Allgemeines
Beschreibung
Im ZFER sind alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E sowie die nationalen Fahrerlaubnisklassen L und T erfasst und zusätzlich die Dienstfahrerlaubnisse der Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr gespeichert.
Es werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen), nicht jedoch die Anschrift gespeichert. Zusätzlich werden Hinweise auf besondere Erlaubnisse und Berechtigungen, z. B. für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Prüferinnen und Prüfer oder Sachverständige gespeichert. Zusätzlich werden auf Grundlage der nationalen Fahrerlaubnis erteilte internationale Führerscheine sowie Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung erfasst. Es erfolgt keine Speicherung von Bilddaten eines / einer Fahrerlaubnisinhabers / -inhaberin.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister wird geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können, welche Fahrerlaubnisse und welche Führerscheine eine Person besitzt oder für welche sie die Neuerteilung beantragen kann.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Zur Überführung in nationales Recht wurden Vorschriften erlassen, welche am 01. Januar 1999 zur Einführung des ZFER geführt haben. Aktuell gilt die Richtlinie über den Führerschein (2006/126/EG), die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Seit der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie zum 19. Januar 2013 erfolgten Anpassungen im Register aufgrund nationaler Gesetzesänderungen. Für den internationalen Informationsaustausch zu Fahrerlaubnissen wurde das EU-Führerschein-Informationssystem RESPER eingeführt, welches auf die im ZFER gespeicherten Inhalte zugreift. Aktuell erfolgt eine Erweiterung der Zugriffsberechtigungen auf RESPER durch die Polizeien und Staatsanwaltschaften.
Die Daten des ZFER sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 2 Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG)
§§ 48 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 49 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
§ 57 Fahrlehrergesetz (FahrlG)
§ 23 Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG)
Richtlinie (EU) 2006/26/EG
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
FahrerlaubnisinhaberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850506
Klassifikation
Personen
Merkmale
Geburtsname
Merkmals-ID
1832750
Beschreibung
Es ist der Geburtsname mit Ausnahme der Namensbestandteile anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Namensbestandteil Geburtsname
Merkmals-ID
1832752
Beschreibung
Bei mehrteiligen Geburtsnamen werden die Namensbestandteile angegeben, die dem Hauptbestandteil voran- bzw. nachgestellt sind.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Familienname
Merkmals-ID
1832754
Beschreibung
Es ist der vollständige Familienname mit Ausnahme der Namensbestandteile anzugeben; zusammengesetzte Familiennamen sind ebenfalls anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Namensbestandteil Familienname
Merkmals-ID
1832756
Beschreibung
Bei mehrteiligen Familiennamen werden die Namensbestandteile angegeben, die dem Hauptbestandteil voran- bzw. nachgestellt sind.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Vorname
Merkmals-ID
1832758
Beschreibung
Es sind sämtliche Vornamen anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1832760
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Geburtsort
Merkmals-ID
1832762
Beschreibung
Es ist der Geburtsort ungekürzt anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Akademischer Grad
Merkmals-ID
1832764
Beschreibung
Besitzt die Person einen Doktortitel, so ist dieses Feld mit folgenden Möglichkeiten zu belegen: Dr., Dr. h. c., Dr. e. h., Dr.-Ing.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anrede / Geschlecht
Merkmals-ID
1832766
Beschreibung
Es ist ein Anrede-Schlüssel nach folgender Vorgabe zu verwenden bzw. anzugeben:
m = männlich (Herr)
w = weiblich (Frau)
x = ohne Angabe
d = divers
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ordensname
Merkmals-ID
1832678
Beschreibung
Es wird der Name eingetragen, wie er sich aus der entsprechenden Angabe im Personaldokument ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Künstlername
Merkmals-ID
1832680
Beschreibung
Es wird der Name eingetragen, wie er sich aus der entsprechenden Angabe im Personaldokument ergibt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis
Erteilte Fahrerlaubnisklassen
Merkmals-ID
1832604
Beschreibung
EU / EWR-einheitliche Klasse bzw. Unterklasse sowie einzelstaatliche Fahrerlaubnisklasse.
