Staat der Geburt

Merkmal-ID:1546

Staat der Geburt

Merkmal-ID:1546

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Eheregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Ehegatten (1 und 2)

Beschreibung

Eintrag nur bei Geburt im Ausland

Die Nenneung der Staatsbezeichnung ist rechtlich nicht verpflichtend. Auch ohne Nennung des Staates sind Beurkundungen rechtmäßig. Rechtlich soll eher auf Flüsse Gebirge etc. verwiesen werden. Insbesondere bei Gebieten, die politisch unterschiedlich bewertet werden z. B. Taiwan und Palästinensergebiete wird teilweise auf die Angabe des Staates verzichtet.

Pflichtangabe

Quelle

Eigene Ermittlungen, ausländische Geburtsurkunde

Verifizierung

Ausländische Geburtsurkunde