Themenübersicht
Hier finden Sie die Register
In vielen Lebensbereichen werden Daten durch die Verwaltung erhoben. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir eine Kategorisierung nach Themenbereichen vorgenommen. Alternativ können Sie auch oben im Suchfenster direkt nach einem Register suchen.
Aktuelles
Nach ihrem Relaunch präsentiert sich die VIP in neuem Look und bietet Ihnen erweiterte Funktionen und Inhalte. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Neuerungen vor:
- Das neue Website-Design ist die sichtbarste Veränderung. Unsere neue Seite ist aufgeräumt und intuitiv zu bedienen, egal ob Sie die VIP auf dem Desktop oder auf mobilen Geräten nutzen.
- Die Suche bleibt als zentraler Einstieg zu den Inhalten der VIP erhalten, wurde aber übersichtlicher gestaltet und um neue Filter erweitert. Ab sofort können Sie Verwaltungsdatenbestände beispielsweise nach der datenhaltenden Stelle, dem zuständigen Ressort oder hinsichtlich der verwendeten Datenbanken und Schnittstellen filtern. So gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den gesuchten Informationen.
- Neue Datenfelder in den Registerprofilen ermöglichen es Ihnen, sich noch detaillierter zu informieren. Zum Beispiel hinsichtlich länderspezifischer Unterschiede bei der Registerführung zwischen verschiedenen Bundesländern.
- Auch hinter den Kulissen hat sich einiges getan. Die Metadaten der VIP liegen nun in einer neuen, leistungsfähigen Datenbank und sind Teil eines gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) gepflegten Metadatenbestands.
Weitere neue Funktionen, z. B. beim Datenexport, werden in den nächsten Monaten folgen. Hierzu halten wir Sie selbstverständlich an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um die Neugestaltung der VIP haben, erreichen Sie uns per E-Mail unter VIP@destatis.de oder telefonisch unter +49 (0) 611 / 75 2250.
In der Denkmalliste werden alle Denkmäler einer Gebietskörperschaft aufgeführt. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden konstitutive Listen geführt, d. h. ein Denkmal ist erst gesetzlich geschützt, wenn es durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt in die Liste aufgenommen wurde. Ein Denkmaleigner hat hierbei die Möglichkeit, gegen die Aufnahme in die Denkmalliste rechtlich vorzugehen.
Alle anderen Bundesländer führen deklatorische Listen, d. h. ein Objekt steht aufgrund seiner erkannten Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes unter Denkmalschutz, die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist hier nicht von der Eintragung in die Liste abhängig.
Die Bayerische Denkmalliste ist ein nachrichtliches Verzeichnis aller bekannten Denkmäler. Sie bildet die Grundlage für die kartografische Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler im Bayerischen Denkmal-Atlas.
Die Berliner Denkmalliste enthält als deklaratorisches Verzeichnis alle gegenwärtig bekannten Denkmalbereiche sowie der Bau-, Garten- und Bodendenkmale.
Im Saarland wird eine Denkmalliste geführt, in die die Kulturdenkmäler getrennt nach beweglichen Kulturdenkmälern, Baudenkmälern, Bodendenkmälern und Denkmalbereichen nachrichtlich eingetragen werden.
In Sachsen-Anhalt sind Kulturdenkmale zu unterscheiden in Baudenkmale, Denkmalbereiche, Kleindenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, archäologische Kulturdenkmale sowie archäologische Flächendenkmale.
In Baden-Württemberg gibt es die Besonderheit, dass neben der deklaratorischen Denkmalliste noch ein Denkmalbuch geführt wird, in welches "Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung" gem. §12 DSchG eingetragen werden. Die Eintragung ist ein rechtserzeugender Verwaltungsakt, mit dessen Bestandskraft für das Eintragungsobjekt ein zusätzlicher Schutz entsteht.
In Schleswig-Holstein werden unbewegliche Kulturdenkmale nach § 8 DSchG und Schutzzonen nach § 10 DSchG nachrichtlich nach dem deklaratorischen Verfahren in die elektronischen Denkmallisten der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörden eingetragen. Daneben werden nach § 9 DSchG bewegliche Kulturdenkmale nach dem konstitutiven Eintragungsverfahren in eine nicht öffentliche Denkmalliste eingetragen.
Im Tarifregister der Länder werden Tarifverträge samt Änderungen und Außerkrafttreten registriert. Dies betrifft Tarifverträge, die mindestens im jeweils räumlichen Geltungsbereich eines Bundeslandes Anwendung finden.
Weiterhin führt das BMAS ein Tarifregister über alle in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge.
Für das gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg gilt: Es dient als zentrale Anlaufstelle für die systematische Erfassung und Bereitstellung von Tarifvertragsinformationen. Es stellt sicher, dass alle in Berlin und Brandenburg geltenden Tarifverträge vollständig registriert und dokumentiert werden.
Die im Register gespeicherten Daten werden Vergabestellen des Landes Berlin sowie Bieterinnen und Bieter im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Einhaltung der Tariftreueverpflichtung unterstützt und eine transparente Überprüfung der geltenden Arbeitsbedingungen ermöglicht. Zudem unterstützt das Tarifregister Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung oder Unfallkassen im Wege der Amtshilfe, indem es ihnen relevante Tarifinformationen bereitstellt. Auch die Landesarbeits- und Sozialgerichte erhalten die Tarifverträge direkt, um Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Bearbeitung von Rechtsfällen zu unterstützen. Darüber hinaus bietet das Register allen Interessierten die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen einzuholen oder Einsicht in die Verträge zu nehmen. Dies dient der allgemeinen Information und Orientierung über die geltenden Arbeitsbedingungen in der Region.
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