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Merkmal

Zuständige Auslandsvertretung

Zuständige Auslandsvertretung

Merkmals-ID

1845032

Beschreibung

Für Not- bzw. Katastrophenhilfe zuständige Auslandsvertretung

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Ergibt sich aus der Markierung des Zielorts des / der sich registrierenden Bürgers / Bürgerin auf digitaler Karte.

Beschreibung

Für Not- bzw. Katastrophenhilfe zuständige Auslandsvertretung

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

Merkmals-ID

1832054

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde, die für die Führung der Fahrzeugakte zuständig ist. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Es besteht innerhalb eines Bundeslandes die Möglichkeit, trotz Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk, das bereits vorher zugeteilte Kennzeichen zu behalten. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Bundeslandes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter seinen neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde, die für die Führung der Fahrzeugakte zuständig ist. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Es besteht innerhalb eines Bundeslandes die Möglichkeit, trotz Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk, das bereits vorher zugeteilte Kennzeichen zu behalten. Die zwingende…

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Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

Merkmals-ID

1832124

Beschreibung

Zuständige Zulassungsbehörde ist in der Regel die Behörde, in deren Bezirk der Fahrzeughalter /die Fahrzeughalterin seinen / ihren Wohnort eingenommen hat. Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters / der Halterin in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und des Unterscheidungszeichen ist mit dem in Kraft treten des § 18 Abs. 3 Nr. 2 FZV zum 01. Januar 2015 aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich zu der statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auch die statistische Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde zu speichern, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:

  • 1. bis 2. Stelle: Landesschlüssel-Nr.
  • 3. Stelle: Regierungsbezirk
  • 4. bis 5. Stelle: Kreisschlüssel-Nr. des Zulassungsbezirks

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Beschreibung

Zuständige Zulassungsbehörde ist in der Regel die Behörde, in deren Bezirk der Fahrzeughalter /die Fahrzeughalterin seinen / ihren Wohnort eingenommen hat. Das Merkmal beinhaltet die statistische Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes,…

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Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse

Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse

Merkmals-ID

1833134

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Führerschein, ZFER, Fachverfahren, Akte, Datenübermittlung, Karteikartenabschrift, RESPER (bei EU-FS)

Periodizität / Aktualität

Anlassbezogen, bei Antragstellung

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse

Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse

Merkmals-ID

1832610

Beschreibung

Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Kraftfahrt-Bundesamt

Beschreibung

Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.

Dieses Merkmal wird in mehreren Registern verwendet:

Merkmal

Zuständige Behörde der Fahrlehrerlaubnis

Zuständige Behörde der Fahrlehrerlaubnis

Merkmals-ID

1832692

Beschreibung

Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde der Fahrlehrerlaubnis

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Kraftfahrt-Bundesamt

Beschreibung

Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde der Fahrlehrerlaubnis

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zuständige Behörde der Registrierung

Zuständige Behörde der Registrierung

Merkmals-ID

1845888

Optionalität

Angabe verpflichtend

Periodizität / Aktualität

Aktualisierung bei Änderung

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zuständige Behörde des Erlöschens der Fahrerlaubnisklasse

Zuständige Behörde des Erlöschens der Fahrerlaubnisklasse

Merkmals-ID

1832612

Beschreibung

Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Kraftfahrt-Bundesamt

Beschreibung

Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zuständige Behörde im HU-Expressverfahren

Zuständige Behörde im HU-Expressverfahren

Merkmals-ID

1832556

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zuständige Einzugsstelle

Zuständige Einzugsstelle

Merkmals-ID

1839420

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Maschinelle Melde-Datensätze

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet: