Allgemeines
Beschreibung
Die Werkverkehrsdatei führt alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt. Der Datenbestand ist Teil der Verkehrsunternehmensdatei.
Gemäß § 1 Abs. 2 GüKG handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke durchgeführt werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität darf die Angaben
1. zur Vorbereitung verkehrspolitischer Entscheidungen durch die zuständigen Stellen,
2. zur Überwachung der Einhaltung der für Werkverkehrsunternehmer / -innen geltenden Pflichten einschließlich der Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen,
3. als Auswahlgrundlage für Unternehmensbefragungen im Rahmen der Marktbeobachtung nach § 14 GüKG sowie für die Durchführung der Unternehmensstatistik im Werkverkehr,
4. zur Durchführung von Beihilfeverfahren im Sinne des § 14a GüKG und
5. für die Erledigung der Aufgaben, die ihm nach dem Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs sowie durch das Gesetz zur Sicherstellung von Verkehrsleistungen übertragen sind,
verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der genannten Aufgaben erforderlich ist.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 15a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
UnternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850696
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt.
Stichwörter
Merkmale
Name
Merkmals-ID
1849800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Rechtsform
Merkmals-ID
1849878
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gegenstand des Unternehmens
Merkmals-ID
1835256
Beschreibung
Gemäß der Gewerbeanmeldung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefonnummer
Merkmals-ID
1849794
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefaxnummer
Merkmals-ID
1849974
Optionalität
Angabe freiwillig
Namen der Inhaber
Merkmals-ID
1835258
Beschreibung
Vor- und Familiennamen der Inhaber / Inhaberinnen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Namen der Gesellschafter
Merkmals-ID
1835260
Beschreibung
Vor- und Familiennamen der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter / Gesellschafterinnen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Namen der gesetzlichen Vertreter
Merkmals-ID
1835262
Beschreibung
Vor- und Familiennamen der gesetzlichen Vertreter / Vertreterinnen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anzahl der Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen
Merkmals-ID
1835264
Beschreibung
Anzahl der Lastkraftwagen, Züge (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschriften der Niederlassungen
Merkmals-ID
1835266
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Jeder / jede Unternehmer / Unternehmerin, der / die Werkverkehr im Sinne der Werkverkehrsdatei betreibt, ist verpflichtet, sein / ihr Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzumelden.
Die Angaben werden durch den / die Unternehmer / Unternehmerin an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt, sind jedoch auf Verlangen zu belegen. Zur An-, Ab- und Änderungsmeldung ist ein vollständig ausgefüllter Vordruck vorzulegen.
Periodizität und Aktualität
Der Bestand wird fortlaufend ergänzt. Ändern sich die Angaben, so hat der Unternehmer / die Unternehmerin dies dem Bundesamt unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Nach Eingang einer Änderungsmitteilung wird der Eintrag aktualisiert. Führt der Unternehmer / die Unternehmerin keinen Werkverkehr im Sinne der Werkverkehrsdatei mehr durch, hat er / sie sich unverzüglich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität abzumelden.
Die gespeicherten Daten sind zu löschen, wenn sie für die genannten Aufgaben nicht mehr benötigt werden, spätestens aber ein Jahr, nachdem sich der Unternehmer / die Unternehmerin beim Bundesamt für Logistik und Mobilität abgemeldet hat.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Zuständig ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie dessen Außenstellen.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Zugriff hat allein das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Daten werden im Rahmen der Anmeldung durch den Unternehmer / die Unternehmerin an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt. Die schriftlichen Anträge werden manuell von Beschäftigten des BALM über ein Browser-Frontend erfasst. Die Werkverkehrsdatei ist Bestandteil der Verkehrsunternehmensdatei, jedoch führt erst eine zusätzliche Zuweisung einer gültigen Berechtigung (Lizenz, Erlaubnis) dazu, dass die Unternehmensdaten auch für die Landesbehörden sichtbar sind.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Verwendung der Registerdaten
Der Datenbestand wird zur Erstellung der Güterkraftverkehrsstatistik genutzt.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Für die Verwaltung der Werkverkehrsdatei wird ein Oracle-Datenbankmanagementsystem verwendet.
Technische Standards
Innerhalb des DBMS kommt Java zum Einsatz.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 27.05.2021