Willkommen auf der
Verwaltungsdaten-Informationsplattform!

Die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) bietet Ihnen einen Überblick über die Daten der deutschen Verwaltung in Registern, Katastern, Listen und sonstigen Datenbanken, um Transparenz zu schaffen und Mehrfachdatenverwendung zu fördern.

Über die VIP
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Themenübersicht

Hier finden Sie die Register

In vielen Lebensbereichen werden Daten durch die Verwaltung erhoben. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir eine Kategorisierung nach Themenbereichen vorgenommen. Alternativ können Sie auch oben im Suchfenster direkt nach einem Register suchen.

Aktuelles

24.06.2025

Nach ihrem Relaunch präsentiert sich die VIP in neuem Look und bietet Ihnen erweiterte Funktionen und Inhalte. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Neuerungen vor:

  • Das neue Website-Design ist die sichtbarste Veränderung. Unsere neue Seite ist aufgeräumt und intuitiv zu bedienen, egal ob Sie die VIP auf dem Desktop oder auf mobilen Geräten nutzen.
  • Die Suche bleibt als zentraler Einstieg zu den Inhalten der VIP erhalten, wurde aber übersichtlicher gestaltet und um neue Filter erweitert. Ab sofort können Sie Verwaltungsdatenbestände beispielsweise nach der datenhaltenden Stelle, dem zuständigen Ressort oder hinsichtlich der verwendeten Datenbanken und Schnittstellen filtern. So gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den gesuchten Informationen.
  • Neue Datenfelder in den Registerprofilen ermöglichen es Ihnen, sich noch detaillierter zu informieren. Zum Beispiel hinsichtlich länderspezifischer Unterschiede bei der Registerführung zwischen verschiedenen Bundesländern.
  • Auch hinter den Kulissen hat sich einiges getan. Die Metadaten der VIP liegen nun in einer neuen, leistungsfähigen Datenbank und sind Teil eines gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) gepflegten Metadatenbestands.
    Weitere neue Funktionen, z. B. beim Datenexport, werden in den nächsten Monaten folgen. Hierzu halten wir Sie selbstverständlich an dieser Stelle auf dem Laufenden.
    Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um die Neugestaltung der VIP haben, erreichen Sie uns per E-Mail unter VIP@destatis.de oder telefonisch unter +49 (0) 611 / 75 2250.
03.06.2026

Im Liegenschaftskataster werden flächendeckend Gestalt, Größe, örtliche Lage, Nutzung sowie Eigentumsverhältnisse sämtlicher Liegenschaften - Grundstücke und Gebäude - beschrieben, dargestellt und nachgewiesen. Die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters ist das Flurstück. Das Liegenschaftskataster ist dabei auch das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Ein Grundstück besteht dabei aus einem oder mehreren Flurstücken. Zusätzlich werden Angaben zur gesetzlichen Klassifizierung sowie Hinweise auf öffentlich-rechtliche Verfahren geführt.

Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) sowie den analogen Unterlagen. Nachrichtlich werden die Eigentümer / -innen sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung geführt.

Erklärung zum ALKIS-Objektartenkatalog:

Die Einträge unter dem Abschnitt "Inhalte des Registers" auf dieser Seite bezeichnen die wichtigsten Objektartenbereiche des ALKIS Objektartenkatalogs, welcher ein Teil der gesamten Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) darstellt. Unter den Informationsobjekten finden sich die Objektartenbereiche und deren Objektartengruppen, die Teil der objektrelationalen Datenbank sind. Die Objektartengruppe besteht aus mehreren Objektarten. Alle Objektarten enthalten Definition, Kennung, Ableitung, Typisierung, Modellart, Grunddatenbestand, Konsistenzbedingung, Attributarten, Relationsarten und Operationen. Auf dieser Seite werden die Objektarten nur exemplarisch dargestellt und aus Gründen des Umfangs nicht einzeln aufgelistet.

Eine Übersicht über die bundesweite Führung der Informationsobjekte des Liegenschaftskatasters findet sich in der Zusammenstellung der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), siehe dort unter Dokumente "Inhalte des Liegenschaftskatasters in den Ländern".

02.06.2026

Die Versorgungswerke für Ärztinnen und Ärzte speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder, Rentner, deren anspruchsbegründende Angehörige sowie anwartschaftsberechtigte Nichtmitglieder.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Ärztinnen und Ärzte gilt, dass spätestens mit der Eintragung in die Kammerliste der jeweils zuständigen Ärztekammer gleichzeitig die (Pflicht-)Mitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk entsteht.

Nach den in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung grundsätzlich Alters- und Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten, sowie ggf. Kinderzuschüsse, Sterbegeld, Kapitalabfindungen und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

In Bayern gilt: Mitglieder kraft Gesetzes sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, wenn sie im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung beruflich tätig sind. Die Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ärzteversorgung beginnt mit dem Tage, an dem die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft kraft Gesetzes eingetreten oder die Voraussetzung für eine früher vollzogene Befreiung weggefallen sind.

Pflichtmitglieder des Versorgungswerkes sind alle Pflichtmitglieder der Ärztekammer des Saarlandes, die im Saarland ihre berufliche Tätigkeit ausüben nicht berufsunfähig sind und die gemäß § 20 Absatz 1 der Satzung geltende Altersgrenze noch nicht erreicht haben.

Die Sächsische Ärzteversorgung gewährt Altersruhegeld, Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit, Kinderzuschuss (für Empfänger eines BU-Ruhegeldes), Witwen- und Witwergeld, Waisengeld und leistet einen freiwilligen Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen. Sterbegeld gehört nicht zum Leistungskatalog. Kapitalabfindungen sind ausgeschlossen.

In Thüringen gilt: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk setzt die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Kammerbereich voraus; Sterbegeld ist nicht im Leistungskatalog enthalten.

Mit der Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in der Bezirksärztekammer Trier ist die Pflichtmitgliedschaft in in der Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer verbunden. Nach den in der Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten, sowie Kinderzulagen, Kapitalabfindungen und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Zusätzlich zur Kammermitgliedschaft setzt die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk auch die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Westfalen-Lippe voraus.

Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe führt Datenbestände zur Verwaltung ihrer Mitglieder sowie der Beitrags- und Leistungsbeziehungen. Erfasst und verarbeitet werden insbesondere Stammdaten, Mitgliedschafts- und Statusdaten, Beitragsdaten, Leistungsdaten sowie verfahrensbezogene Verwaltungsdaten.

Das Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein leistet grundsätzlich Alters- und Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten, sowie Kinderzuschüsse und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen. Darüber hinaus speichert das Versorgungswerk personenbezogenen Daten über leistungsberechtigte Hinterbliebene seiner Mitglieder sowie geschiedener Ehepartner seiner Mitglieder.

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