Tarifregister der Länder

Register-ID:40

Redaktioneller Stand:21.08.2026

Tarifregister der Länder

Register-ID:40

Redaktioneller Stand:21.08.2026

Allgemeines

Beschreibung

Im Tarifregister der Länder werden Tarifverträge samt Änderungen und Außerkrafttreten registriert. Dies betrifft Tarifverträge, die mindestens im jeweils räumlichen Geltungsbereich eines Bundeslandes Anwendung finden.

Weiterhin führt das BMAS ein Tarifregister über alle in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge.

Für das gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg gilt: Es dient als zentrale Anlaufstelle für die systematische Erfassung und Bereitstellung von Tarifvertragsinformationen. Es stellt sicher, dass alle in Berlin und Brandenburg geltenden Tarifverträge vollständig registriert und dokumentiert werden.

Die im Register gespeicherten Daten werden Vergabestellen des Landes Berlin sowie Bieterinnen und Bieter im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Einhaltung der Tariftreueverpflichtung unterstützt und eine transparente Überprüfung der geltenden Arbeitsbedingungen ermöglicht. Zudem unterstützt das Tarifregister Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung oder Unfallkassen im Wege der Amtshilfe, indem es ihnen relevante Tarifinformationen bereitstellt. Auch die Landesarbeits- und Sozialgerichte erhalten die Tarifverträge direkt, um Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Bearbeitung von Rechtsfällen zu unterstützen. Darüber hinaus bietet das Register allen Interessierten die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen einzuholen oder Einsicht in die Verträge zu nehmen. Dies dient der allgemeinen Information und Orientierung über die geltenden Arbeitsbedingungen in der Region.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Tarifregister bildet die Grundlage für die Erteilung von Auskünften über die Eintragungen von Tarifverträgen. In der Regel dient das Tarifregister auch als Basis für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Analysen für das jeweilige Bundesland. Ferner können sie die Grundlage für statistische Auswertungen bilden und daran mitwirken, Tarifinhalte stärker publik zu machen, um gute tarifliche Arbeitsbedingungen zu fördern und damit das Tarifsystem und die Sozialpartnerschaft zu stärken.

In Berlin-Brandenburg können Vergabestellen mit korrekten Tarifinformationen auf Basis von aus dem Register erstellten Tarifbroschüren und Berechnungshilfen versorgt werden. Das Register unterstützt die Kontrollgruppe bei der Prüfung von Aufträgen. Zusätzlich werden die Registerdaten für Auswertungen im Rahmen der Festsetzung des Berliner Landesmindestlohns genutzt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Es ist keine gesetzliche Verpflichtung bekannt, die eine Führung eines Registers auf Landesebene vorschreibt.

Es entspricht jedoch der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis der Bundesländer, jeweils ein solches Register zu führen.

Das Gemeinsame Tarifregister der Länder Berlin und Brandenburg wurde 1992 als erste gemeinsame Einrichtung beider Länder geschaffen und ist bis heute das einzige länderübergreifend tätige Tarifregister Deutschlands.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Inhalte des Registers

Qualität

Gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind die Tarifvertragsparteien dazu verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt, innerhalb eines Monats nach Abschluss kostenfrei je drei Abschriften des Tarifvertrags und seiner Änderungen zu übersenden, der Abdeckungsgrad ist allerdings abhängig von den tatsächlichen Einreichungen der Tarifverträge.

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Periodizität und Aktualität

Nach Abschluss eines Tarifvertrags ist dieser der obersten Landesarbeitsbehörde zu übermitteln. Änderungen sowie Außerkrafttreten sind ebenfalls anzuzeigen.

Der Bestand wird anlassbezogen und fortlaufend aktualisiert. Die Tarifverträge werden zeitlich unbegrenzt vorgehalten bzw. abgelaufene Tarifverträge werden archiviert.

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Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Ressort

Zuständigkeiten

Die Tarifregister werden von den Arbeitsministerien der Länder geführt.

Berlin und Brandenburg führen ein gemeinsames Tarifregister. In Hamburg wird kein eigenständiges Tarifregister geführt.

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Öffentliche Datenbereitstellung

Teilweise

Öffentlicher Datenzugang

Grundsätzlich erhalten interessierte Personen auszugsweise Auskünfte aus dem Tarifregister. Teilweise werden auf den Internetpräsenzen der Tarifregister branchenspezifische Informationen veröffentlicht.

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Nicht-öffentlicher Datenzugang

In begründeten Fällen können teilweise Auszüge übersandt werden. Ein digitaler Abruf ist nicht möglich. Im Wege der Amtshilfe können Auskünfte an Sozialversicherungsträger und Gerichte sowie an Rechtsanwältinnen und -anwälte, Steuerberaterinnen und -berater, Arbeitskammern, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern übermittelt werden.

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Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Tarifvertragsparteien übermitteln die abgeschlossenen Tarifverträge sowie deren Änderungen bzw. teils auch deren Außerkrafttreten an die obersten Arbeitsbehörden der Länder. Die Übersendung der Tarifverträge erfolgt überwiegend digital per E-Mail, gehen jedoch vereinzelt auch postalisch ein.

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Verwendung der Registerdaten

Die Tarifregister werden teils über die Beauskunftung hinaus für das Erstellen von Tarifberichten sowie Tarifauswertungen genutzt und können als Entscheidungshilfen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dienen.

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Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

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Datenbanken

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

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Schnittstellen (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

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Schnittstellen

Ein elektronischer Datenaustausch über Schnittstellen erfolgt nicht.

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Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Allgemein verwendete Standards der Datenhaltung sind: PDF und TIFF.

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Standards zum Datenaustausch

Ein elektronischer Datenaustausch über Schnittstellen erfolgt nicht.