Bei einer deutschen Fahrerlaubnis gelten die Klassenangaben der FeV.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Erteilung der Fahrerlaubnisklassen
Merkmals-ID
1832606
Beschreibung
Angabe zum Datum der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum des Erlöschens der Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832608
Beschreibung
Hier ist die Angabe über die Löschung der Fahrerlaubnis anzugeben.
Ein Datum wird immer im Format JJJJMMTT übermittelt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ausstellende Behörde
Merkmals-ID
1832682
Beschreibung
Angabe des Behördenkennzeichens der ausstellenden Behörde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Datum Umtausch der deutschen Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832684
Beschreibung
Das Datum des Umtausches einer deutschen Fahrerlaubnis in einem EU / EWR-Mitgliedstaat
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zuständige Behörde der Erteilung der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832610
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Zuständige Behörde des Erlöschens der Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832612
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde.
Hier ist das vom Kraftfahrt-Bundesamt zugeteilte 13-stellige Kennzeichen der Stelle anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Grund des Erlöschens einer Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832614
Beschreibung
Angabe des Grunds des Erlöschens der Fahrerlaubnis; mögliche Werte sind:
1 = Entziehung der FE durch ein Gericht
2 = Entziehung der FE durch eine Verwaltungsbehörde
3 = Rücknahme der Fahrerlaubnis
4 = Widerruf der Fahrerlaubnis
5 = Verzicht auf die Fahrerlaubnis
9 = sonstiger Grund
Optionalität
Angabe verpflichtend
Beginn der Probezeit
Merkmals-ID
1832616
Beschreibung
Hier wird das Datum des Beginns der Probezeit angegeben.
Ein Datum wird immer im Format JJJJMMTT übermittelt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ablauf der Probezeit
Merkmals-ID
1832618
Beschreibung
Hier wird das Datum des Ablaufs der Probezeit angegeben.
Ein Datum wird immer im Format JJJJMMTT übermittelt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Restprobezeit in Tagen
Merkmals-ID
1832620
Beschreibung
Angabe der Restdauer der Probezeit in Tagen bei vorzeitiger Beendigung der Probezeit.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ablauf der Gültigkeit befristet erteilter Fahrerlaubnisse
Merkmals-ID
1832622
Beschreibung
Datum der Gültigkeit der Fahrerlaubnisklasse
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832624
Beschreibung
Datum, an dem die Gültigkeit der Fahrerlaubnis verlängert wurde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Beginn der Gültigkeit des Führerscheins
Merkmals-ID
1832628
Beschreibung
Hier ist das Datum der Ausstellung des Führerscheindokuments gem. der 3. EU-Führerscheinrichtlinie anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
Merkmals-ID
1832630
Beschreibung
Hier ist das Datum des Ablaufs des Führerscheindokuments gem. der 3. EU-Führerscheinrichtlinie anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Nummer des vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832632
Optionalität
Angabe verpflichtend
Verbleib bisheriger Führerscheine
Merkmals-ID
1832634
Beschreibung
Verbleib bisheriger Führerscheine, sofern diese nicht amtlich eingezogen oder vernichtet worden sind.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Hinweis auf Einziehung, Beschlagnahme oder Sicherstellung des Führerscheins
Merkmals-ID
1832636
Beschreibung
Da in diesem Feld nur Angaben gespeichert werden, wenn ein Missbrauch des Führerscheins nicht ausgeschlossen werden kann, d. h. der Führerschein ist zur Einziehung, Beschlagnahme oder Sicherstellung ausgeschrieben, ist einer der nachfolgenden Schlüssel zu verwenden:
0 = sonstiger Fall
1 = Diebstahl
2 = sonstiger Verlust
3 = Wiederauffinden eines Führerscheins
4 = Umtausch Kartenführerschein alt
5 = Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins
Optionalität
Angabe verpflichtend
Staat des Wohnsitzes
Merkmals-ID
1832638
Beschreibung
Die Bezeichnung des Staates, in dem der Inhaber / die Inhaberin einer deutschen Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz genommen hat und in dem diese Fahrerlaubnis umgetauscht wurde unter Angabe des Tages des Umtausches.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Nummer des internationalen Führerscheins
