Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

Register-ID:98

Redaktioneller Stand:20.05.2026

Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

Register-ID:98

Redaktioneller Stand:20.05.2026

Allgemeines

Beschreibung

Die Versorgungswerke für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Steuerberaterinnen und -beraterr sowie Steuerbevollmächtigte gilt kraft Gesetzes, dass die Kammermitgliedschaft auch die Pflichtmitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk begründet.

Nach in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung Ihren Mitgliedern grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten. Abhängig von einigen landesrechtlichen Vorschriften können auch Beitragsübertragungen auf andere Versorgungswerke, Kapitalabfindungen, Sterbegeld sowie Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen zum Leistungsangebot gehören.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Mitgliedschaftsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.

In Deutschland bestehen 12 Versorgungswerke für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte, die in der Regel rechtlich selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Mit Ausnahme der Steuerberaterkammer Berlin sind alle Steuerberaterkammern - teils über Staatsverträge - einem der Versorgungswerke angeschlossen.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Länderspezifische Unterschiede
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Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Steuerberaterversorgungsgesetze der Länder
Satzungen der Versorgungswerke
Landesrechtliche Bestimmungen

Inhalte des Registers

Qualität

Die für die Durchführung der Verwaltungsaufgaben notwendigen Daten sind annähernd vollständig. Freiwillige Angaben können Lücken aufweisen.

Einige Angaben werden mittels Vorlage von Nachweisen validiert.

Länderspezifische Unterschiede
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Periodizität und Aktualität

Die Daten gehen grundsätzlich anlassbezogen in den Bestand ein und werden ebenfalls anlassbezogen aktualisiert.

Länderspezifische Unterschiede
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Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Ressort

Zuständigkeiten

Die Daten werden jeweils von den 12 bestehenden Versorgungswerken für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte verwaltet.

Länderspezifische Unterschiede
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Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Eine anlassbezogene, zweckgebundene Datenbereitstellung erfolgt gegenüber Versorgungswerken anderer Bundesländer, Gerichten und Polizeibehörden.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Steuerberaterkammern informieren das jeweils zuständige Versorgungswerk über die Bestellung und das Erlöschen der Bestellung eines Kammermitglieds.

In der Regel werden die Daten manuell erfasst.

Dateneingang kann von folgenden Stellen erfolgen:

  • Berufskammern,
  • Mitglieder,
  • Arbeitgeber,
  • Versorgungswerke anderer Bundesländer,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Krankenkassen,
  • Gerichte und Insolvenzverwalter.

Regelmäßig können ausgewählte Daten zweckgebunden an folgende öffentliche Stellen übermittelt werden:

  • Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • ZfA,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Krankenkassen,
  • Finanzverwaltung (Rentenbezugsmitteilungsverfahren).

Länderspezifische Unterschiede
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Verwendung der Registerdaten

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

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Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Datenbanken

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Schnittstellen

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zur Datenhaltung (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zum Datenaustausch (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

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Portale

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Fachanwendungen & Anbieter

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

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Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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