GSB 7.1 Standardlösung

Werkverkehrsdatei

Register-ID: 1852352

Allgemeines

Beschreibung

Die Werkverkehrsdatei führt alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt. Der Datenbestand ist Teil der Verkehrsunternehmensdatei.

Gemäß § 1 Abs. 2 GüKG handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke durchgeführt werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität darf die Angaben

1. zur Vorbereitung verkehrspolitischer Entscheidungen durch die zuständigen Stellen,
2. zur Überwachung der Einhaltung der für Werkverkehrsunternehmer / -innen geltenden Pflichten einschließlich der Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen,
3. als Auswahlgrundlage für Unternehmensbefragungen im Rahmen der Marktbeobachtung nach § 14 GüKG sowie für die Durchführung der Unternehmensstatistik im Werkverkehr,
4. zur Durchführung von Beihilfeverfahren im Sinne des § 14a GüKG und
5. für die Erledigung der Aufgaben, die ihm nach dem Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs sowie durch das Gesetz zur Sicherstellung von Verkehrsleistungen übertragen sind,

verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der genannten Aufgaben erforderlich ist.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 15a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

UnternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850696

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Jeder / jede Unternehmer / Unternehmerin, der / die Werkverkehr im Sinne der Werkverkehrsdatei betreibt, ist verpflichtet, sein / ihr Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzumelden.
Die Angaben werden durch den / die Unternehmer / Unternehmerin an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt, sind jedoch auf Verlangen zu belegen. Zur An-, Ab- und Änderungsmeldung ist ein vollständig ausgefüllter Vordruck vorzulegen.

Periodizität und Aktualität

Der Bestand wird fortlaufend ergänzt. Ändern sich die Angaben, so hat der Unternehmer / die Unternehmerin dies dem Bundesamt unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Nach Eingang einer Änderungsmitteilung wird der Eintrag aktualisiert. Führt der Unternehmer / die Unternehmerin keinen Werkverkehr im Sinne der Werkverkehrsdatei mehr durch, hat er / sie sich unverzüglich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität abzumelden.
Die gespeicherten Daten sind zu löschen, wenn sie für die genannten Aufgaben nicht mehr benötigt werden, spätestens aber ein Jahr, nachdem sich der Unternehmer / die Unternehmerin beim Bundesamt für Logistik und Mobilität abgemeldet hat.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Zuständig ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie dessen Außenstellen.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriff hat allein das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten werden im Rahmen der Anmeldung durch den Unternehmer / die Unternehmerin an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt. Die schriftlichen Anträge werden manuell von Beschäftigten des BALM über ein Browser-Frontend erfasst. Die Werkverkehrsdatei ist Bestandteil der Verkehrsunternehmensdatei, jedoch führt erst eine zusätzliche Zuweisung einer gültigen Berechtigung (Lizenz, Erlaubnis) dazu, dass die Unternehmensdaten auch für die Landesbehörden sichtbar sind.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Der Datenbestand wird zur Erstellung der Güterkraftverkehrsstatistik genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Für die Verwaltung der Werkverkehrsdatei wird ein Oracle-Datenbankmanagementsystem verwendet.

Technische Standards

Innerhalb des DBMS kommt Java zum Einsatz.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 27.05.2021