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Merkmal
Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen
Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen
Merkmals-ID
1833948
Beschreibung
Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen oder entsprechendes Dokument, das beim / bei der Infrastrukturbetreiber / -betreiberin erhältlich ist und von der ERA gespeichert wird, z. B.: Interferenzniveau, das zur Empfehlung einer zusätzlichen fahrzeugseitigen Sicherung führt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen
Merkmals-ID
1833948
Beschreibung
Zusätzliche Angaben zu den Netzmerkmalen oder entsprechendes Dokument, das beim / bei der Infrastrukturbetreiber / -betreiberin erhältlich ist und von der ERA gespeichert wird, z. B.: Interferenzniveau, das zur Empfehlung einer zusätzlichen fahrzeugseitigen Sicherung führt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
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Merkmal
Zusätzliche Betriebsbezeichnung
Zusätzliche Betriebsbezeichnung
Merkmals-ID
1841886
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Meldung durch die zuständige Behörde
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Meldung und Aktualisierung durch die zuständige Behörde
Zusätzliche Betriebsbezeichnung
Merkmals-ID
1841886
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Meldung durch die zuständige Behörde
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Meldung und Aktualisierung durch die zuständige Behörde
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Merkmal
Zusätzliche Informationen für Versicherer
Zusätzliche Informationen für Versicherer
Merkmals-ID
1840860
Beschreibung
Zugelassene Risikoarten des Unternehmens.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsdaten der UNDAVA.
Zusätzliche Informationen für Versicherer
Merkmals-ID
1840860
Beschreibung
Zugelassene Risikoarten des Unternehmens.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsdaten der UNDAVA.
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Merkmal
Zusatzrente
Zusatzrente
Merkmals-ID
1848914
Beschreibung
Datenhaltung in der Bundesagentur für Arbeit, Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anlage EK / Bescheide der Leistungsträger / Versicherungsunterlagen / sonstige Einkommensnachweise
Zusatzrente
Merkmals-ID
1848914
Beschreibung
Datenhaltung in der Bundesagentur für Arbeit, Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anlage EK / Bescheide der Leistungsträger / Versicherungsunterlagen / sonstige Einkommensnachweise
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Merkmal
Zusatzziffer der Kennzeichen führenden Behörde
Zusatzziffer der Kennzeichen führenden Behörde
Merkmals-ID
1832130
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde. Die Angabe der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zusatzziffer der Kennzeichen führenden Behörde
Merkmals-ID
1832130
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde. Die Angabe der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
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Merkmal
Zusatzziffer der kennzeichenführenden Behörde
Zusatzziffer der kennzeichenführenden Behörde
Merkmals-ID
1832060
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Zulassungsbehörde, der das Unterscheidungskennzeichen des Kennzeichens zugeteilt ist. Die Angabe der zuständigen Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zusatzziffer der kennzeichenführenden Behörde
Merkmals-ID
1832060
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der Zulassungsbehörde, der das Unterscheidungskennzeichen des Kennzeichens zugeteilt ist. Die Angabe der zuständigen Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde identisch sein.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zusatzziffer der korrigierenden Behörde
Zusatzziffer der korrigierenden Behörde
Merkmals-ID
1832580
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zusatzziffer der korrigierenden Behörde
Merkmals-ID
1832580
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
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Merkmal
Zusatzziffer der korrigierenden Behörde Zusatz
Zusatzziffer der korrigierenden Behörde Zusatz
Merkmals-ID
1963116
Beschreibung
Das Merkmal wird angegeben, wenn die Zulassungsbehörde den Mangel der Stempelplakette und / oder Zulassungsbescheinigung Teil I behoben hat, und kann so das Ergebnis korrigieren. Allerdings nur, wenn keine weiteren Mängel bestehen sollten.
Folgende Angabe ist gültig:
OM = ohne Mängel
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zusatzziffer der korrigierenden Behörde Zusatz
Merkmals-ID
1963116
Beschreibung
Das Merkmal wird angegeben, wenn die Zulassungsbehörde den Mangel der Stempelplakette und / oder Zulassungsbescheinigung Teil I behoben hat, und kann so das Ergebnis korrigieren. Allerdings nur, wenn keine weiteren Mängel bestehen sollten.
Folgende Angabe ist gültig:
OM = ohne Mängel
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
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Merkmal
Zusatzziffer der meldenden Behörde
Zusatzziffer der meldenden Behörde
Merkmals-ID
1832032
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer des Kreises der meldenden Zulassungsbehörde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zusatzziffer der meldenden Behörde
Merkmals-ID
1832032
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer des Kreises der meldenden Zulassungsbehörde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet:
Merkmal
Zusatzziffer der zuständigen Behörde
Zusatzziffer der zuständigen Behörde
Merkmals-ID
1832056
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters / der Halterin in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Landes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin seinen / ihren neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Zusatzziffer der zuständigen Behörde
Merkmals-ID
1832056
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Zusatzziffer zur statistischen Kennziffer der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Örtlich zuständig ist nach § 46 Abs. 2 FZV, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers / der Antragstellerin oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Die Angabe der zuständigen Zulassungsbehörde kann mit der Angabe der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde identisch sein. Bundesweit besteht die Möglichkeit, bei der Umschreibung eines Fahrzeugs wegen Umzugs des Halters / der Halterin in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde (Wohnsitzwechsel), das im Bezirk der früher zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilte Kennzeichen im neuen Zulassungsbezirk weiter zu führen (§13 Abs. 3 Nr. 2 FZV), auch wenn der neue Zulassungsbezirk ein anderes Unterscheidungszeichen führt. Die zwingende Bindung des Zulassungsbezirks und Unterscheidungszeichen innerhalb eines Landes ist im Rahmen der FZV aufgehoben worden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zusätzlich die statistische Kennziffer der Verwaltungsbehörde zu speichern, in dem der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin seinen / ihren neuen Wohnsitz hat, insbesondere zur Steuerung der Ablagenachrichten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Zulassungsbehörden
Dieses Merkmal wird in einem Register verwendet: