GSB 7.1 Standardlösung

Visa-Warndatei

Register-ID: 1852348

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt führt als Registerbehörde das Register Visa-Warndatei (VWD). Es führt die Daten verschiedener Behörden, welche für spätere Entscheidungen in Visaangelegenheiten von Bedeutung sein können, zusammen und macht diese den zuständigen Behörden (Auswärtiges Amt, Bundespolizei, Ausländerbehörden) transparent.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Visa-Warndatei dient der Unterstützung der Visumbehörden im Visumverfahren, insbesondere den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zur Vermeidung von Fehlentscheidungen, den Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen, Verlängerung eines Visums oder im Rahmen einer Zustimmungsanfrage im Visabereich für ein Langzeitvisum. Den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden dient sie bei Entscheidungen über Zurückweisung oder Zurückschiebung eines Visuminhabers / einer Visuminhaberin. Damit unterstützt die Visa-Warndatei die Bekämpfung der illegalen Einreise und trägt zur Stärkung der inneren Sicherheit bei.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Visa-Warndatei wurde auf Grundlage des Visa-Warndateigesetzes errichtet und ist seit dem 01. Juni 2013 in Betrieb.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Visa-Warndateigesetz (VWDG)
VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum VWDG und zur VWDG-DV (AVV Visa-Warndatei)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

VerurteilteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851534

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es handelt sich um rechtskräftig verurteilte Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 oder 3, Abs. 1a, § 96 oder § 97 AufenthG, nach § 10 oder § 11 SchwarzArbG, nach §§ 232 bis 233 oder § 236 Abs. 2 Satz 3 StGB oder nach § 30a Abs. 1 und 2 BtMG wegen der Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden sind.

Merkmale
VisumantragstellerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851536

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es handelt sich um Personen, die als Visumantragsteller im Visumverfahren ge- oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt oder authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen haben oder falsche Angaben gemacht haben oder durch Verschweigen erheblicher Tatsachen, zu deren Angabe sie verpflichtet waren, ein Visum erschlichen haben.

Merkmale
EinladerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851538

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es handelt sich um Personen, die im eigenen Namen oder für eine Organisation eine Einladung des Antragstellers / der Antragstellerin in das Bundesgebiet zur Verwendung im Visumverfahren ausgesprochen haben, und dabei falsche Angaben gemacht haben.

Stichwörter
Merkmale
VerpflichtungsgeberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851540

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es handelt sich um Personen, die sich im eigenen Namen oder für eine Organisation nach § 68 Abs. 1 AufenthG oder durch Abgabe einer Erklärung zur Verwendung im Visumverfahren in anderer Weise verpflichtet haben, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers / der Antragstellerin während des Aufenthalts im Bundesgebiet zu tragen oder nach § 66 Abs. 2 AufenthG für die Ausreisekosten des Ausländers / der Ausländerin aufzukommen und dabei falsche Angaben gemacht haben oder die Verpflichtung, für die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers / einer Ausländerin oder für die Kosten der Abschiebung aufzukommen, bei Inanspruchnahme nicht erfüllt haben.

Stichwörter
Merkmale
Sonstige ReferenzpersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851542

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es handelt sich um Personen, die im eigenen Namen oder für eine Organisation den vom Antragsteller / von der Antragstellerin angegebenen Zweck des Aufenthalts im Bundesgebiet zur Verwendung im Visumverfahren bestätigt haben und dabei falsche Angaben gemacht haben.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Die Verantwortung für die Datenrichtigkeit, Aktualität und Zulässigkeit der Übermittlung obliegt alleine den einspeichernden Stellen. In der VWD bestehen Pflichtfelder für die Speicherung eines Datensatzes, um für eine möglichst vollständige Datenqualität zu sorgen.
Auf Nachfrage der einspeichernden Behörden oder Nutzerinnen und Nutzer übernimmt das VWD-Fachreferat die Pflege von Datensätzen.

Periodizität und Aktualität

Durch die Nutzerinnen und Nutzer der VWD werden anlassbezogen Daten an das Register gemeldet. Anschließend können jederzeit Änderungen durch die einspeichernde Behörde an den Datensätzen vorgenommen werden.

Datensätze (Warndaten), welche aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung in das Register gespeichert werden, werden ja nach Strafmaß spätestens nach fünf Jahren (bei einem niedrigen Strafmaß), nach zehn Jahren (bei einem hohen Strafmaß) aus dem Register gelöscht. Warndaten (nach § 3 Abs. 1 bis 4 VWDG) werden spätestens nach fünf Jahren aus dem Register gelöscht.

Personen, die keine Warndaten haben, werden automatisch gelöscht.

Bei freiwilliger Speicherung von Warndaten einer Person werden diese Daten im Falle des Widerrufs der Einwilligung unverzüglich gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Register wird durch das Bundesverwaltungsamt geführt.

Das ITZ-Bund betreibt das Register / Verfahren im Auftrag des BVA (Registerführer) mithilfe technischer Komponenten (Rechenzentrum) und Hosting-Dienstleistungen.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriffsberechtigt sind das Auswärtige Amt (AA), deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden sowie Ausländerbehörden.

Selbstauskünfte nach §12 VWDG sind über ein Antragsformular oder über das Bundesportal Bund.de möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Elektronische Meldung und Auskunft durch das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretungen, die Ausländerbehörde (im Rahmen einer Zustimmungsanfrage für ein Langzeitvisum), die Bundespolizeit (mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs).
Elektronische und postalische Meldung durch die Staatsanwaltschaften, postalische Meldung durch das Bundesamt für Justiz (§5 Abs. 4 VWDG).

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die Registerdaten (anonymisiert) werden für anlassbezogene Auswertungen, Statistiken und regelmäßige Berichte genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Datenbank, in der die Datensätze der VWD gespeichert sind, wird vom ITZ-Bund als Dienstleister gehostet.

Technische Standards

XML-Standard für den Datenaustausch, separiertes Mitteilungsformat für den Austausch mit den Staatsanwaltschaften.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für die Meldungen der Staatsanwaltschaften gibt es eine gesonderte Schnittstelle. Alle weiteren nutzungsberechtigten Behörden können die VWD über das Registerportal des BVA nutzen. Zusätzlich kann die VWD über ein Service-Gateway an eine eigene Fachanwendung angeschlossen werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.06.2021