Allgemeines
Beschreibung
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird von der Bundesnotarkammer als staatliches Register im Wege der mittelbaren Staatsverwaltung geführt. Seit 01. Januar 2023 führt das Zentrale Vorsorgeregister als automatisiertes elektronisches Register Eintragungen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und die Ablehnung der Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Betreuungsverfügungen dienen dem Vorschlag einer Betreuerin / eines Betreuers und sind nach § 1897 Abs. 2 BGB vom Betreuungsgericht zu berücksichtigen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Mit dem Zentralen Vorsorgeregister wurde ein Instrument geschaffen, um die Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall schnellstmöglich finden und sicher zuordnen zu können.
Die Registerbehörde erteilt Gerichten und Ärztinnen und Ärzten auf Ersuchen Auskunft aus dem ZVR. Ärztinnen und Ärzte dürfen nur um Auskunft ersuchen, soweit diese für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist (§ 78b Abs. 1 Satz 2 BNotO).
Kontext der Registerführung und -nutzung
Das seit 2003 von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Vorsorgeregister erfasste ursprünglich nur die notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten. Seit 2005 können auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten online registriert werden. Seit 2009 wurde die Registrierungsmöglichkeit auf Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und zuletzt 2023 um den sog. Ehegattenwiderspruch erweitert.
Der Gesetzgeber hat mit der Einrichtung des Zentralen Vorsorgeregisters bei der Bundesnotarkammer entschieden, den für das Auffinden von Vorsorgeurkunden zentralen Registerbereich hoheitlich zu organisieren und einer staatlichen, zentralen Stelle zuzuweisen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, §§ 78a f. Bundesnotarordnung (BNotO)
Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV)
Vorsorgeregistergebührensatzung (VRegGebS)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
VollmachtgeberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851696
Klassifikation
Personen
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1849770
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
2129126
Beschreibung
Der Eintrag erfolgt nur, sofern ein vom Familienname abweichender Geburtsname vorliegt.
Optionalität
Angabe freiwillig
Vornamen
Merkmals-ID
1850006
Beschreibung
Alle Vornamen der Person.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anrede
Merkmals-ID
2129128
Beschreibung
Herr / Frau / keine Angabe
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1849774
Optionalität
Angabe verpflichtend
Straße
Merkmals-ID
1849870
Optionalität
Angabe verpflichtend
Hausnummer
Merkmals-ID
1849936
Optionalität
Angabe verpflichtend
Postleitzahl
Merkmals-ID
1849872
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ort
Merkmals-ID
1849874
Optionalität
Angabe verpflichtend
E-Mail-Adresse
Merkmals-ID
1849934
Optionalität
Angabe freiwillig
BevollmächtigteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851698
Klassifikation
Personen
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1849770
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
2129126
Beschreibung
Der Eintrag erfolgt nur, sofern ein vom Familienname abweichender Geburtsname vorliegt.
Optionalität
Angabe freiwillig
Vornamen
Merkmals-ID
1850006
Beschreibung
Alle Vornamen der Person.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Straße
Merkmals-ID
1849870
Optionalität
Angabe verpflichtend
Hausnummer
Merkmals-ID
1849936
Optionalität
Angabe verpflichtend
Postleitzahl
Merkmals-ID
1849872
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ort
Merkmals-ID
1849874
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefonnummer
Merkmals-ID
1849968
Optionalität
Angabe freiwillig
E-Mail-Adresse
Merkmals-ID
1849934
Optionalität
Angabe freiwillig
VollmachtsurkundenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851700
Klassifikation
Dokumente
Merkmale
Auswahl der Vorsorgeangelegenheit
Merkmals-ID
1846736
Beschreibung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Ehegattenwiderspruch
- Mehrfachantworten sind möglich -
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Errichtung der Vollmachtsurkunde
Merkmals-ID
1846730
Optionalität
Angabe verpflichtend
Aufbewahrungsort der Vollmachtsurkunde
Merkmals-ID
1846732
Optionalität
Angabe freiwillig
Angaben zur Vollmacht
Merkmals-ID
1846734
Beschreibung
Eingetragen werden Angaben, ob Vollmacht erteilt wurde zur Erledigung von Vermögensangelegenheiten, Angelegenheiten der Gesundheitssorge, Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung oder sonstigen persönlichen Angelegenheiten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Urkundenverzeichnisnummer
Merkmals-ID
1846738
Beschreibung
Der Eintrag erfolgt nur, sofern die Vollmacht in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form errichtet wurde.