Merkmals-ID
1832640
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Ausstellung des internationalen Führerscheins
Merkmals-ID
1832642
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geltungsdauer des internationalen Führerscheins
Merkmals-ID
1832644
Beschreibung
Datum des Ablaufs der Gültigkeit des internationalen Führerscheins
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ausstellende Behörde des internationalen Führerscheins
Merkmals-ID
1832646
Beschreibung
Behördenkennzeichen der ausstellenden Behörde des internationalen Führerscheins
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Ausstellender Staat einer EU / EWR-Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832686
Beschreibung
Bei Umtausch einer EU / EWR-Fahrerlaubnis ist das entsprechende Land verschlüsselt anzugeben
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Merkmals-ID
1832648
Beschreibung
Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Berechtigungsart einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Merkmals-ID
1832650
Beschreibung
Der Umfang gliedert sich in Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung für
1 = Taxi
2 = Mietwagen
3 = Krankenkraftwagen
4 = Pkw im Linienverkehr
5 = gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
6 = gewerbsmäßige Ferienzielreisen
7 = gebündelter Bedarfsverkehr
Optionalität
Angabe verpflichtend
Räumlicher Geltungsbereich einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Merkmals-ID
1832652
Beschreibung
Sofern die Erlaubnis für Taxen gilt, ist hier das Gebiet, in dem Beförderungspflicht besteht, einzutragen.
Sofern die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gilt, ist hier das Gebiet, in dem der Betriebssitz liegt, einzutragen.
Sofern die Erlaubnis für Pkw im Linienverkehr, gewerbsmäßige Ausflugsfahrten und gewerbsmäßige Ferienzielreisen gilt, kann hier das Gebiet, in dem der Betriebssitz liegt, eingetragen werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ablauf der Geltung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Merkmals-ID
1832654
Beschreibung
Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Nummer des Führerscheins einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Merkmals-ID
1832656
Beschreibung
Die Nummer des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung darf nicht mit der Nummer des allgemeinen Führerscheins identisch sein, da es sonst - insbesondere im Zusammenhang mit der Fahndung nach gestohlenen Führerscheinen - zu Identifizierungsschwierigkeiten kommen kann.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ausstellende Behörde der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Merkmals-ID
1832658
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Stelle für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Merkmals-ID
1832660
Beschreibung
Datum, an dem die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängert wurde
Optionalität
Angabe verpflichtend
Eintragung im Fahreignungsregister
Merkmals-ID
1832662
Beschreibung
Hinweis im Fahreignungsregister über eine bestehende Einschränkung des Rechts, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahrerlaubnisakte führende Behörde
Merkmals-ID
1832664
Beschreibung
Behördenkennzeichen der aktenführenden Behörde
Der Eintrag ist vorzunehmen, wenn eine Führerscheinakte zur Fahrerlaubnis vorliegt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Datum Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
Merkmals-ID
1832666
Beschreibung
Datum der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum Ablauf der Gültigkeit der Fahrlehrerlaubnis
Merkmals-ID
1832690
Beschreibung
Ablauf der Gültigkeit der Fahrlehrerlaubnis
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zuständige Behörde der Fahrlehrerlaubnis
Merkmals-ID
1832692
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zuständigen Behörde der Fahrlehrerlaubnis
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Umfang der Berechtigung des Kraftfahrsachverständigen
Merkmals-ID
1832668
Beschreibung
Für den Umfang der Berechtigung ist einer der folgenden Schlüssel zu verwenden:
1 = amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr
2 = amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
3 = Prüfingenieur
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zuständige anerkennende Behörde des Kraftfahrsachverständigen
Merkmals-ID
1832670
Beschreibung
