Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Seeschifffahrt
Register-ID:1859
Redaktioneller Stand:11.09.2026
Allgemeines
Beschreibung
Bei den zuständigen Stellen nach §§ 71–75 BBiG wird jeweils ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für anerkannte Ausbildungsberufe geführt. Jeder Berufsausbildungsvertrag in anerkannten Ausbildungsberufen wird somit im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen zuständigen Stelle eingetragen.
Für die Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum Schiffsmechaniker ist die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. (BBS) zuständig.
Die Eintragung ist für Auszubildende gebührenfrei.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Verzeichnis dient der Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Daten der Verzeichnisse der Berufsausbildungsverhältnisse sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Internetauftritt, Quellen
Inhalte des Registers
Periodizität und Aktualität
Dateneingang erfolgt bei erstmaligem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis sowie bei Änderungsmitteilungen.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird von den zuständigen Stellen nach § 71-75 BBiG geführt. Für den Berufsbildungsbereich der Seeschifffahrt übernimmt diese Aufgabe die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags und bei jeder wesentlichen Änderung des Vertragsinhalts haben Ausbildende (im Allgemeinen der Ausbildungsbetrieb) die Eintragung in das Verzeichnis bei der jeweils zuständigen Stelle zu beantragen.
Zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung, zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Aktualität der Ausbildungsvermittlungsstatistik sowie zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt werden ausgewählte Daten nach § 34 Abs. 2 Nr. 1, 4, 8 und 10 BBiG an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.
Zum Zwecke der Erstellung der Berufsbildungsstatistik übermitteln die zuständigen Stellen jährlich ausgewählte Daten nach § 88 BBiG an die Statistischen Landesämter.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten aus den Verzeichnissen werden zusätzlich zu Zwecken der Berufsbildungsberichterstattung sowie zur Durchführung der Berufsbildungsforschung verwendet: Die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt übermitteln dafür gemäß § 88 Abs. 4 BBiG Einzeldaten an das Bundesinstitut für Berufsbildung.
Technische Informationen
Schnittstellen
Sobald die Ausbildung beendet ist oder Seefahrtzeiten nachgewiesen werden müssen, greift die Schnittstelle zum Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Das BSH führt das Seeleute-Befähigungs-Verzeichnis (SBV), welches die Echtheit und Gültigkeit von deutschen Befähigungszeugnissen und -nachweisen überwacht.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Der Datenaustausch und die Eintragung von Ausbildungsverträgen erfolgt über geschützte Service-Portale und offizielle Formular-Uploads der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V.
Portale
Alle offiziellen Informationen, Verträge und Services der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. (BBS) werden online über das Portal Mach Meer bereitgestellt. Musterverträge, Formulare und Anträge zur Registrierung im Verzeichnis stehen dort im Downloadbereich zur Verfügung.
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Seeschifffahrt wird gesetzlich nicht als öffentlich frei einsehbare Online-Datenbank geführt.
Fachanwendungen & Anbieter
Die Erfassung und Verwaltung der Ausbildungsverhältnisse erfolgt intern über die Systeme der BBS bzw. über die behördlichen Schnittstellen der maritimen Verwaltung, wie z.B. der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.