Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

Register-ID:98

Redaktioneller Stand:13.08.2026

Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

Register-ID:98

Redaktioneller Stand:13.08.2026

Allgemeines

Beschreibung

Die Versorgungswerke für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder sowie ggf. deren Hinterbliebenen und Versorgungsausgleichsberechtigte.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte gilt kraft Gesetzes, dass die Kammermitgliedschaft auch die Pflichtmitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk begründet.

Nach in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung Ihren Mitgliedern grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten. Abhängig von einigen landesrechtlichen Vorschriften können auch Beitragsübertragungen auf andere Versorgungswerke, Kapitalabfindungen, Sterbegeld sowie Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen zum Leistungsangebot gehören.

In Niedersachsen gilt, dass Personen, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben, von der Mitgliedschaft ausgenommen sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Mitgliedschaftsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.

In Deutschland bestehen 12 Versorgungswerke für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte, die in der Regel rechtlich selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Mit Ausnahme der Steuerberaterkammer Berlin sind alle Steuerberaterkammern - teils über Staatsverträge - einem der Versorgungswerke angeschlossen.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Länderspezifische Unterschiede
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Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Steuerberaterversorgungsgesetze der Länder
Satzungen der Versorgungswerke
Landesrechtliche Bestimmungen

Inhalte des Registers

Qualität

Die für die Durchführung der Verwaltungsaufgaben notwendigen Daten sind annähernd vollständig. Freiwillige Angaben können Lücken aufweisen.

Einige Angaben werden teilweise mittels Vorlage von Nachweisen validiert.

Länderspezifische Unterschiede
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Periodizität und Aktualität

Die Daten gehen grundsätzlich anlassbezogen in den Bestand ein und werden ebenfalls anlassbezogen aktualisiert.

Länderspezifische Unterschiede
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Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Ressort

Zuständigkeiten

Die Daten werden jeweils von den 12 bestehenden Versorgungswerken für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte verwaltet.

Länderspezifische Unterschiede
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Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Eine anlassbezogene, zweckgebundene Datenbereitstellung erfolgt gegenüber Versorgungswerken anderer Bundesländer, Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit, Gerichten und Polizeibehörden.

Länderspezifische Unterschiede
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Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Steuerberaterkammern informieren das jeweils zuständige Versorgungswerk über die Bestellung und das Erlöschen der Bestellung eines Kammermitglieds.

Die Dateneingabe erfolgt in der Regel mittels direkter Eingabe, durch das Einlesen von Datensätzen und - sofern vorhanden - durch Übertragung aus dem Mitgliederportal.

Länderspezifische Unterschiede
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Verwendung der Registerdaten

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen (Personenbezug) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Datenbanken

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Schnittstellen (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Schnittstellen

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zur Datenhaltung (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zur Datenhaltung

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zum Datenaustausch (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zum Datenaustausch

Seit Januar 2009 besteht die gesetzliche Pflicht zur Datenübermittlung der Beitragsnachweise an berufsständische Versorgungswerke. DATEV übermittelt die Beitragsnachweise für berufsständische Versorgungswerke monatlich an die Datenannahmestelle (DASBV) Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH. Die Datenübermittlung an das zuständige Versorgungswerk erfolgt automatisch über DEÜV-Meldungen. Die Teilnahme an der Datenübermittlung obliegt den einzelnen Versorgungswerken und ist zentral bei der DASBV (Datenannahmestelle berufsständischer Versorgungswerke) hinterlegt. DATEV hält sich an diese offizielle Datei.

Portale

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Fachanwendungen & Anbieter

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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