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Merkmal
Bezeichnung des Beklagten
Bezeichnung des Beklagten
Merkmals-ID
1907816
Beschreibung
Bezeichnung der beklagten Partei
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Diese Angabe ist vom BfJ vorausgefüllt.
Bezeichnung des Beklagten
Merkmals-ID
1907816
Beschreibung
Bezeichnung der beklagten Partei
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Diese Angabe ist vom BfJ vorausgefüllt.
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Merkmal
Bezeichnung des besonderen elektronischen Notarpostfachs
Bezeichnung des besonderen elektronischen Notarpostfachs
Merkmals-ID
1846990
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Bundesnotarkammer
Bezeichnung des besonderen elektronischen Notarpostfachs
Merkmals-ID
1846990
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Bundesnotarkammer
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Merkmal
Bezeichnung des Erzeugnisses
Bezeichnung des Erzeugnisses
Merkmals-ID
1846444
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Fachsystem Patente und Gebrauchsmuster
Periodizität / Aktualität
Täglich
Bezeichnung des Erzeugnisses
Merkmals-ID
1846444
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Fachsystem Patente und Gebrauchsmuster
Periodizität / Aktualität
Täglich
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Merkmal
Bezeichnung des Gerichts
Bezeichnung des Gerichts
Merkmals-ID
1846624
Beschreibung
Amtliche Bezeichnung des zuständigen Gerichts
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Die Eintragung erfolgt entsprechend dem vom Gericht übermittelten Bekanntmachungstext.
Bezeichnung des Gerichts
Merkmals-ID
1846624
Beschreibung
Amtliche Bezeichnung des zuständigen Gerichts
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Die Eintragung erfolgt entsprechend dem vom Gericht übermittelten Bekanntmachungstext.
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Merkmal
Bezeichnung des Gerichts
Bezeichnung des Gerichts
Merkmals-ID
1907600
Beschreibung
Amtliche Bezeichnung des zuständigen Gerichts
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Die Eintragung erfolgt entsprechend dem vom Gericht übermittelten Bekanntmachungstext.
Bezeichnung des Gerichts
Merkmals-ID
1907600
Beschreibung
Amtliche Bezeichnung des zuständigen Gerichts
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Die Eintragung erfolgt entsprechend dem vom Gericht übermittelten Bekanntmachungstext.
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Merkmal
Bezeichnung des Gerichts
Bezeichnung des Gerichts
Merkmals-ID
1907810
Beschreibung
Bezeichnung des Gerichts, vor dem die Klage geführt wird
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Diese Angabe ist vom BfJ vorausgefüllt.
Bezeichnung des Gerichts
Merkmals-ID
1907810
Beschreibung
Bezeichnung des Gerichts, vor dem die Klage geführt wird
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Diese Angabe ist vom BfJ vorausgefüllt.
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Merkmal
Bezeichnung des Grundpatents
Bezeichnung des Grundpatents
Merkmals-ID
1846446
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Fachsystem Patente und Gebrauchsmuster
Periodizität / Aktualität
Täglich
Bezeichnung des Grundpatents
Merkmals-ID
1846446
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Fachsystem Patente und Gebrauchsmuster
Periodizität / Aktualität
Täglich
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Merkmal
Bezeichnung des Grundstücks nach den Artikeln oder Nummern der Steuerbücher
Bezeichnung des Grundstücks nach den Artikeln oder Nummern der Steuerbücher
Merkmals-ID
1845308
Beschreibung
Die Bezeichnung des Grundstücks nach den Artikeln oder Nummern der Steuerbücher (Grundsteuermutterrolle, Gebäudesteuerrolle oder ähnliches), sofern solche Bezeichnungen vorhanden sind. Durch Anordnung der Landesjustizverwaltung kann diese Angabe auch entfallen.
Besteht ein Grundstück aus mehreren Teilen, die in dem maßgebenden amtlichen Verzeichnis als selbstständige Teile aufgeführt sind (z. B. Katasterparzellen), so kann die Angabe unterbleiben, soweit dadurch das Grundbuch nach dem Ermessen des Grundbuchamts unübersichtlich werden würde. In diesem Fall müssen jedoch die fehlenden Angaben in einem bei den Grundakten aufzubewahrenden beglaubigten Auszug aus dem maßgebenden amtlichen Verzeichnis der Grundstücke nachgewiesen werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bezeichnung des Grundstücks nach den Artikeln oder Nummern der Steuerbücher
Merkmals-ID
1845308
Beschreibung
Die Bezeichnung des Grundstücks nach den Artikeln oder Nummern der Steuerbücher (Grundsteuermutterrolle, Gebäudesteuerrolle oder ähnliches), sofern solche Bezeichnungen vorhanden sind. Durch Anordnung der Landesjustizverwaltung kann diese Angabe auch entfallen.
Besteht ein Grundstück aus mehreren Teilen, die in dem maßgebenden amtlichen Verzeichnis als selbstständige Teile aufgeführt sind (z. B. Katasterparzellen), so kann die Angabe unterbleiben, soweit dadurch das Grundbuch nach dem Ermessen des Grundbuchamts unübersichtlich werden würde. In diesem Fall müssen jedoch die fehlenden Angaben in einem bei den Grundakten aufzubewahrenden beglaubigten Auszug aus dem maßgebenden amtlichen Verzeichnis der Grundstücke nachgewiesen werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
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Merkmal
Bezeichnung des GVO
Bezeichnung des GVO
Merkmals-ID
1842770
Beschreibung
Einschließlich Aktenzeichen des Genehmigungsbescheides
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bezeichnung des GVO
Merkmals-ID
1842770
Beschreibung
Einschließlich Aktenzeichen des Genehmigungsbescheides
Optionalität
Angabe verpflichtend
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Merkmal
Bezeichnung des Klons oder der Klonmischungen (bei Klonen oder Klonmischungen)
Bezeichnung des Klons oder der Klonmischungen (bei Klonen oder Klonmischungen)
Merkmals-ID
1842736
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bezeichnung des Klons oder der Klonmischungen (bei Klonen oder Klonmischungen)
Merkmals-ID
1842736
Optionalität
Angabe verpflichtend