Schornsteinfegerregister
Register-ID:26
Redaktioneller Stand:07.05.2026
Allgemeines
Beschreibung
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein elektronisches Schornsteinfegerregister geführt, in das jede/r bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfegerin und Bezirksschornsteinfeger sowie jeder Betrieb, der staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten ausführen möchte und die Voraussetzung zur selbständigen Ausübung dieses Handwerks besitzt, einzutragen ist.
Die Eintragung wird von den Handwerkskammern, bei denen die Inhaberin bzw. der Inhaber des Betriebs mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, oder Behörden, bei denen die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde, vorgenommen, sofern die betroffene Person der Datenübermittlung an das BAFA nicht widersprochen hat.
Die Eintragung in das Register ist kostenlos.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Register wird geführt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -schornsteinfegern und der zuständigen Behörde die Feststellung zu erleichtern, wer die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG erfüllt. Das Register dient demnach auch den Hauseigentümerinnen und -eigentümern bei der Auswahl zugelassener Schornsteinfeger.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben seit dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit, eine Schornsteinfegerin bzw. einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen, mit der Folge, selbst dafür zu sorgen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Aufgrund der verpflichtenden Eintragung kann von einem recht hohen Abdeckungsgrad ausgegangen werden.
Die betroffenen Personen können der Eintragung ihrer Daten widersprechen.
Periodizität und Aktualität
Die Handwerkskammer oder Behörde pflegt die Daten und eventuelle Änderungen in das beim BAFA geführte Schornsteinfegerregister ein. Die Daten sind von der zuständigen Handwerkskammer oder Behörde unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung in das Register entfallen sind oder die eingetragene Person der zuständigen Behörde anzeigt, dass sie keine Schornsteinfegerarbeiten mehr ausführen möchte.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Für die inhaltliche Befüllung des Registers sind die Handwerkskammern, bei denen Betriebsinhabende mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, oder Behörden, bei denen die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde, zuständig. Die Registrierung im Portal des BAFA ist für die Handwerkskammern und Behörden kostenfrei.
Das BAFA stellt die entsprechende technische Plattform sowie das Zugangsportal für die Registrierung und die Eintragung der Daten ins Schornsteinfegerregister zur Verfügung. Das Hosting der Anwendung und Datenbank liegt beim ITZBund.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Das Register ist öffentlich über eine webbasierte Recherchedatenbank zugänglich. Öffentliche Auskünfte beinhalten ausschließlich folgende Informationen: Name und Anschrift des Betriebs, Vor- und Familienname der Betriebsleitenden, Handwerkskammer, bei dem die Betriebsinhabenden mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, oder Behörde, bei der die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde, bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -fegern auch Datum der Bestellung und Angabe des betreffenden Bezirks, Teiltätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks, die im Einzelnen in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Die zuständigen Handwerkskammern oder Behörden pflegen die Daten ihres Zuständigkeitsgebietes eigenständig und haben entsprechend Zugriff auf alle durch ihre Behörde/Handwerkskammer eingetragenen Daten.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die zuständigen Handwerkskammern oder Behörden übermitteln die Daten über das Portal unmittelbar an das BAFA, sofern die betroffene Person nicht widersprochen hat. Auskünfte aus dem Schornsteinfegerregister werden im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund des § 12a Absatz 3a EGovG ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.