Behördenkennzeichen der zustimmenden / anerkennenden Behörde des / der Kraftfahrsachverständigen
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Auflagen, Beschränkungen, Zusatzangaben zur Fahrerlaubnis
Merkmals-ID
1832672
Beschreibung
Es ist die codierte Angabe der Einschränkungen / Bemerkungen zur Fahrerlaubnis nach der Systematik des EU-Gemeinschaftscodes (gem. Anhang Ia zur Richtlinie 91/439/EWG) in Verbindung mit Anlage 9 (Liste der Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein) zu § 25 Abs. 3 FeV anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Auflagen, Beschränkungen, Zusatzangaben zur Fahrerlaubnisklasse
Merkmals-ID
1832688
Beschreibung
Es ist die codierte Angabe der Einschränkungen / Bemerkungen zur Fahrerlaubnisklasse nach der Systematik des EU-Gemeinschaftscodes (gem. Anhang Ia zur Richtlinie 91/439/EWG) in Verbindung mit Anlage 9 (Liste der Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein) zu § 25 Abs. 3 FeV anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fahrerlaubnisnummer
Merkmals-ID
1832626
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisnummer wird bei Erteilung einer Fahrerlaubnis von der zuständigen Behörde zugeteilt und u. a. auch in den Führerschein übernommen. Die Fahrerlaubnisnummer ist das sicherste Identifizierungskriterium und muss bei Mitteilungen an das ZFER angegeben werden.
An der 1. Stelle muss ein Großbuchstabe angegeben sein.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Führerscheinnummer
Merkmals-ID
1833598
Beschreibung
Hier ist die Führerscheinnummer einzutragen, die bei Antragstellung angegeben wurde.
Die Führerscheinnummer besteht - im Falle einer deutschen Fahrerlaubnis - aus der Fahrerlaubnisnummer (10-stellig) und einem Ausfertigungskennzeichen (1-stellig).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Mitteilungsgrund
Merkmals-ID
1832674
Beschreibung
Dieses Feld enthält einen der nachfolgenden Schlüssel:
01 erstmalige Erteilung
02 Erweiterung
03 Ersatzführerschein, Ersatz vorläufiger Nachweis gegen Führerscheinkarte
04 Verlängerung der Gültigkeit
05 Erteilung / Erweiterung (unter „erleichterten“ Bedingungen) aufgrund einer bereits anderweitig bestehenden deutschen allgemeinen oder dienstlichen Fahr(lehr)-erlaubnis
06 Erteilung nach vorangegangener Negativ-Entscheidung (Versagung, Entzug, Aberkennung)
07 Ergänzung / Änderung der Fahrerlaubnis um Auflagen / Beschränkungen und / oder Zusatzangaben
08 Veränderung der Probezeit
09 Erlöschen einer Erlaubnis (z. B. durch Entzug, Rücknahme, Verzicht)
10 Umstellung einer deutschen „Alt-Fahr(lehr)erlaubnis“ in eine Fahr(lehr)erlaubnis nach der 2. EG-Führschein-Richtlinie
19 künstlicher Zugang
31 Internationaler Führerschein
34 Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland
35 Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
36 Wiederauffinden von Führerscheinen
41 Anerkennung als Kraftfahrsachverständiger
42 Erlöschen / Wegfall der Anerkennung als Kraftfahrsachverständiger
43 Anerkennung als Prüfer
44 Erlöschen / Wegfall der Anerkennung als Prüfer
45 Zustimmung zur Betrauung als Prüfingenieur
46 Erlöschen / Wegfall der Betrauung als Prüfingenieur
51 Löschung eines internationalen Führerscheines vor Ablauf der Gültigkeit
90 Berichtigungen im Bestand des ZFER
Optionalität
Angabe verpflichtend
Art der Mitteilung
Merkmals-ID
1832676
Beschreibung
Dieses Element enthält einen der nachfolgenden Schlüssel:
10 Allgemeine Fahrerlaubnis
11 Dienst-Fahrerlaubnis der Polizei
12 Dienst-Fahrerlaubnis der Bundespolizei
13 Dienst-Fahrerlaubnis der Bundeswehr
30 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
40 Allgemeine Fahrlehrerlaubnis
41 Dienstfahrlehrerlaubnis der Polizei
42 Dienstfahrlehrerlaubnis der Bundespolizei
43 Dienstfahrlehrerlaubnis der Bundeswehr
60 Kraftfahrsachverständiger, Prüfer und Prüfingenieure- (zivil)
61 Kraftfahrsachverständiger, Prüfer der Polizei
62 Kraftfahrsachverständiger, Prüfer der Bundespolizei
63 Kraftfahrsachverständiger, Prüfer der Bundeswehr
Optionalität
Angabe verpflichtend
Behördenschlüssel der mitteilenden Behörde
Merkmals-ID
1832748
Beschreibung
Hier ist das vom KBA zugeteilte 13-stellige Behördenkennzeichen angegeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Derzeit wird davon ausgegangen, dass in Deutschland 54 Millionen Fahrerlaubnisse erteilt und aktuell im Umlauf sind - diese Zahl beinhaltet auch die vor dem 01. Januar 1999 erteilten Fahrerlaubnisse (Papierführerscheine).
