GSB 7.1 Standardlösung

Wirtschafts-Identifikationsnummernregister

Register-ID: 1852356

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt jedem Steuerpflichtigen ein dauerhaftes Identifikationsmerkmal zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren zu. Für natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen ist dies die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Zur Vermeidung von Mehrfachvergaben, Feststellung der jeweils zuständigen Finanzbehörden und zur Erfüllung der Aufgaben in der Finanzverwaltung werden personen- und unternehmensbezogene Daten zusammen mit der Identifikationsnummer gespeichert. Zudem werden einzelne wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe sowie Betriebsstätten durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal differenziert und die jeweils zugehörigen Daten gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Registerführung erfolgt, um:

  • sicherzustellen, dass eine vergebene W-IdNr. nicht noch einmal für einen anderen wirtschaftlich Tätigen verwendet wird,
  • für einen wirtschaftlich Tätigen die vergebene W-IdNr. festzustellen,
  • zu erkennen, welche Finanzbehörden zuständig sind,
  • Daten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach über- und zwischenstaatlichem Recht entgegenzunehmen sind, an die zuständigen Stellen weiterleiten zu können,
  • den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die W-IdNr. ist noch nicht eingeführt. Über den Zeitpunkt der Vergabe der W-IdNr. wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 139c Abgabenordnung (AO)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Wirtschaftlich TätigeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850840

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Wirtschaftlich Tätige können natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen oder Personenvereinigungen sein.

Stichwörter
Merkmale
Wirtschaftliche TätigkeitenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850842

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Einzelne wirtschaftliche Tätigkeiten der wirtschaftlich Tätigen. Der ersten wirtschaftlichen Tätigkeit des wirtschaftlich Tätigen wird vom Bundeszentralamt für Steuern hierbei das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Jeder weiteren wirtschaftlichen Tätigkeit ordnet das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde fortlaufend ein eigenes Unterscheidungsmerkmal zu.

Merkmale
BetriebeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850844

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Einzelne Betriebe der wirtschaftlich Tätigen. Dem ersten Betrieb wird vom Bundeszentralamt für Steuern hierbei das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Jedem weiteren Betrieb ordnet das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde fortlaufend ein eigenes Unterscheidungsmerkmal zu.

Merkmale
BetriebsstättenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850846

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Einzelne Betriebsstätten der wirtschaftlich Tätigen. Der ersten Betriebsstätte wird vom Bundeszentralamt für Steuern hierbei das Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet. Jeder weiteren Betriebsstätte des wirtschaftlich Tätigen ordnet das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde fortlaufend ein eigenes Unterscheidungsmerkmal zu.

Merkmale

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das BZSt ist für die Registerführung zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Finanzbehörden dürfen die W-IdNr. verarbeiten, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet. Andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen dürfen die W-IdNr. nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke oder für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 15.03.2022