Bewachungsunternehmen
Informationsobjekt-ID:566
Kategorie:Wirtschaftlich Tätige
Allgemeines
Zugehöriges Register
Daten über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Beschreibung
Unternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone wahrnehmen wollen (§ 2 Abs. 1 Seeschiffbewachungsverordnung).
Zugelassene Bewachungsunternehmen werden nur dann im Register geführt bzw. auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht (Liste zugelassener Unternehmen), wenn diese zuvor zugestimmt haben. Die Angaben für die Veröffentlichung sind somit immer freiwillig. Die Angabe im Rahmen des Zulassungsantrags ist jedoch verpflichtend.
Merkmale
Name des Unternehmens
Rechtsform
Land
Anschrift
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Handelsregisternummer
Haftpflichtversicherungsbeginn
Haftpflichtversicherungsende
Name der Versicherung
Mindestversicherungssumme Personen- und Sachschäden
Mindestversicherungssumme Vermögensschäden