Der Gesamtbestand der im ZFER gespeicherten Fahrerlaubnisse beträgt aktuell (Juni 2021) 44 Millionen Fahrerlaubnisse. Gemäß Art. 3 Abs. 3 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sollen bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten Führerscheine den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Die Vorgaben für den dafür erforderlichen Umtausch alter Führerscheine findet sich in § 24a Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Demnach ist ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus Anlage 8e der FeV ergibt. Nach Ablauf der dort vorgegebenen Frist verliert der Führerschein (nicht jedoch die Fahrerlaubnis) seine Gültigkeit. Durch den vorgesehenen stufenweisen Umtausch der Alt-Führerscheine, sind zunächst die vorhandenen Papier-Führerscheine umzutauschen. Daher ist davon auszugehen, dass zum 19. Januar 2025 grundsätzlich alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber im Besitz eines Karten-Führerscheins und somit auch im ZFER erfasst sind.
Die Verantwortlichkeit zu Art und Umfang der im ZFER erfassten Daten liegt bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Fahrerlaubnisbehörden). Diese Behörden teilen dem KBA die im ZFER nach § 50 Abs. 1 StVG i. V. m. § 49 FeV zu speichernden Daten mit (§ 51 StVG). Daher können auch nur diese Behörden Angaben zur Vollständigkeit der im Register gespeicherten Daten machen.
Gleichwohl werden im Rahmen der Mitteilungsverarbeitung die übermittelten Datensätze fachlich auf Plausibilitäten geprüft, z. B. vollständige und korrekte Angabe der Personendaten. Diese Prüfungen entbinden die Fahrerlaubnisbehörden jedoch nicht von ihrer Verantwortung, daher werden diese in vielen Fällen vergleichbare Prüfungen in ihren Verfahren implementiert haben.
Periodizität und Aktualität
Da der Versand der Mitteilungen über eine WebService-Schnittstelle erfolgt, werden diese durch das im ZFER eingesetzte Verarbeitungsprogramm umgehend auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft und im Erfolgsfall im Register erfasst. Von Seiten des ZFER kann aber nicht sichergestellt werden, dass der Versand der Mitteilungen durch die Fahrerlaubnisbehörden an das ZFER zeitnah erfolgt - dies liegt in der Zuständigkeit der mitteilenden Stelle.
Jede Veränderung der im ZFER erfassten Daten ist von den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln. Dies kann z. B. die Erweiterung oder Verlängerung der Gültigkeit bestehender Klassen betreffen. Bei Änderungen bestehender Personendaten etwa aufgrund Heirat ist auch die Fahrerlaubnisbehörde darauf angewiesen, diese Information von den Betroffenen zu erhalten. Erst dann kann ein neuer Führerschein mit den neuen Personendaten erstellt und die Daten an das ZFER übermittelt werden.
