GSB 7.1 Standardlösung

eID-Karte-Register

Register-ID: 1852230

Allgemeines

Beschreibung

Für mindestens 16 Jahre alte Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Deutsche nach Artikel 116 Absatz 1 GG fallen unter das PAuswG und erhalten ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, Drittstaatsangehörige erhalten ggf. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit eID-Funktion.
Die eID-Karte ist für digitale Dienstleistungen bestimmt. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Sie dient nicht als Reisedokument.

Zur Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben im Rahmen der eID-Karte werden von den eID-Karte-Behörden - dies sind in der Regel die jeweils zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden - über die beantragten und ausgegebenen eID-Karten Register geführt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient der Durchführung des eIDKG, insbesondere der Ausstellung der Karten und der Feststellung ihrer Echtheit und der Identitätsfeststellung der Person, die die eID-Karte besitzt oder für die sie ausgestellt ist.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Daten des eID-Karte-Registers sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 19 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
Kapitel 10 Personalausweisverordnung (PAuswV)
sowie landesrechtliche Vorschriften

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

eID-Karten-BesitzerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851488

Klassifikation

Personen

Merkmale
eID-KartenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851490

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Verfahrensbedingte BearbeitungsvermerkeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851492

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Qualität

Das Register enthält die Daten der Dokumente, die von der eID-Karte-Behörde ausgestellt worden sind, die in den Dokumenten enthaltenen Daten sowie weitere Daten im Zusammenhang mit der Ausstellung und Nutzung des Dokuments. Der Datenbestand und die Datensätze sind vollständig, es finden automatisierte Vollständigkeits- sowie Plausibilitätsprüfungen statt.
Vor der Eintragung von Daten erfolgt eine Prüfung der Echtheit der Daten aufgrund der Vorlage von Nachweisen, die Datenkonsistenz wird daher als sehr hoch eingestuft. Es findet eine gegenseitige Berichtigung mit dem Melderegister statt, die eID-Karte-Behörden dürfen zu diesem Zweck die im Register enthaltenen Daten untereinander übermitteln.

Periodizität und Aktualität

Die eID-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Registerdaten für die Ausstellung einer eID-Karte werden im Rahmen der Antragstellung erfasst und gespeichert. Personenbezogene Daten im eID-Karte-Register sind mindestens bis zur Ausstellung einer neuen eID-Karte, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeit der eID-Karte, auf die sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen (§ 19 Abs. 4 eIDKG).
Sollten sich Änderungen in den Meldedaten der antragstellenden Person ergeben (z. B. Namensänderung, Umzug), ist eine Aktualisierung bzw. Überprüfung der Daten vor Ablauf der Gültigkeit erforderlich. Realisiert wird dies mittels Rückmeldeverfahren im Meldewesen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Für die Registerführung sind die kommunalen eID-Karte-Behörden sowie vom Auswärtigen Amt bestimmte Auslandsvertretungen zuständig.

Mit den Aufgaben der technischen Registerführung werden teilweise die behördeninternen IT-Abteilungen oder kommunale bzw. private IT-Dienstleistungszentren betraut, die meist bereits die entsprechenden IT-Fachverfahren entwickelt haben:

  • Baden-Württemberg: der Fachverfahrenshersteller Komm.ONE AöR, jedoch nicht flächendeckend,
  • Bayern: die AKDB, die komuna GmbH sowie Fa. adKOMM,
  • Brandenburg: kommunale eIDK-Behörden,
  • Berlin: ITDZ Berlin,
  • Bremen sowie Hamburg: die Dataport AöR,
  • Hessen: die Ekom21 GmbH,
  • Nordrhein-Westfalen: mehrere kommunale IT-Dienstleister,
  • Rheinland-Pfalz: Fa. KommWIS GmbH,
  • Saarland sowie Thüringen: kommunale IT-Abteilungen,
  • Schleswig-Holstein sowie Sachsen: die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Auf Verlangen des Karteninhabers / der Karteninhaberin hat die eID-Karte-Behörde ihm bzw. ihr Einsicht in die im Chip gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren. Dies erfolgt in Nordrhein-Westfalen mittels Hardware der Bundesdruckerei an Visotec V-Änderungsterminals. In Sachsen können Registerauszüge erstellt werden, ein automatischer digitaler Abruf ist nicht möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die zu speichernden Daten werden grundsätzlich bei der betroffenen Person erhoben und im Register erfasst.
Zum Zweck der Kartenherstellung erfolgt eine elektronische Datenübermittlung an den Kartenhersteller, die Bundesdruckerei. Die Daten zum Dokument werden nach der Herstellung durch die Bundesdruckerei an die das Dokument ausgebende Behörde elektronisch übermittelt.

Ferner dürfen die Daten des eID-Karte-Registers und des Melderegisters zur Berichtigung des jeweils anderen Registers verwendet werden. Dies geschieht zumeist automatisiert, teilweise gehen die Daten direkt über das Melderegister ein (Grunddaten) oder werden mit Antragsbearbeitung direkt in das Register eingegeben. Die Weiterleitung der gespeicherten eID-Kartendaten aus dem Melderegister erfolgt, z. B. anlässlich eines Umzuges in eine neue Gemeinde, per XMeld-Standard (XÖV) im Rahmen des Rückmeldeverfahrens (§ 33 Abs. 1 BMG).

Das Sperren von eID-Karten wird automatisiert an das BVA übermittelt. Verlustanzeigen gehen von der Polizei schriftlich ein.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Registers werden über den Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hinaus in Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz für diverse Statistiken verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Verwendete Datenbanken:

  • Baden-Württemberg verwendet Oracle,
  • Hamburg und Nordrhein-Westfalen nutzen MS SQL,
  • Rheinland-Pfalz arbeitet mit einer VOIS-Plattform,
  • das Saarland mit einer SQL-Datenbank,
  • Sachsen verwendet unterschiedliche Datenbanken wie Oracle, SAP sowie MS SQL,
  • in Thüringen kommen MS SQL sowie Oracle zum Einsatz.

Schnittstellen:
In fast allen Bundesländern sind verfahrensinterne Schnittstellen zum Melderegister sowie zur Bundesdruckerei vorhanden bzw. befinden sich im Aufbau.

Technische Standards

Für den Datenaustausch mit der Bundesdruckerei wird das XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (XhD) verwendet.

Der Datenaustausch mit den Melderegistern erfolgt über die Austauschformate DS-Meld sowie XMeld und spezifischer Austauschformate der genutzten Anwendersoftware.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

  • Baden-Württemberg verwendet KM-Digant der Komm.ONE AöR,
  • Bayern nutzt die Passprogramme der Anbieter AKDB, komuna GmbH sowie Fa. adKOMM,
  • in Hessen kommt Emeld21 sowie 2Charta der Fa. Ekom21 zum Einsatz,
  • in Hamburg sowie in einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen sowie Thüringen wird OK.EWO der AKDB verwendet,
  • in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie in einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen sowie Thüringen verwendet man VOIS / MESO von HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH,
  • im Saarland, in Sachsen-Anhalt sowie in einigen Kommunen in Sachsen verwendet man MESO von HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH,
  • darüber hinaus wird in einigen Kommunen in Sachsen Einwohnermeldewesen von adKOMM sowie OK.KOMM der AKDB genutzt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 09.12.2022

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