Krankenkassenzugehörigkeit
Merkmal-ID:21311
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Versorgungswerk Schleswig-Holstein
Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:
Versorgungswerk Baden-Württemberg, Versorgungswerk Bayern, Versorgungswerk Berlin, Versorgungswerk Brandenburg, Versorgungswerk Bremen, Versorgungswerk Hessen, Versorgungswerk Hamburg, Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern, Versorgungswerk Niedersachsen, Versorgungswerk Westfalen-Lippe, Versorgungswerk Nordrhein, Versorgungswerk Trier, Versorgungswerk Koblenz, Versorgungswerk Saarland, Versorgungswerk Sachsen, Versorgungswerk Sachsen-Anhalt, Versorgungswerk Thüringen
Zugehöriges Register
Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Ärzte
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Als sog. Zahlstelle von Versorgungsbezügen ist das Versorgungswerk verpflichtet, an die Krankenkasse den Beginn, die Höhe, eventuelle Änderungen sowie das Ende ihres Versorgungsbezuges zu melden. Dafür sind Angaben zur Krankenkassenzugehörigkeit erforderlich.