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Merkmal
Zuständige Auslandsvertretung
Zuständige Auslandsvertretung
Merkmals-ID
1845032
Beschreibung
Für Not- bzw. Katastrophenhilfe zuständige Auslandsvertretung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Ergibt sich aus der Markierung des Zielorts des / der sich registrierenden Bürgers / Bürgerin auf digitaler Karte.
Zuständige Auslandsvertretung
Merkmals-ID
1845032
Beschreibung
Für Not- bzw. Katastrophenhilfe zuständige Auslandsvertretung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Ergibt sich aus der Markierung des Zielorts des / der sich registrierenden Bürgers / Bürgerin auf digitaler Karte.
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zuständige Behörde
Zuständige Behörde
Merkmals-ID
1832054
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde, die für die Führung der Fahrzeugakte zuständig ist. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Es besteht innerhalb eines Bundeslandes die Möglichkeit, trotz Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk, das bereits vorher zugeteilte Kennzeichen zu behalten. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Bundeslandes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter seinen neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zuständige Behörde
Merkmals-ID
1832054
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde, die für die Führung der Fahrzeugakte zuständig ist. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Es besteht innerhalb eines Bundeslandes die Möglichkeit, trotz Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk, das bereits vorher zugeteilte Kennzeichen zu behalten. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Bundeslandes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter seinen neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zuständige Behörde
Zuständige Behörde
Merkmals-ID
1832124
Beschreibung
Zuständige Zulassungsbehörde ist in der Regel die Behörde, in deren Bezirk der Fahrzeughalter /die Fahrzeughalterin seinen / ihren Wohnort eingenommen hat. Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters / der Halterin in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und des Unterscheidungszeichen ist mit dem in Kraft treten des § 18 Abs. 3 Nr. 2 FZV zum 01. Januar 2015 aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich zu der statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auch die statistische Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde zu speichern, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. bis 2. Stelle: Landesschlüssel-Nr.
- 3. Stelle: Regierungsbezirk
- 4. bis 5. Stelle: Kreisschlüssel-Nr. des Zulassungsbezirks
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zuständige Behörde
Merkmals-ID
1832124
Beschreibung
Zuständige Zulassungsbehörde ist in der Regel die Behörde, in deren Bezirk der Fahrzeughalter /die Fahrzeughalterin seinen / ihren Wohnort eingenommen hat. Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters / der Halterin in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und des Unterscheidungszeichen ist mit dem in Kraft treten des § 18 Abs. 3 Nr. 2 FZV zum 01. Januar 2015 aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich zu der statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auch die statistische Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde zu speichern, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. bis 2. Stelle: Landesschlüssel-Nr.
- 3. Stelle: Regierungsbezirk
- 4. bis 5. Stelle: Kreisschlüssel-Nr. des Zulassungsbezirks
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1833134
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Führerschein, ZFER, Fachverfahren, Akte, Datenübermittlung, Karteikartenabschrift, RESPER (bei EU-FS)
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogen, bei Antragstellung
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1833134
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Führerschein, ZFER, Fachverfahren, Akte, Datenübermittlung, Karteikartenabschrift, RESPER (bei EU-FS)
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogen, bei Antragstellung
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832610
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832610
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Dieses Merkmal wird in mehreren Registern verwendet:
Merkmal
Zuständige Behörde der Fahrlehrerlaubnis
Zuständige Behörde der Fahrlehrerlaubnis
Merkmals-ID
1832692
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde der Fahrlehrerlaubnis
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Zuständige Behörde der Fahrlehrerlaubnis
Merkmals-ID
1832692
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde der Fahrlehrerlaubnis
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zuständige Behörde der Registrierung
Zuständige Behörde der Registrierung
Merkmals-ID
1845888
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität / Aktualität
Aktualisierung bei Änderung
Zuständige Behörde der Registrierung
Merkmals-ID
1845888
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität / Aktualität
Aktualisierung bei Änderung
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zuständige Behörde des Erlöschens der Fahrerlaubnisklasse
Zuständige Behörde des Erlöschens der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832612
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Zuständige Behörde des Erlöschens der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832612
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zuständige Behörde im HU-Expressverfahren
Zuständige Behörde im HU-Expressverfahren
Merkmals-ID
1832556
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zuständige Behörde im HU-Expressverfahren
Merkmals-ID
1832556
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zuständige Einzugsstelle
Zuständige Einzugsstelle
Merkmals-ID
1839420
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Maschinelle Melde-Datensätze
Zuständige Einzugsstelle
Merkmals-ID
1839420
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Maschinelle Melde-Datensätze
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet: