Allgemeines
Beschreibung
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) führt eine zentrale Binnenschiffsbestandsdatei (ZBBD) über Wasserfahrzeuge einschließlich Schwimmkörper und schwimmender Anlagen sowie über deren Eigentümer und Ausrüster.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datei wird zur Feststellung des Bestandes der Binnenflotte und deren Zustands sowie für die Erteilung von Auskünften, um Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Ausrüster von Wasserfahrzeugen sowie um die Daten eines Wasserfahrzeugs festzustellen oder zu bestimmen, geführt.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 9 Binnenschiffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
EigentümerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850468
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Eigentümer von Wasserfahrzeugen können natürliche Personen, juristische Personen, Behörden oder Vereinigungen sein.
Stichwörter
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1835010
Beschreibung
Wird bei natürlichen Personen, benannten Vertretern von juristischen Personen, Behörden und Vereinigungen sowie bei Ausrüstern oder deren bestellten Vertreter erhoben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1835014
Beschreibung
Wird bei natürlichen Personen, benannten Vertretern von juristischen Personen, Behörden und Vereinigungen sowie bei Ausrüstern oder deren bestellten Vertreter erhoben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1835020
Beschreibung
Wird bei natürlichen Personen und Vereinigungen sowie bei Ausrüstern oder deren bestellten Vertreter erhoben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefonnummer
Merkmals-ID
1835022
Beschreibung
Wird bei natürlichen Personen, benannten Vertretern von juristischen Personen, Behörden und Vereinigungen sowie bei Ausrüstern oder deren bestellten Vertreter erhoben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefaxnummer
Merkmals-ID
1835024
Beschreibung
Wird bei natürlichen Personen, benannten Vertretern von juristischen Personen, Behörden und Vereinigungen sowie bei Ausrüstern oder deren bestellten Vertreter erhoben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Namen oder Bezeichnungen
Merkmals-ID
1835026
Beschreibung
Wird bei juristischen Personen, Behörden und Vereinigungen erfasst.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschriften des Geschäftssitzes
Merkmals-ID
1835028
Beschreibung
Wird bei juristischen Personen und Behörden erfasst.
Optionalität
Angabe verpflichtend
WasserfahrzeugeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850470
Klassifikation
Materielle Güter
Merkmale
Heimatort
Merkmals-ID
1834490
Optionalität
Angabe verpflichtend
Einheitliche europäische Schiffsnummer
Merkmals-ID
1834346
Beschreibung
Festgelegt durch die Zentrale Binnenschiffsbestandsdatei (ZBBD).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Art des Wasserfahrzeugs
Merkmals-ID
1835030
Optionalität
Angabe verpflichtend
Name des Wasserfahrzeugs
Merkmals-ID
1835032
Optionalität
Angabe verpflichtend
Baumerkmale
Merkmals-ID
1835034
Beschreibung
Eintragungen aus den Schiffspapieren sowie Schiffsregistern.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Verwendungsmerkmale
Merkmals-ID
1835036
Beschreibung
Eintragungen aus den Schiffspapieren sowie Schiffsregistern.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Eigentumsverhältnisse
Merkmals-ID
1835038
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zeugnisse
Merkmals-ID
1835042
Beschreibung
Erteilte, erneuerte, ersetzte und entzogene Zeugnisse einschließlich abgelehnter und laufender Zeugnisanträge
Optionalität
Angabe verpflichtend
Angaben zum Bordbuch
Merkmals-ID
1835040
Beschreibung
Ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Nummer des Bordbuchs
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität und Aktualität
Die personenbezogenen Daten sind aus der Datei zu löschen, soweit sie für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch fünf Jahre nachdem das Wasserfahrzeug entweder untergegangen und als endgültig verloren anzusehen oder nachdem es ausbesserungsunfähig geworden ist.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Für die Führung der zentralen Binnenschiffsbestandsdatei ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zuständig.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Die zentrale Binnenschiffsbestandsdatei prüft Anfragen gemäß § 9 BinSchAufgG darauf, ob die entsprechenden Daten an die anfordernde Stelle übermittelt werden dürfen. Ein Zugriff Dritter auf die Daten der ZBBD ist nicht vorgesehen.
Zum Zweck der Durchführung von Verwaltungsaufgaben dürfen die personenbezogenen Daten an folgende zuständige Stellen übermittelt werden:
- an die Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes,
- an die Länderpolizeidienststellen,
- an die obersten Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder,
- an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation sowie
- an die jeweilige deutsche Niederlassung der nach Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung aufgeführten Klassifikationsgesellschaften.
Zum Zwecke der Überprüfung von Angaben, die im Zusammenhang mit der Beantragung und Ausstellung der in Art. 2 Abs. 3 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte genannten Urkunde gemacht werden, dürfen die entsprechenden Daten an die vom BMDV zu bestimmende Stelle übermittelt werden.
Für die Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr oder sonst im Zusammenhang mit Wasserfahrzeugen oder Dokumenten, die das Schiff, seine Ladung oder Besatzung betreffen, stehen, oder Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Schifffahrt dürfen personenbezogene Daten an folgende Stellen übermittelt werden:
- an Gerichte,
- an Staatsanwaltschaften,
- an das Bundeskriminalamt,
- an die Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie
- an die Polizeidienststellen der Länder.
Für die Überprüfung von Angaben in Zusammenhang mit den Regelungen des Energiesteuergesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen über den Bezug von steuerbegünstigten Kraftstoffen für die Schifffahrt dürfen personenbezogene Daten an die Zollverwaltung des Bundes übermittelt werden.
Zur Durchführung der Marktbeobachtung nach § 14 Güterkraftverkehrsgesetz dürfen personenbezogene Daten an das BALM übermittelt werden.
Die personenbezogenen Daten dürfen übermittelt werden an die hierfür zuständigen Stellen anderer Staaten oder der Europäischen Union sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen oder an internationale Organisationen, soweit dies für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Schifffahrt, zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Schifffahrt oder zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Schiffsverkehr oder sonst mit Wasserfahrzeugen oder Dokumenten, die das Schiff, seine Ladung oder Besatzung betreffen, stehen.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Daten gehen über die Mitteilungen der Veränderungen bei Fahrzeugen, die in Binnenschiffsregistern eingetragen sind, über die Binnenschiffsregisterauszüge in die zentrale Binnenschiffsbestandsdatei ein. Bei Fahrzeugen, die nicht registerpflichtig sind, gehen Veränderungen über die Mitteilungen der Eigentümer mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Kaufvertrag), in die zentrale Binnenschiffsbestandsdatei ein.
Der Eigentümer oder der Ausrüster bzw. der bestellte Vertreter hat der GDWS die zu speichernden Daten sowie jede Änderung ohne Aufforderung unverzüglich mitzuteilen.
Die GDWS übermittelt an die Europäische Kommission zur Einstellung in die dort geführte elektronische Schiffsdatenbank folgende Informationen:
- eine digitale Kopie aller Zeugnisse,
- Angaben des Europäischen Standards der technischen Vorschriften für Binnenschiffe,
- Angaben über das Bordbuch sowie Zeugnisse und
- alle Änderungen der genannten Daten.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten der Zentralen Binnenschiffsbestandsdatei werden für amtliche Statistiken genutzt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 02.08.2022