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Merkmal

Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen

Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen

Merkmals-ID

1833948

Beschreibung

Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen oder entsprechendes Dokument, das beim / bei der Infrastrukturbetreiber / -betreiberin erhältlich ist und von der ERA gespeichert wird, z. B.: Interferenzniveau, das zur Empfehlung einer zusätzlichen fahrzeugseitigen Sicherung führt.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Beschreibung

Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen oder entsprechendes Dokument, das beim / bei der Infrastrukturbetreiber / -betreiberin erhältlich ist und von der ERA gespeichert wird, z. B.: Interferenzniveau, das zur Empfehlung einer zusätzlichen fahrzeugseitigen Sicherung führt.

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Merkmal

Zusätzliche Betriebsbezeichnung

Zusätzliche Betriebsbezeichnung

Merkmals-ID

1841886

Optionalität

Angabe freiwillig

Quelle

Meldung durch die zuständige Behörde

Periodizität / Aktualität

Anlassbezogene Meldung und Aktualisierung durch die zuständige Behörde

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Merkmal

Zusätzliche Informationen für Versicherer

Zusätzliche Informationen für Versicherer

Merkmals-ID

1840860

Beschreibung

Zugelassene Risikoarten des Unternehmens.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsdaten der UNDAVA.

Beschreibung

Zugelassene Risikoarten des Unternehmens.

Merkmal

Zusatzrente

Zusatzrente

Merkmals-ID

1848914

Beschreibung

Datenhaltung in der Bundesagentur für Arbeit, Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Anlage EK / Bescheide der Leistungsträger / Versicherungsunterlagen / sonstige Einkommensnachweise

Beschreibung

Datenhaltung in der Bundesagentur für Arbeit, Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland

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Merkmal

Zusatzziffer der Kennzeichen führenden Behörde

Zusatzziffer der Kennzeichen führenden Behörde

Merkmals-ID

1832130

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde. Die Angabe der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde. Die Angabe der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zusatzziffer der kennzeichenführenden Behörde

Zusatzziffer der kennzeichenführenden Behörde

Merkmals-ID

1832060

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Zulassungsbehörde, der das Unterscheidungskennzeichen des Kennzeichens zugeteilt ist. Die Angabe der zuständigen Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Zulassungsbehörde, der das Unterscheidungskennzeichen des Kennzeichens zugeteilt ist. Die Angabe der zuständigen Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zusatzziffer der korrigierenden Behörde

Zusatzziffer der korrigierenden Behörde

Merkmals-ID

1832580

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:

Merkmal

Zusatzziffer der korrigierenden Behörde Zusatz

Zusatzziffer der korrigierenden Behörde Zusatz

Merkmals-ID

1963116

Beschreibung

Das Merkmal wird angegeben, wenn die Zulassungsbehörde den Mangel der Stempelplakette und / oder Zulassungsbescheinigung Teil I behoben hat, und kann so das Ergebnis korrigieren. Allerdings nur, wenn keine weiteren Mängel bestehen sollten.

Folgende Angabe ist gültig:

OM = ohne Mängel

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Beschreibung

Das Merkmal wird angegeben, wenn die Zulassungsbehörde den Mangel der Stempelplakette und / oder Zulassungsbescheinigung Teil I behoben hat, und kann so das Ergebnis korrigieren. Allerdings nur, wenn keine weiteren Mängel bestehen sollten.

Folgende Angabe ist gültig:

OM = ohne Mängel

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Merkmal

Zusatzziffer der meldenden Behörde

Zusatzziffer der meldenden Behörde

Merkmals-ID

1832032

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer des Kreises der meldenden Zulassungsbehörde.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer des Kreises der meldenden Zulassungsbehörde.

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Merkmal

Zusatzziffer der zuständigen Behörde

Zusatzziffer der zuständigen Behörde

Merkmals-ID

1832056

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters / der Halterin in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Landes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin seinen / ihren neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.

Optionalität

Angabe verpflichtend

Quelle

Zulassungsbehörden

Beschreibung

Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen,…

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