GSB 7.1 Standardlösung

Zentrales Testamentsregister

Register-ID: 1852372

Allgemeines

Beschreibung

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) wird von der Bundesnotarkammer als staatliches Register im Wege der mittelbaren Staatsverwaltung geführt. Es übernimmt zentrale Aufgaben und Funktionen im staatlichen Mitteilungs- und Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen. Durch Registrierungen im ZTR werden die Gewährleistung des Erbrechts und der Testierfreiheit in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verfahrensrechtlich flankiert. Registrierungen im ZTR sind zwingend und unverzichtbar, da sie sowohl im öffentlichen Interesse einer geordneten Nachlassabwicklung als auch im privaten Interesse an einer schnellen Umsetzung des letzten Willens der Erblasserin / des Erblassers erfolgen.
Das ZTR umfasst Verwahrangaben zu erbfolgerelevanten Urkunden, wie z. B. Testamente oder Erbverträge, die in amtliche Verwahrung verbracht werden. Diese Verwahrangaben werden durch Notarinnen und Notare sowie Gerichte registriert. Daneben umfasst das ZTR gemäß § 78d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BNotO Mitteilungen über ein Kind der Erblasserin / des Erblassers, mit dessen anderem Elternteil die Erblasserin / der Erblasser bei Geburt nicht verheiratet war oder das sie oder er allein angenommen hat.

Das ZTR erhält elektronische Sterbefallmitteilungen von allen deutschen Standesämtern. Im Falle einer Registrierung informiert das ZTR sowohl die Verwahrstelle der erbfolgerelevanten Urkunde und fordert diese zur Ablieferung auf, als auch das zuständige Nachlassgericht und teilt diesem mit, welche Verwahrangaben im ZTR enthalten sind und welche Verwahrstelle benachrichtigt wurde. Daneben übersendet das ZTR die bei ihm eingegangene Sterbefallmitteilung. Im Gegenzug bilden die Verwahrstelle und das Nachlassgericht die Ablieferung einer erbfolgerelevanten Urkunde bzw. deren Eingang im ZTR ab. So ist aufgrund der Angaben im ZTR der Aufbewahrungsort einer erbfolgerelevanten Urkunde stets bekannt und jederzeit nachvollziehbar.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

In erster Linie soll das Auffinden von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden gesichert werden, damit das Nachlassgericht im Sterbefall schnell und vor allem richtig entscheiden kann. Deshalb benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister die Verwahrstellen von erbfolgerelevanten Urkunden im Sterbefall. Daraufhin werden diese Urkunden an das Nachlassgericht abgeliefert und sodann dort eröffnet. Über die Verwahrangaben hinaus sollen den Nachlassgerichten weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Daher erhalten die Nachlassgerichte beispielsweise auch Angaben dazu, ob Maßnahmen der Nachlasssicherung erforderlich sind.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Testamentsregister löste zum 01. Januar 2012 das papiergeführte Karteikartensystem bei den Standesämtern (Testamentsverzeichnisse) und der Hauptkartei für Testamente bei dem Amtsgericht Schöneberg ab. Altbestände wurden im Zuge der Testamentsverzeichnisüberführung digitalisiert und in das ZTR überführt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 78 Abs. 2 Nr. 2, 78c f. Bundesnotarordnung (BNotO)
Testamentsregister-Verordnung (ZTRV)
Testamentsregister-Gebührensatzung (ZTR-GebS)
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Verwahrangaben zu erbfolgerelevanten UrkundenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851692

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Es handelt sich um Verwahrangaben zu notariell beurkundeten Testamenten, handschriftlichen Testamenten in amtlicher Verwahrung, notariell beurkundeten Erbverträgen, sonstigen notariellen Urkunden, die die Erbfolge beeinflussen können, wie z. B. Eheverträge, Rechtswahlen, Zuwendungsverzichts- und Erbverzichtsverträge oder notarielle Rücktritts- und Anfechtungserklärungen zu Verfügungen von Todes wegen.

Merkmale
SterbefallmitteilungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851694

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Es handelt sich um Inhalte der Sterbefallmitteilung nach § 78e Satz 1 BNotO.

Merkmale

Qualität

Registriert werden Verwahrangaben zu allen erbfolgerelevanten Urkunden, die sich in amtlicher Verwahrung befinden. Daneben sind im ZTR alle Mitteilungen zu nichtehelichen bzw. einzeladoptierten Kindern nach § 78d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BNotO erfasst.

Periodizität und Aktualität

Da alle Eintragungen umgehend nach der notariellen Beurkundung erfolgen, kann von einer hohen Aktualität ausgegangen werden. Bei der Einführung des Registers wurden außerdem alle bisherigen Daten der 4600 Standesämter in Deutschland digitalisiert und in das Register mit aufgenommen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Bundesnotarkammer ist für die Registerführung zuständig. Das Bundesministerium der Justiz führt die Rechtsaufsicht über die Registerbehörde.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Zentrale Testamentsregister kann gemäß § 78f Abs. 1 BNotO von Notarinnen und Notaren sowie von Gerichten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eingesehen werden. Seit 01. August 2022 steht unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländischen Gerichten oder im Ausland bestellten Notarinnen und Notaren ein Auskunftsrecht zu (§ 78f Abs. 1a BNotO). Auskünfte können zu Lebzeiten der Erblasserin / des Erblassers nur mit dessen Einwilligung eingeholt werden (§ 78f Abs. 1 BNotO). Die Registerabfrage erfolgt ausschließlich elektronisch.
Daneben kann jeder gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung auf Antrag Auskunft darüber verlangen, ob und welche eigenen personenbezogenen Daten beim Zentralen Testamentsregister verarbeitet werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Registrierung und Datenlieferung an das Zentrale Testamentsregister erfolgt durch die Notarin / den Notar, die / der die Dokumente beurkundet oder das Gericht, das die amtliche Verwahrung veranlasst hat. Hierfür steht das Onlineportal der Bundesnotarkammer zur Verfügung.
Dem Zentralen Testamentsregister werden über Schnittstellen elektronisch Sterbefälle der Standesämter über das IT-DZ Berlin übermittelt. Aktuelle Gerichtsdaten werden aus dem Orts- und Gerichtsverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bezogen. Das ZTR bezieht aktuelle Standesamtsnummern von den Statistischen Landesämtern.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Es handelt sich um eine eigene, von der Bundesnotarkammer aufgebaute Datenbank. Das Datenbankmanagementsystem (RDBMS) ist Oracle Database Server.

Dem Zentralen Testamentsregister werden über Schnittstellen elektronisch Sterbefälle der Standesämter über das IT-DZ Berlin übermittelt. Aktuelle Gerichtsdaten werden aus dem Orts- und Gerichtsverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bezogen. Das ZTR bezieht aktuelle Standesamtsnummern von den Statistischen Landesämtern.

Technische Standards

PDF, XÖV-Standards XJustiz für den Austausch mit der Justiz sowie XPersonenstand für den Austausch mit den Standesämtern, Rest-Schnittstellen (JSON) und SOAP-Schnittstellen (XML), Gerichtsdaten werden aus Orts- und Gerichtsdatei (JSON) entnommen; Standesamtsnummern bezieht das ZTR über die XÖV-DVDV-Infrastruktur des Bundes und der Länder.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Onlineportal der Bundesnotarkammer steht Fachanwenderinnen und -anwendern wie Notarinnen und Notaren, Gerichten sowie Standesämtern zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 09.03.2022