Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Merkmal-ID:6469
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin / eines vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn zusätzlich der Stiftung ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird oder angeordnet wird, dass Verfügungen der Stiftung nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin / des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.