Allgemeines
Beschreibung
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) verwaltet einen zentralen, personenbezogenen Datensatz für die Verwaltung und den Einzug von Staatsdarlehen nach dem BAföG.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die personenbezogenen Daten von Empfängerinnen und Empfängern nach dem BAföG bezogener Staatsdarlehen werden zum Zweck der Verwaltung und des Einzugs dieser Darlehen, insbesondere zum Erlass des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids, zur Anschriftenermittlung, zur Erstellung etwaiger Anschriftenermittlungskosten- und Rückstandszinsbescheide verarbeitet. Ferner werden die Daten zur Einleitung von Verwaltungsvollstreckungsverfahren sowie bei etwaigen Entscheidungen über den Erlass nach § 18 Abs. 12 BAföG benötigt. Ebenso sind die Daten zur Bearbeitung von Anträgen auf vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung oder auf Stundung fälliger Beträge notwendig.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Studierende müssen in der Regel die Hälfte der erhaltenen BAföG-Förderungssumme nach § 17 Abs. 2 BAföG zurückzahlen, dies ist der Staatslehensanteil. Die Darlehensschuld ist auf maximal 10.000 bzw. 10.010 Euro begrenzt. Die erhaltene BAföG-Fördersumme nach § 17 Abs. 3 BAföG ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die BAföG-Rückzahlung beginnt fünf Jahre - bzw. drei Jahre bei alleinigem Darlehensbezug nach § 17 Abs. 3 BAföG - nach Ende der Förderungshöchstdauer des ersten geförderten Studiengangs in vierteljährlichen Raten.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Die Daten des zentralen Datenbestands zum BAföG-Darlehen sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (Identifikationsnummer) künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt (RegMoG, IDNrG) bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Die Anbindung an das Identitätsdatenabrufverfharen (IDA) dient als Grundlage für die Teilnahme am NOOTS.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 39 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Darlehens-Verordnung (DarlehensV)
Einkommens-Verordnung (BAföG-EinkommensV)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
DarlehensnehmendeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851884
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Empfängerinnen und Empfänger von nach dem BAföG bezogener Staatsdarlehen
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1848824
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung bzw. Darlehensnehmende; Ermittlung bei Einwohnermeldeamt
Vorname
Merkmals-ID
1848826
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung bzw. Darlehensnehmende; Ermittlung bei Einwohnermeldeamt
Geburtsname
Merkmals-ID
1848828
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung bzw. Darlehensnehmende; Ermittlung bei Einwohnermeldeamt
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1848830
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung
Geburtsort
Merkmals-ID
1848832
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung bzw. Darlehensnehmende; Ermittlung bei Einwohnermeldeamt
Anschrift
Merkmals-ID
1848834
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung bzw. Darlehensnehmende; Ermittlung bei Einwohnermeldeamt
Geschlecht
Merkmals-ID
1848836
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung bzw. Darlehensnehmende; Ermittlung bei Einwohnermeldeamt
Förderungsnummer
Merkmals-ID
1848274
Beschreibung
Zusammengesetzt aus der Amtsnummer und einer automatisch generierten Ziffernfolge.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird automatisiert bei der ersten Antragstellung generiert.
Bankverbindung
Merkmals-ID
1848838
Beschreibung
Geldinstitut, IBAN, Kontoinhaberin /-inhaber, falls abweichend.
Angabe nur bei Abgabe eines SEPA-Lastschrift-Mandats
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Darlehensnehmende
Mandatsreferenznummer
Merkmals-ID
1848840
Beschreibung
Für den Einzug per SEPA-Mandat erforderliche Referenznummer
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Generierung durch das Bundesverwaltungsamt
E-Mail-Adresse
Merkmals-ID
1848842
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Darlehensnehmende
Telefonnummer
Merkmals-ID
1848844
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Darlehensnehmende
Einkommensnachweise
Merkmals-ID
1848810
Beschreibung
Notwendige Angaben für die Entscheidung über eine beantragte Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Darlehensnehmende
Nachweise zu geltend gemachten Freibeträgen
Merkmals-ID
1848812
Beschreibung
Bei Beantragung einer Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Darlehensnehmende
Vermögensnachweise
Merkmals-ID
1848814
Beschreibung
Notwendige Angaben für die Entscheidung über eine beantragte Stundung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Darlehensnehmende
Monatliche Ausgaben bei Beantragung einer Stundung
Merkmals-ID
1848816
Beschreibung
Notwendige Angaben für die Entscheidung über eine beantragte Stundung
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Darlehensnehmende
DarlehenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851886
Klassifikation
Dokumente
Beschreibung
Nach dem BAföG geleistete Staatsdarlehen
Merkmale
Im Kalenderjahr geleistete Darlehen
Merkmals-ID
1848818
Beschreibung
Gemeldete Darlehensbeträge werden mit Angabe des Kalenderjahres gespeichert.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung
Änderungen über geleistete Darlehen
Merkmals-ID
1848820
Beschreibung
Änderungen über in zurückliegenden Kalenderjahren geleisteten Darlehen
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung
Förderungshöchstdauer
Merkmals-ID
1848822
Beschreibung
Für das gewährte Darlehen festgelegte Förderungshöchstdauer; Grundlage für die Festsetzung des Rückzahlungsbeginns
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amt für Ausbildungsförderung
Förderungsnummer
Merkmals-ID
1848274
Beschreibung
Zusammengesetzt aus der Amtsnummer und einer automatisch generierten Ziffernfolge.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird automatisiert bei der ersten Antragstellung generiert.
Qualität
Die für die Rückzahlung erforderlichen Daten werden durch die Ämter für Ausbildungsförderung übermittelt. Erforderliche Daten werden als Pflichtangaben bei der Datenübernahme kontrolliert. Bei Anträgen der Darlehensnehmenden, die Einfluss auf die Rückzahlung der Darlehensschuld haben, werden die erforderlichen Daten bei der Online-Antragstellung durch Pflichtangaben gefordert, bei schriftlichen oder mündlichen Anträgen wird die Vollständigkeit bei der Bearbeitung überprüft.
Bei der elektronischen Datenübernahme findet ein Plausibilitätscheck statt, nur vollständige Datensätze werden übernommen; Mängel müssen durch den Übersender korrigiert werden.
Periodizität und Aktualität
Die Daten werden nur solange gespeichert, wie es zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist oder folgende Aufbewahrungsfristen eine weitere Speicherung verlangen: bei allen Staatsdarlehen ist die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre (Aufbewahrungsbestimmungen gem. VV-ZBR BHO -Stand 11/2017- Nr. 4.7.5). Nach Ablauf von 10 Jahren, werden die Daten nach vollständiger Tilgung gelöscht.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Das BVA ist für die Verwaltung und den Einzug der BAföG-Darlehen zuständig.
Die zuständige Bundeskasse nimmt die Aufgaben der Kasse beim Einzug der Darlehen und deren Anmahnung für das BVA wahr.
Technisch werden die Daten im Auftrag des BVA vom ITZBund verarbeitet.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Darlehensnehmende und deren Bevollmächtigte oder Betreuende, ggf. auch Außenstehende können über das Informationsfreiheitsgesetz im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Registerdaten zugreifen. Darlehensnehmende können über BAföG-online mit Ausweisfunktion (Download-Funktion) Daten einsehen oder erhalten Daten durch Papierkopien bzw. CD-Versand.
Berechtigungen für externe Stellen ergeben sich aus § 25 SGB X, DS-GVO bzw. IFG. Allerdings werden personenbezogene Daten im Rahmen des IFG nur den Darlehensnehmenden bzw. deren Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt.
Die Übermittlung der für den Einzug des Darlehens erforderlichen Daten an die Bundeskasse erfolgt über eine elektronische Schnittstelle. Zum Abgleich der Rückzahlungsdaten mit der KfW bei gleichzeitigem Bezug von Bankdarlehen nach § 18c BAföG i.d.F. vom 31. August 2019 erfolgt über elektronischen Datenaustausch. Daten zu Vollstreckungsaufträgen an das Hauptzollamt werden ebenfalls über elektronische Schnittstelle übertragen. Für Abfrage der Anschrift bei Anschriftenermittlungen werden die hierfür erforderlichen Daten per Portalzugriff an die Einwohnermeldeämter bzw. an die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Weitere Datenauskünfte erfolgen ausschließlich postalisch.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Ämter für Ausbildungsförderung stellen nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bis zum 31. März dem BVA die für die Zinsberechnung und den Darlehenseinzug erforderlichen Daten zur Verfügung. Für die Übermittlung gelten die Bestimmungen der Darlehens-Übermittlungsregelung. Die Daten werden in der Regel elektronisch zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen werden Einzeldatensätze per Papierbeleg zur manuellen Datenübernahme übersendet.
Von den Darlehensnehmenden können Datenänderung über das Online-Portal (Stammdatenänderung), schriftlich und mündlich übersendet werden. Bei Übermittlung über das Online-Portal werden die Daten nach einer Plausibilitätsprüfung automatisiert übernommen.
Verwendung der Registerdaten
Aus den Registerdaten werden regelmäßig und zusätzlich auf Anforderung Auswertungen für statistische Zwecke erstellt. Diese dienen zur Steuerung der Bearbeitungsprozesse, der Haushalts- und Rechnungslegung, der Entwicklungsbeobachtung sowie als Grundlage für Gesetzesänderungen. Empfängerinnen und Empfänger sind neben den internen Steuerungsebenen im Rahmen der Berichterstattung als Fachaufsicht im Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Zur Datenhaltung wird eine Oracle Datenbank genutzt.
Schnittstellen: REST, SOAP (zukünftig wird auf SOAP verzichtet).
Technische Standards
Standards zum Datenaustausch:
Implementierte Schnittstellen sind DAVOS 3.4 (wird durch 4.0 abgelöst)für Vollstreckungsaufträge sowie F15Z für Datenübermittlung mit der Bundeskasse.
Die Übermittlung von Daten mit der KfW und den Bundesländern erfolgt anhand von Dateienaustausch. Mit Anbindung an das IDA-Verfahren wird der Standard xBasisdaten eingeführt.
Der elektronische Datenaustausch erfolgt durch strukturierte txt-Dateien; Datensatzbeschreibungen werden durch Empfänger und Versender vorher verbindlich festgelegt.
Standards zur Datenhaltung: PDF, DOC, CSV, XML, TXT.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Zur Bearbeitung der Daten werden die Fachanwendungen eBAföG und FAVORIT verwendet.
Den Darlehensnehmenden steht das Online-Portal BAföG-online, u. a. auch zur Stammdatenänderung, zur Verfügung. Ein automatisierter Datenabruf findet aktuell noch nicht statt. Zum Abruf von Meldeadressen wird einerseits auf das Meldeportal NRW zugegriffen sowie ein Zugang zur DRV genutzt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 05.11.2024