Verbrauchsstiftungen
Informationsobjekt-ID:513
Kategorie:Wirtschaftlich Tätige, Institutionen
Allgemeines
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Beschreibung
Bei einer Verbrauchsstiftung handelt es sich um eine mit einem Vermögen zur Erfüllung eines von der Stifterin / vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete mitgliederlose juristische Person. Sie wird im Gegensatz zur Stiftung auf bestimmte Zeit errichtet, innerhalb derer ihr gesamtes Vermögen zur Erfüllung ihres Zwecks zu verbrauchen ist.
Merkmale
Name
Sitz
Datum der Anerkennung
Zeitdauer
Satzungsänderungen
Erlöschen der Stiftung
Auflösung der Stiftung
Aufhebung der Stiftung
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Aufhebung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Auflösung der Stiftung nach § 87b BGB
Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses
Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
Aufhebung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte
Einstellung des Insolvenzverfahrens
Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Insolvenzplan
Beendigung der Stiftung