GSB 7.1 Standardlösung

ZAG-Instituts-Register

Register-ID: 1852060

Allgemeines

Beschreibung

Im ZAG-Instituts-Register sind alle inländischen Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister und E-Geld-Institute mit ihren
EU-Zweigniederlassungen und den für sie tätigen Agenten aufgeführt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Durch das ZAG-Instituts-Register soll die Transparenz erhöht und ein hohes Maß an Verbraucherschutz sichergestellt werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das ZAG-Instituts-Register steht im Zusammenhang mit der Zweiten Zahlungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015, welche ein zentrales Register aller zugelassenen oder eingetragenen Zahlungsinstitute innerhalb der EU vorsieht. Die Daten des ZAG-Instituts-Registers dienen als Grundlage für das zentrale Payment Institutions Register der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Ein Ausbau des Registers ist gegenwärtig nicht vorgesehen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 43, 44 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
RL (EU) 2015/2366

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ZahlungsinstituteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850848

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Inländische Zahlungsinstitute, denen nach § 10 Abs. 1 ZAG eine Erlaubnis durch die BaFin erteilt wurde.

Stichwörter
Merkmale
KontoinformationsdienstleisterMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850850

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Inländische Kontoinformationsdienstleister, die nach § 34 Abs. 1 ZAG bei der BaFin registriert sind.

Stichwörter
Merkmale
E-Geld-InstituteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850852

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Inländische E-Geld-Institute, denen nach § 11 Abs. 1 ZAG eine Erlaubnis durch die BaFin erteilt wurde.

Stichwörter
Merkmale
EU-ZweigniederlassungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850854

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
AgentenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850856

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Für inländische Zahlungsinstitute und E-Geldinstitute gemäß § 25 ZAG tätige Agenten.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Wer im Inland gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen möchte, bedarf in Deutschland der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Register sind entsprechend alle inländischen Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister und E-Geld-Institute mit ihren EU-Zweigniederlassungen und die für sie tätigen Agenten aufgeführt.

Periodizität und Aktualität

Die Datenbank des Registers wird täglich aktualisiert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die BaFin ist für die Führung des ZAG-Instituts-Registers verantwortlich.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Der Zugriff auf die Daten des ZAG-Instituts-Registers ist über die frei zugängliche Recherchedatenbank der BaFin möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die BaFin übernimmt die Daten aus den von den Zahlungs- und E-Geld-Instituten einzureichenden Anzeigen. Die Institute tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der im Register veröffentlichen Daten.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Der Registerinhalt kann als CSV- oder als XML-Datei heruntergeladen werden.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die BaFin stellt eine Recherchedatenbank zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 29.06.2021