Optionalität
Angabe freiwillig
Urkundsdatum
Merkmals-ID
1846740
Beschreibung
Der Eintrag erfolgt nur, sofern die Vollmacht in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form errichtet wurde.
Optionalität
Angabe freiwillig
Bezeichnung des Notars
Merkmals-ID
1846742
Beschreibung
Der Eintrag erfolgt nur, sofern die Vollmacht in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form errichtet wurde.
Optionalität
Angabe freiwillig
Anschrift der Geschäftsstelle des Notars
Merkmals-ID
1846744
Beschreibung
Der Eintrag erfolgt nur, sofern die Vollmacht in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form errichtet wurde.
Optionalität
Angabe freiwillig
Qualität
Mit Registrierung und Eintragung vieler notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen wird von einem hohen Abdeckungsgrad ausgegangen. Es besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht Vorsorgeverfügungen notariell beurkunden zu lassen.
Die mit dem Antrag übermittelten Daten werden von der Bundesnotarkammer nicht auf Richtigkeit überprüft.
Periodizität und Aktualität
Da alle Eintragungen umgehend nach der notariellen Beurkundung bzw. auf Antrag erfolgen, kann von einer hohen Aktualität ausgegangen werden.
Änderungen, Ergänzungen und Löschungen von Registereinträgen können jederzeit vorgenommen werden, insbesondere auch elektronisch.
Eintragungen sind 110 Jahre nach der Geburt der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers zu löschen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister. Das Bundesministerium der Justiz führt die Rechtsaufsicht über das Zentrale Vorsorgeregister.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Die Registerbehörde erteilt Gerichten sowie Ärztinnen und Ärzten auf Ersuchen Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister. Ärztinnen und Ärzte dürfen nur um Auskunft ersuchen, soweit diese für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist. Die Auskunft erfolgt elektronisch oder schriftlich. Weiterhin haben Gerichte, Notarinnen und Notare sowie Notarkammern die Befugnis zur Einsicht in Registrierungen, die von ihnen verwahrte oder registrierte Urkunden betreffen.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Eintragung in das Register sowie Änderungen, Ergänzungen und Löschungen erfolgen auf schriftlichen Antrag der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers sowie der Notarin / des Notars, die / der die Dokumente beurkundet hat. Registrierungen können auch von Privatpersonen beantragt werden. Neben Notarinnen und Notaren können auch andere Stellen Registrierungen im ZVR vornehmen, sofern dies zu ihrer beruflichen Tätigkeit gehört, etwa eine Rechtsanwältin / ein Rechtsanwalt mit einem Schwerpunkt im Vorsorgerecht oder die Vertreterin / der Vertreter eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde. Die Anträge können über einen Online-Zugang oder per Post durch Zusendung des entsprechenden Formulars gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, ein Benutzerkonto anzulegen.
Im automatisierten Abrufverfahren werden Auskünfte aus dem Register erteilt. Darüber hinaus wird nach einer Registrierung die ausgewählte Vertrauensperson schriftlich benachrichtigt und über die sie betreffenden gespeicherten Daten informiert. Gemäß § 7 VRegV werden Auskunftserteilungen protokolliert.
Für die Online-Registrierung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen steht Privatpersonen sowie Notarinnen und Notaren das Registrierungsportal der Bundesnotarkammer zur Verfügung. Ferner können die Betreuungsgerichte über ein Online-Portal die benötigten Daten direkt abrufen.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Es handelt sich um eine eigene, von der Bundesnotarkammer aufgebaute Datenbank. Das Datenbankmanagementsystem (RDBMS) ist Oracle Database Server.
Auf das ZVR greifen - ggfs. über Schnittstellen - zu: Notar- und Rechtsanwalts-Software. Es handelt sich hierbei um REST-Schnittstellen (JSON) und SOAP-Schnittstellen (XML).
Technische Standards
XML-Strukturdatensätze im XJustiz-Schema; REST-Schnittstellen (JSON) und SOAP-Schnittstellen (XML); CSV und Pdf-Download, Elektronische Kommunikation (EGVP und E-Mail).
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Für die Online-Registrierung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen steht Privatpersonen sowie Notarinnen und Notaren das Registrierungsportal der Bundesnotarkammer zur Verfügung. Ferner können die Betreuungsgerichte über ein Online-Portal die benötigten Daten direkt abrufen.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 27.03.2025