Gemäß § 61 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz sind die im ZFER gespeicherten Daten mit Vollendung des 110. Lebensjahres der betroffenen Person zu löschen. Ungeachtet dessen werden Angaben zur Probezeit ein Jahr nach Ablauf der Probezeit gelöscht (§ 61 Abs. 1 StVG).
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Zuständig für die fachliche und technische Führung des ZFER ist das Kraftfahrt-Bundesamt.
Die Verantwortlichkeit zu Art und Umfang der im ZFER erfassten Daten liegt bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Fahrerlaubnisbehörden).
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Auskünfte aus dem ZFER werden an die für folgende Aufgaben zuständigen Stellen im Inland und Ausland gem. § 53 StVG i. V. m. § 52 und § 56 FeV im automatisierten Verfahren erteilt:
- Strafverfolgung (Polizei, Gericht, Staatsanwalt) auch ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr,
- Verkehrs- und Grenzkontrollen (Polizei), Straßenkontrollen (Bundesamt für Güterverkehr),
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Bußgeldbehörden) sowie
- Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubniswesen (FE-Behörden)
Einer Privatperson wird gem. § 58 StVG auf Antrag schriftlich über den sie betreffenden Inhalt des ZFER unentgeltlich Auskunft erteilt. Ein Identitätsnachweis ist beizufügen (amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder Ablichtung des Personalausweises bzw. Passes). Ein beauftragter Rechtsanwalt / eine beauftragte Rechtsanwältin hat eine Vollmachtserklärung vorzulegen. Eine Auskunft darf auch über das Internet unter Identifizierung mit dem Personalausweis mit freigeschalteter ID-Funktion beantragt werden.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die im ZFER erfassten Daten werden durch die zuständigen Behörden gem. § 53 StVG im Wege der Direkteinstellung übersandt.
Für die Übermittlung der erfassten Daten siehe unter dem Abschnitt "Zugriffsberechtigungen".
Die Fahrerlaubnisbehörden teilen dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister unverzüglich die zu speichernden oder zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führenden Fahrerlaubnisdaten mit.
Daten aus dem ZFER werden über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und EUCARIS von berechtigten Stellen online abgerufen.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Aggregierte Informationen des Datenbestandes sind auf GovData verzeichnet und werden in der Mobilithek des BMDV als Open Data bereitgestellt.
Verwendung der Registerdaten
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister erteilt Auskünfte über alle seit 01. Januar 1999 in Deutschland erteilten Fahrerlaubnisse und die dazu ausgestellten Führerscheine.
Auf Grundlage des § 2 KBAG veröffentlicht das KBA jährlich eine Reihe von Statistiken auf Basis der Daten des Zentralen Fahrerlaubnisregisters, dazu zählen: Fahrerlaubnisbestand, Fahrerlaubniserteilungen, Fahrerlaubnis auf Probe, Fahrlehr-Erlaubnisse und Berufskraftfahrer.
Die im ZFER erfassten Daten können Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft unterstützen - Übermittlung und Verwendung der gespeicherten Daten für wissenschaftliche, gesetzgeberische oder statistische Zwecke ist aufgrund § 57 StVG zulässig.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Die Datenübermittlung über das TCP/IP-Protokoll von und zu den zentralen Registern des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) per File-Transfer sowie die Nutzung der Online-Dialogverfahren des KBA erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Datenübermittlungsstandards.
Die Nutzung der Online-Dialogverfahren des KBA ist über das NdB-Verbindungsnetz (NdB-VN) mit dem Protokoll HTTPS in Verbindung mit clientseitigen Zertifikaten möglich.
Technische Standards
Datenfernübertragung durch Direkteinstellung (§ 53 StVG), verpflichtend elektronisch.
Zum Datenaustausch mit der öffentlichen Verwaltung wird der XKfZ-Standard genutzt.
Es werden xMeld und DSMeld angestrebt.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Die ZFER-Verfahren können von Externen auch über die Portalseite des Kraftfahrt-Bundesamtes angesprochen und genutzt werden. Dafür sind vorher vergebene Zugriffsberechtigungen mit Benutzername und Kennwort erforderlich.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 08.08.2024