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Informationsobjekt

Pflegedienste

Klassifikation

Organisationen

Informationsobjekt

Pflegedienste

Klassifikation

Organisationen

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Informationsobjekt

Pflegegeldempfänger

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung.

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Informationsobjekt

Pflegeheime

Klassifikation

Organisationen

Informationsobjekt

Pflegeheime

Klassifikation

Organisationen

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Informationsobjekt

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Pflegebedürftige haben im Rahmen des § 40 SGB XI unter anderem Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Durchführung pflegerischer Maßnahmen beitragen, soweit diese Pflegehilfsmittel helfen, eine Überforderung der Pflegenden oder des Pflegenden oder der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen zu verhindern.

Zu den Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege gehören Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung, spezielle Pflegebetttische, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, Rollstühle mit Sitzkantelung und Lagekorrekturhilfen für Bettlaken.

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Informationsobjekt

Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und zur Linderung von Beschwerden

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Versicherte im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI haben im Rahmen des § 40 SGB XI unter anderem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene, die zur Erleichterung der Pflege dienen oder zur selbständigeren Lebensführung beitragen und auf Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden.

Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene und zur Linderung von Beschwerden sind Produkte zur Hygiene im Bett sowie Waschsysteme und Lagerungsrollen.

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Informationsobjekt

Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung / Mobilität

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Seit dem 1. Januar 2017 wird ein Pflegebedürftigkeitsbegriff angewendet, der sich an den gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags orientiert. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird mit dem Begutachtungsverfahren gemäß § 18 SGB XI festgestellt. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sollen der Pflegebedürftigen dem Grundsatz nach helfen, trotz des Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, sodass die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können (vgl. § 3 SGB XI).

Im Zuge des technischen Fortschritts werden bereits heute eine Vielzahl technischer und digitaler Produkte und Assistenzsysteme angeboten, die auf die Belange pflegebedürftiger Menschen ausgerichtet sind. Viele dieser Produkte beruhen auf Technologien, die bereits Eingang in den Alltag der Allgemeinbevölkerung gefunden haben, z. B. Produkte zur Ortung mittels GPS oder Herdabschaltsysteme. Bei der Frage, ob es sich bei diesen Produkten um Pflegehilfsmittel im Sinne des § 40 SGB XI handeln kann, erfolgt eine Orientierung am pflegerischen Nutzen. Danach sind Produkte mit Gebrauchsgegenstandscharakter in den Fällen Pflegehilfsmittel, in denen nicht eine bloße Komfortverbesserung, sondern primär die Ziele der §§ 14 und 40 SGB XI im Vordergrund stehen. Ob solche Produkte einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Selbständigkeit bzw. zur Verringerung des Bedarfs an personeller Unterstützung und / oder zu mehr Sicherheit und Teilhabe beitragen können ist unter anderem im Rahmen der Einzelfallbegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu prüfen.

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Register

Pflegehilfsmittelverzeichnis

Informationsobjekte

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und zur Linderung von Beschwerden, Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung / Mobilität, Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Gefundene Merkmale

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Hilfsmittelpositionsnummer, Artikelnummer, Produktbezeichnung, Hersteller, Aufnahmedatum, ...

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Informationsobjekt

Pflegekräfte

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es handelt sich um Pflegekräfte, mit denen die Pflegekassen Verträge abgeschlossen haben.

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