Ausländische Namensart des Geburtsnamens
Merkmal-ID:1189
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens
Bei angelegten Familienbüchern für Vertriebene und Spätaussiedler durften früher die Namen vor der Eheschließung nicht eingetragen werden. Es mussten die angenommenen Namen in der deutschen Form eingetragen werden. Werden diese Familienbücher nacherfasst, ist die ausländische Namensart des Geburtsnamens nicht bekannt.
Pflichtangabe
Quelle
Datenabruf aus dem Geburtseintrag, Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtseintrag, ggf. Namensbescheinigung
Verifizierung
Datenabruf aus dem Geburtseintrag, Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtseintrag, ggf. Namensbescheinigung