Allgemeines
Beschreibung
Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV) ist eine Datenbank der in Deutschland anhängigen Ermittlungsverfahren.
In dieses Register werden bestimmte Angaben über strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingetragen und den Ermittlungsbehörden automatisch oder auf Anfrage mitgeteilt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das ZStV soll Unzuträglichkeiten für eine effektive Strafverfolgung beseitigen, die dadurch entstehen können, dass die einzelnen Staatsanwaltschaften nicht untereinander vernetzt sind, nur unzureichende oder fehlende Informationen über dieselbe Beschuldigte / denselben Beschuldigten in anderen Ermittlungsverfahren haben und eine Koordinierung von Maßnahmen nicht möglich ist.
Strafverfolgungsbehörden können mit Hilfe der im ZStV enthaltenen Daten u. a. überörtlich agierende Täterinnen und Täter sowie Mehrfachtäterinnen und -täter ermitteln, Doppelverfahren vermeiden, frühzeitig Sammelverfahren bilden und Vollstreckungsmaßnahmen koordinieren.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Gemäß § 492 Abs. 1 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. April 1987 wurde das ZStV Anfang 1999 bei der damaligen Dienststelle Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts eingerichtet. Seit dem 01. Januar 2007 wird es durch das Bundesamt für Justiz geführt.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§§ 492 - 495 Strafprozessordnung (StPO)
Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Beschuldigte PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851632
Klassifikation
Personen
Merkmale
Geburtsname
Merkmals-ID
1845812
Optionalität
Angabe verpflichtend
Familienname
Merkmals-ID
1845814
Beschreibung
Etwaiger vom Geburtsnamen abweichender Nachname der betroffenen Person
Optionalität
Angabe freiwillig
Vorname
Merkmals-ID
1845816
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1845818
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1845830
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsland
Merkmals-ID
1845832
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschlecht
Merkmals-ID
1845820
Optionalität
Angabe verpflichtend
Staatsangehörigkeit(en)
Merkmals-ID
1845822
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1845824
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift Justizvollzugsanstalt
Merkmals-ID
1845804
Beschreibung
Eingetragen wird die Anschrift der Justizvollzugsanstalt oder die Anschrift der Anstalt, in der die sonstige freiheitsentziehende Maßnahme vollzogen wird, sofern sich die beschuldigte Person in Haft befindet oder eine sonstige freiheitsentziehende Maßnahme gegen sie vollzogen wird.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Besondere körperliche Merkmale
Merkmals-ID
1845826
Beschreibung
Erfasst werden besondere körperliche Merkmale und Kennzeichen, soweit zur Identifizierung erforderlich, z. B. Muttermale, Narben, Tätowierungen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Abweichende Personendaten
Merkmals-ID
1845828
Beschreibung
Etwaige von den Grunddaten abweichende Angaben zu den Daten der beschuldigten Person
Optionalität
Angabe verpflichtend
Straftat
Merkmals-ID
1845806
Beschreibung
Erfasst werden die Zeiten oder der Zeitraum der Tat, die Orte der Tat, die verletzten Gesetze, die nähere Bezeichnung der Straftat, die Höhe etwaiger durch die Tat verursachter Schäden in Euro sowie die Angabe, dass es Mitbeschuldigte gibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorgangsdaten
Merkmals-ID
1845808
Beschreibung
Erfasst werden die mitteilende Stelle, die sachbearbeitende Stelle der Polizei, der Zoll- und Steuerfahndung, die Aktenzeichen und Tagebuchnummern.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Verfahrensstand
Merkmals-ID
1845810
Beschreibung
Erfasst wird jeweils das Datum für:
- die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die mitteilende Stelle,
- die Anklage und das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll,
- den Antrag auf Durchführung eines besonderen Verfahrens nach dem Sechsten Buch der StPO und die Art des Verfahrens,
- den Antrag auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren nach § 76 JGG,
- die Aussetzung oder vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens und die angewandte Vorschrift,
- den Freispruch oder die Verurteilung,
- eine sonstige staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfahrenserledigung und deren Art.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Es ist davon auszugehen, dass der Datenbestand weitgehend vollständig ist, d. h. dass grundsätzlich alle einzutragenden Entscheidungen im Register gespeichert sind. Es dürften jedoch nicht zu allen Einträgen jeweils alle Informationen erfasst sein. Es kann z. B. vorkommen, dass ein Geburtsort oder das Geburtsdatum der mitteilenden Behörde nicht bekannt war. In diesem Fall ist dieses Datum im Register nicht vorhanden. Wie viele Einträge unvollständig sind, ist nicht ersichtlich. Es gibt bei der Mitteilung von Entscheidungen zum ZStV bestimmte automatisierte Plausibilitätsprüfungen, z. B. ob Pflichtfelder wie der Geburtsname befüllt wurden.
Periodizität und Aktualität
Eintragungen im ZStV werden bei Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, sofort mit Eintragung der Urteilsdaten im Bundeszentralregister gelöscht. Bei Strafbefehlen gilt dies entsprechend, sobald diese rechtskräftig werden. Endet das Verfahren mit Freispruch oder wird es nicht nur vorläufig eingestellt, werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Strafverfahrens gelöscht, es sei denn, vor Eintritt der Löschungsfrist wird ein weiteres Verfahren zur Eintragung in das Verfahrensregister mitgeteilt.
Die Staatsanwaltschaften und denen in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellten Finanzbehörden sind zur unverzüglichen Mitteilung des Eintritts der Löschungsvoraussetzungen oder den Beginn der Löschungsfrist verpflichtet. Ebenso sind Unrichtigkeiten und Änderungen der Daten unverzüglich der Registerbehörde mitzuteilen. Der Datenbestand besitzt demnach eine hohe Aktualität.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Das Register wird beim Bundesamt für Justiz geführt.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Auskunft erhalten:
- Staatsanwaltschaften,
- die in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten den Staatsanwaltschaften gleichgestellten Finanzbehörden,
- Polizei und Sonderpolizeibehörden, soweit sie im Einzelfall strafverfolgend tätig sind,
- Steuer- und Zollfahndungsdienststellen, soweit diese im Einzelfall strafverfolgend tätig sind,
- Waffenbehörden,
- Sprengstoffbehörden,
- die an Sicherheitsüberprüfungen mitwirkenden Behörden,
- die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen,
- die Luftsicherheitsbehörden,
- das nationale Mitglied von Eurojust,
- Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
- der Militärische Abschirmdienst,
- der Bundesnachrichtendienst.
Betroffene können einen Antrag auf Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten stellen. Über den Antrag entscheidet die Registerbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Die Übermittlung der Daten erfolgt im Wege eines automatisierten Anfrage- und Auskunftsverfahrens.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Staatsanwaltschaften und die diesen in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellten Finanzbehörden (mitteilende Stellen) teilen der Registerbehörde die einzutragenden Daten mit.
Den Ermittlungsbehörden werden automatisch oder auf Anfrage bestimmte Angaben über strafrechtliche Ermittlungsverfahren mitgeteilt.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, Geheimhaltungspflichten, Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Verwendete Datenbank: Oracle-SQL
Genutzte Schnittstellen: AuMiau
Technische Standards
Die Übermittlung der Daten erfolgt im Wege eines automatisierten Anfrage- und Auskunftsverfahrens, im Falle einer Störung der Datenfernübertragung oder bei außergewöhnlicher Dringlichkeit telefonisch oder durch Telefax.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.
Redaktioneller Stand: 30.07.2024