Psychotherapeutendatei

Register-ID:273

Redaktioneller Stand:01.04.2026

Psychotherapeutendatei

Register-ID:273

Redaktioneller Stand:01.04.2026

Allgemeines

Beschreibung

Die Bundespsychotherapeutenkammer erstellt eine bundesweite Statistik zu Anzahl der Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten, Psychologischen Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen bzw. -therapeuten, sowie zur Art der von ihnen ausgeübten Tätigkeit. Datengrundlage bilden die von den Landespsychotherapeutenkammern erstellten Statistiken.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Psychotherapeutendatei dient der Erstellung von Statistiken für die Aufgaben der Bundespsychotherapeutenkammer und der Landespsychotherapeutenkammern sowie für die Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Register wurde eingeführt zur Dokumentation der beschäftigten Psychologischen Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen bzw. -therapeuten bei der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Seit dem 01. September 2020 sind in Folge des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes Änderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in Kraft getreten, mit denen die neue Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut geregelt wurde. Die Psychotherapeutenkammern vertreten seitdem neben den Psychologischen Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen bzw. -therapeuten auch den neuen Beruf mit der Bezeichnung "Psychotherapeut" bzw. "Psychotherapeutin". 2021 erfolgte eine entsprechende Änderung der Datenquellendokumentationen und Methodik.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Ergänzend zu den Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist bei der Dokumentation der Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten eine Differenzierung zwischen Berufsangehörigen (ohne abgeschlossene Weiterbildung) und mit abgeschlossener Weiterbildungder (Fachpsychotherapeutinnen bzw. Fachpsychotherapeuten nach Fachgebieten) geplant.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Heilberufsgesetze der Länder

Inhalte des Registers

Qualität

Alle Berufsangehörigen mit einer Approbation als Psychotherapeutin bzw. -therapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -therapeut und Psychologische Psychotherapeutin bzw. -therapeut sind verpflichtet, sich bei der zuständigen (Landes-) Psychotherapeutenkammer zu melden. Daher ist von einer vollständigen Abdeckung auszugehen. Jedoch ist der Datenbestand nicht bei allen Merkmalen vollständig. Nicht in allen (Landes-) Psychotherapeutenkamme erlauben die Meldeordnungen der Landeskammern die Erhebung aller Merkmale. Zur Qualitätssicherungen erfolgen Plausibilitätsprüfungen der jährlich von den Landeskammern übermittelten anonymisierten Daten.

Periodizität und Aktualität

Die aktualisierte Datenübermittlung durch die Landespsychotherapeutenkammern an die BPtK erfolgt jährlich mit Stichtag 31. Dezember. Die anonymen Datensätze werden bei der BPtK vollständig gehalten.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Öffentlicher Datenzugang

Die Daten werden in aggregierter Form öffentlich unter https://www.gbe-bund.de/ bereitgestellt.

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Externe Stellen erhalten keinen Zugriff auf die Daten der Psychotherapeutendatei.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Psychotherapeuten melden sich bei der zuständigen Landespsychotherapeutenkammern an bzw. melden Statusänderungen. Die Daten werden der BPtK von den Landeskammern anonymisiert übermittelt. Die Daten werden von der BPtK nicht an externe Stellen übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Bundespsychotherapeutenkammer und das Statistische Bundesamt publizieren jährlich Statistiken und aggregierte Daten auf Basis der Psychotherapeutendatei.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Es liegen Ausnahmetatbestände vor: Die BPtK ist keine Behörde des Bundes und die (Landes-) Psychotherapeutenkammern sind Selbstverwaltungskörperschaften

Technische Informationen

Datenbanken

Es wird keine Datenbank verwendet.

Schnittstellen

Es wird keine Schnittstelle verwendet.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Die Daten werden als Exceldateien im Format .XLSX und im SPSS-Dateiformat .SAV gespeichert.

Standards zum Datenaustausch

Die Daten werden als Excel-Dateien übermittelt und zusätzlich im SPSS Dateiformat .SAV gespeichert und in SPSS bearbeitet.

Portale

Es werden keine Portale verwendet.

Fachanwendungen & Anbieter

Über das "Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes" kann man sich Datentabellen aus der Datei frei zusammenstellen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Nutzungen des Datenbestands

  • Gesundheitspersonalrechnung (EVAS 23621)

Ziele der Nutzung

Gesundheitspersonalrechnung

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen

Nicht verfolgte Ziele:

Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung, Definition / Pflege des Berichtskreises
Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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