjekt-ID:656
Kategorie:Personen
Allgemeines
Zugehöriges Register
Merkmale
- Merkmal-ID
- 1100
- Beschreibung
- Es können die Bezeichnungen "Ehefrau" oder "Ehemann" angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als "Ehepartner" anzugeben.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1123
- Beschreibung
Es muss der Familienname vor der Eheschließung beurkundet werden.
Bei angelegten Familienbüchern für Vertriebene und Spätaussiedler durften früher die Namen vor der Eheschließung nicht eingetragen werden. Es mussten die angenommenen Namen in der deutschen Form eingetragen werden. Die Worte "vor der Eheschließung" mussten gestrichen werden. Werden diese Familienbücher nacherfasst, sind die Familiennamen vor der Eheschließung nicht bekannt.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1148
- Beschreibung
- Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1166
- Beschreibung
Bei Personen, die auf Grund Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft einen vom Geburtsnamen abweichenden Familiennamen führen, ist zusätzlich auch der Geburtsname einzutragen (§ 23 Abs. 1 PStV).
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1189
- Beschreibung
Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens
Bei angelegten Familienbüchern für Vertriebene und Spätaussiedler durften früher die Namen vor der Eheschließung nicht eingetragen werden. Es mussten die angenommenen Namen in der deutschen Form eingetragen werden. Werden diese Familienbücher nacherfasst, ist die ausländische Namensart des Geburtsnamens nicht bekannt.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1213
- Beschreibung
Es muss der Vorname vor der Eheschließung beurkundet werden.
Bei angelegten Familienbüchern für Vertriebene und Spätaussiedler durften früher die Namen vor der Eheschließung nicht eingetragen werden. Es mussten die angenommenen Namen in der deutschen Form eingetragen werden. Die Worte "vor der Eheschließung" mussten gestrichen werden. Werden diese Familienbücher nacherfasst, sind die Vornamen vor der Eheschließung nicht bekannt.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1233
- Beschreibung
- Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1254
- Beschreibung
- Eingetragen wird der Familienname in der Ehe, möglich ist hierbei der Name vor der Ehe, der gemeinsame Ehename oder Voranstellung oder Anfügung des anderen Namens für einen der Partner.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1278
- Beschreibung
- Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1303
- Beschreibung
- Eingetragen wird der vom Familiennamen abweichende Geburtsname.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1330
- Beschreibung
- Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1352
- Beschreibung
Es muss die Vornamensführung in der Ehe beurkundet werden.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1376
- Beschreibung
- Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1401
- Beschreibung
- Verweis auf maßgebliches Recht
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1424
- Beschreibung
"Männlich", "weiblich", "divers", "ohne Angabe"
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1476
- Beschreibung
- Eingetragen wird der Tag der Geburt.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1500
- Beschreibung
Es muss der Ort der Geburt beurkundet werden.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1523
- Beschreibung
Eingetragen werden Angaben zur näheren Kennzeichnung, z. B. durch Angabe des Kreises oder bei Orten im Ausland einer Region, einem Bundesland, soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1546
- Beschreibung
Eintrag nur bei Geburt im Ausland
Die Nenneung der Staatsbezeichnung ist rechtlich nicht verpflichtend. Auch ohne Nennung des Staates sind Beurkundungen rechtmäßig. Rechtlich soll eher auf Flüsse Gebirge etc. verwiesen werden. Insbesondere bei Gebieten, die politisch unterschiedlich bewertet werden z. B. Taiwan und Palästinensergebiete wird teilweise auf die Angabe des Staates verzichtet.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1567
- Beschreibung
- Eingetragen wird die Staatsangehörigkeit des / der nichtdeutschen Ehepartners / Ehepartnerin, sofern diese nachgewiesen ist.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1590
- Beschreibung
Eingetragen wird die Funktionsbezeichnung der Registerbehörde, i. d. R. das Standesamt.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1618
- Beschreibung
Eingetragen wird der Sitz der Registerbehörde, i. d. R. die Ortsbezeichnung des Standesamtes, bei dem die Geburt beurkundet wurde.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
- Merkmal-ID
- 1643
- Beschreibung
- Es handelt sich um die Eintragungsnummer des Geburtseintrags des Ehepartners / der Ehepartnerin.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend