GSB 7.1 Standardlösung

Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Register-ID: 1852362

Allgemeines

Beschreibung

In der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) werden Daten über die Exposition von Beschäftigten, die durch Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen bestimmter Kategorien gefährdet sind, erfasst.
Unternehmen können ihre Daten über ein Internetportal in die ZED eintragen und dort verwalten.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Zentrale Expositionsdatenbank ist ein Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Unternehmen, damit diese ihre Verpflichtungen zum Führen eines Expositionsverzeichnisses nach der Gefahrstoffverordnung erfüllen können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Gefahrstoffverordnung enthält seit 2005 im § 14 die Verpflichtung, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die durch krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A oder 1B gefährdeten Beschäftigten zu führen hat (Dokumentationspflicht). Es muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und 40 Jahre aufbewahrt werden (Archivierungspflicht). Beschäftigten sind beim Ausscheiden aus dem Betrieb die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen (Aushändigungspflicht).

Diese Bestimmung hat ihren Ursprung in der EU-Krebs-Richtlinie (EG) 2004 / 37. Ziel ist es, die verpflichtend zu erhebenden Expositionsdaten personenbezogen langfristig zu sichern, um auch nach Ablauf der meist langen Latenzzeiten mögliche Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und aufgetretener Erkrankung zu erkennen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Entschädigung bei Fällen von Berufskrankheiten.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbank wird hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit überarbeitet. Es können darüber hinaus Funktionen hinzukommen, die die Nutzung erleichtern.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 3 Nr. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
§ 204 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

UnternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851828

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Alle Unternehmen, deren Beschäftigte mit Gefahrstoffen arbeiten oder gewerblich in Verkehr bringen.

Stichwörter
Merkmale
BeschäftigteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851830

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Alle Beschäftigte, die im Arbeitsprozess mit Gefahrstoffen zu tun haben oder diese gewerblich in Verkehr bringen.

Merkmale

Qualität

Die ZED ist als freiwillig zu nutzendes Angebot zu verstehen. Der Grad der Abdeckung lässt sich nicht valide abschätzen, da die genaue Zahl der betroffenen Betriebe nicht bekannt ist. Zudem können Arbeitgebende ihre Verpflichtungen das Expositionsverzeichnis betreffend auch hausintern lösen. Hinzu kommt, dass die der Verordnung zugrundeliegenden Verpflichtungen bislang nicht ausreichend bekannt sind, und entsprechend auch nicht die Datenbank ZED, die sich als junge Datenbank noch im Aufbau befindet. Für den Inhalt und die Qualität der Daten in der ZED sind die Unternehmen selbst verantwortlich, es finden keine inhaltlichen Kontrollen statt. Formatvorgaben und Auswahlhilfen erleichtern die Dokumentation bei vielen Pflichtfeldern.

Plausibilitätskontrollen werden vereinzelt zur Unterstützung der Nutzenden eingesetzt, wie z. B. bei der Eingabe der optional zu erfassenden Rentenversicherungsnummer im korrekten Format und in der Korrelation zum Geburtsdatum der beschäftigten Person. Die Vollständigkeit der Datensätze lässt sich nicht abschätzen. Die Datenbank enthält viele optionale Felder, die nicht belegt werden können. Die einzelnen Formularfelder können nur gespeichert werden, wenn wenigstens die Pflichtangaben erfasst wurden. Vor der ersten Nutzung der Datenbank ist die Zustimmung der Beschäftigten zur Pflichtenübertragung (Archivierung der Daten und Aushändigung an den Beschäftigten / die Beschäftigte bei Anfrage) einzuholen.
Änderungen werden in der ZED protokolliert.

Periodizität und Aktualität

In der Gefahrstoffverordnung definiert der Verordnungsgeber in § 14 Abs. 3, dass das Verzeichnis "aktualisiert" zu führen ist. Durch die Dokumentation des Expositionsverzeichnisses in der ZED sind die Daten dauerhaft gesichert, unabhängig davon, ob ein Betrieb noch existiert oder die Beschäftigten selbst die Daten noch verfügbar haben. Die DGUV übernimmt die Archivierungsverpflichtung der Unternehmen von mindestens 40 Jahren nach Ende der Exposition.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV ist zuständig für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.

Die technische Registerführung wird im Auftrag der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) durch einen externen Dienstleister betrieben. Dieser übernimmt dabei sowohl die programmtechnische Weiterentwicklung als auch den technischen Betrieb der Anwendung.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Der Zugriff auf die Daten ist nur möglich für Unternehmen auf die von ihnen erfassten Daten, was in der Regel für die Beschäftigten in Form eines Auszugs erfolgt. Ein Auszug über die Expositionshistorie kann schriftlich bei der ZED angefordert werden. In einem Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten kann die Weitergabe der Daten an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zugestimmt werden. Die Mitarbeitenden der ZED haben zum Zwecke der Auszugserstellung Zugriff auf den Gesamtdatenbestand der ZED. Das Unternehmen selbst ermöglicht den gem. § 14 Abs. 3 GefStoffV berechtigten Personen und Stellen (Ärztin oder Arzt nach § 7 Abs. 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), zuständige Behörden, jede für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortliche Person, Beschäftigte und deren Vertretung) den Zugang zu den in der ZED erfassten Daten.
Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis, Dritte erhalten keinen Zugang.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Ein Unternehmen, welches die ZED nutzen will, muss sich vorerst über das ZED-Internetportal registrieren.
Die Eingabe der Daten in die Datenbank erfolgt entweder über das Online-Portal der DGUV oder über einen Excel-Upload.
Unternehmen können die Daten jederzeit ändern bzw. aktualisieren.
Auf Wunsch der Unternehmen kann eine gerichtete Weiterleitung Ausgewählter an die Dienste der nachgehenden Vorsorge ODIN und GVS erfolgen. Der Datentransfer erfolgt in diesem Fall automatisiert über eine Schnittstelle.

Verwendung der Registerdaten

Die Inhalte der Datenbank können in Verfahren zur Feststellung von Berufskrankheiten der Suche nach arbeitsbedingten Ursachen einer Erkrankung genutzt werden. Zudem handelt es sich bei der ZED um eine Vorsorgedatei gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII. Damit stehen die Daten der ZED der DGUV und ihren Einrichtungen sowie den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung für diesen Zweck grundsätzlich zur Verfügung.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die ZED wird durch Anwendende der registrierten Unternehmen mittels einer grafischen Bedienoberfläche in einem Internetbrowser bedient. In dieser ist es auch möglich, eine große Menge an Daten über eine Excel-Format-Vorlage durch Upload zu importieren. Zudem besteht ganz grundsätzlich auch die Möglichkeit, die für die Nutzung der Bedienoberfläche vorhandenen Schnittstellen des Servers, auch ohne Bedienoberfläche programmatisch zu bedienen. Die Entwicklung einer technischen Lösung hierzu liegt in der Verantwortung der Anwendenden. Es werden zudem täglich relevante Daten für die nachgehenden Vorsorge-Dienste ODIN und GVS vom datenhaltenden Server der ZED an die Webschnittstelle dieser Dienste übermittelt.

Technische Standards

Der Austausch aller Daten zwischen Anwendenden und dem datenhaltenden Server erfolgt ausschließlich über HTTPS mit TLS1.2 oder höher. Das Austauschformat für den Datenaustausch zum Zwecke der Verarbeitung ist JSON. Für Auszüge von Daten wird als Austauschformat entweder PDF oder XLSX verwendet. Die Meldung an die nachgehenden Vorsorge-Dienste ODIN und GVS erfolgt im Austauschformat XML.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.06.2021