Allgemeines
Beschreibung
Beauftragte für Erlaubniserteilung und Sicherheit im Bezug auf die Nutzung des Luftraums durch Freiballone, Luftsportgeräte und Flugmodelle führen jeweils eine Datei über die von ihnen erteilten Erlaubnisse oder Berechtigungen. Beauftragte sind zum Beispiel Luftsportverbände der Bundesländer. Die Beauftragten sind gesetzlich verpflichtet, analog zur Zentralen Luftfahrerdatei, eine Datei über die von ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erteilten Erlaubnisse und Berechtigungen zu führen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die dezentralen Luftfahrerdateien dienen der Feststellung, welche Erlaubnisse und Berechtigungen ein Luftfahrer oder eine Luftfahrerin zu einem gegebenen Zeitpunkt besitzt.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 65 Abs. 8 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 31c Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
LuftfahrendeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850666
Klassifikation
Personen
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1849770
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
1849768
Optionalität
Angabe verpflichtend
Frühere Namen
Merkmals-ID
1849808
Optionalität
Angabe freiwillig
Vornamen
Merkmals-ID
1850006
Beschreibung
Alle Vornamen der Person.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschlecht
Merkmals-ID
1849790
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1849774
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Erlaubnisse und BerechtigungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850686
Klassifikation
Dokumente
Merkmale
Art und Nummer der Erlaubnis
Merkmals-ID
1835116
Beschreibung
Art und Nummer der Erlaubnis und der zugehörigen Berechtigungen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum ihrer Erstausstellung
Merkmals-ID
1835118
Beschreibung
Datum der Erstausstellung der Erlaubnis und der sonstigen Berechtigung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gültigkeitsdauer
Merkmals-ID
1835172
Optionalität
Angabe verpflichtend
Jeweilige Ausstellungsbehörde
Merkmals-ID
1835120
Optionalität
Angabe verpflichtend
TauglichkeitszeugnisseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850684
Klassifikation
Dokumente
Merkmale
Art des Tauglichkeitszeugnisses
Merkmals-ID
1835168
Beschreibung
Angabe der Tauglichkeitsklasse 1, 2 oder LAPL.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Ausstellung
Merkmals-ID
1835170
Beschreibung
Angabe aus dem Tauglichkeitszeugnis.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses
Merkmals-ID
1835110
Beschreibung
Gültigkeitsdauer variiert nach Alter und Tauglichkeitsklasse zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Referenznummer
Merkmals-ID
1835136
Beschreibung
Eindeutige Nummer, die jedem Piloten automatisch zugewiesen wird.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ausstellender flugmedizinischer Sachverständiger
Merkmals-ID
1835124
Beschreibung
Notwendige Angabe um sicherzustellen, dass eine gültige Anerkennung vorliegt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Eingetragene Auflagen und Einschränkungen
Merkmals-ID
1835126
Beschreibung
Angabe in Zeugnis bei eingeschränkter Tauglichkeit, reicht von Brillenauflage bis zur operationellen Einschränkung z. B. Tauglichkeit nur als Co-Pilot.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Untersuchender flugmedizinischer Sachverständiger
Merkmals-ID
1835128
Beschreibung
Einzutragen bei nicht abgeschlossenen Tauglichkeitsuntersuchungen mit deren Datum.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Umstände bei festgestellter Untauglichkeit
Merkmals-ID
1835130
Beschreibung
Bei der Feststellung einer Untauglichkeit ist die Verweigerung einer Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses mit Datum zu vermerken sowie der entscheidende flugmedizinische Sachverständige.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Die beauftragten Stellen erfassen die Daten aller Personen, welchen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Erlaubnisse und Berechtigungen erteilt wurden.
Periodizität und Aktualität
Die beauftragten Stellen prüfen bei der Einzelfallbearbeitung und jeweils nach Ablauf von fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das zur Speicherung der Daten geführt hat.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Zuständigkeiten
Juristische Personen des privaten Rechts können mit den Aufgaben nach § 31c des LuftVG durch das BMVI beauftragt werden. Beispielsweise sind der Deutsche Aero Club e. V. und der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. mit der Zulassung von Ultraleichtflugsportgeräten beauftragt.
Falls eine solche Beauftragung für einen bestimmten Bereich nicht erfolgt, erteilen weiterhin die jeweils zuständigen Behörden der Länder oder das Luftfahrt-Bundesamt die oben beschriebenen Erlaubnisse und dokumentieren diese.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Eine Übermittlung der Daten an eine Behörde ist zu folgenden Zwecken zulässig:
• zur Verfolgung von Straftaten,
• zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten,
• für Verwaltungsmaßnahmen, soweit sie Erlaubnisse oder Berechtigungen für Luftfahrer betreffen,
• zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs an ausländische Stellen,
• für die Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes an die zuständige Luftsicherheitsbehörde.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Durch die Antragsteller auf Erlaubnisse und Berechtigungen werden die Daten bei der jeweiligen beauftragten Stelle eingereicht.
Die Daten dürfen zu oben genannten Zwecken an eine andere Behörde übermittelt werden.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 13.09.2021