Sterbeort, Staat
Merkmal-ID:1892
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Tod, Todeserklärungen, Feststellungen der Todeszeit der Ehegatten (1 und 2)
Beschreibung
Eintrag nur bei Tod im Ausland
Die Nennung der Staatsbezeichnung ist rechtlich jedoch nicht verpflichtend. Auch ohne Nennung des Staates sind Beurkundungen rechtmäßig. Rechtlich soll eher auf Flüsse Gebirge etc. verwiesen werden. Insbesondere bei Gebieten, die politisch unterschiedlich bewertet werden z. B. Taiwan und Palästinensergebiete wird teilweise auf die Angabe des Staates verzichtet.
Pflichtangabe
Quelle
Mitteilungseingang
Verifizierung
Vorgelegte Unterlagen