GSB 7.1 Standardlösung

Verzeichnisse über Pflegeeinrichtungen

Register-ID: 1852344

Allgemeines

Beschreibung

Bei der DatenClearingStelle (DCS) Pflege handelt es sich um eine Datenbank die folgende drei Aufgaben erfüllt:

  • In der DCS werden die von den Prüfinstitutionen (Medizinischer Dienst und PKV-Prüfdienst), gemäß § 114 SGB XI in den Qualitätsprüfungen erhobenen Qualitätsdaten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zusammengeführt, von den Pflegeeinrichtungen ergänzt und freigegeben, von den Landesverbänden der Pflegekassen abschließend geprüft und freigegeben und den Veröffentlichungsportalen der Landesverbände der Pflegekassen (AOK-Navigator, BKK-Pflegefinder und dem vdek-Pflegelotsen, dem Pflegelosten der Knappschaft und dem IKK-Pflegelosten) zur Veröffentlichung weitergeleitet. Sofern sie die Voraussetzungen der Nutzungsbedingungen erfüllen, können Dritte können nach § 115 Abs. 1c SGB XI auf Antrag die Qualitätsdaten über die Bundesverbände der Pflegekassen erhalten.
  • Pflegeeinrichtungen können Angaben zu Kooperationen mit Ärzten, Zahnärzten und der Hospiz- und Palliativversorgung übermitteln. Diese Angaben werden ebenfalls an die Veröffentlichungsportale der Pflegekassen weitergeleitet.
  • Die für die Zulassung der Angebote zur Unterstützung im Alltag (AuA) zuständigen Stellen in den Bundesländern (dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt) melden nach § 7 Abs. 4 SGB XI die zugelassenen AuA gegenüber der DCS. Die erhobenen Daten werden an die Veröffentlichungsportale der Pflegekassen weitergegeben.

Zweck und Zielsetzung

Bei der DCS Pflege handelt es sich um eine IT, die die Berichte der Prüfinstitutionen zusammenführt und zur Veröffentlichung weiterleitet. Des Weiteren können die Pflegeeinrichtungen ärztliche Daten melden. Darüber geben die für die Zulassung der AuA zuständigen Stellen in den Bundesländern die von ihnen zugelassenen Angebote mittels DCS an die Landesverbände der Pflegekassen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes von 2008 wurden die gewonnenen Erkenntnisse der Prüfungen in Form von Noten vereinheitlicht und als sogenannte Transparenzberichte von den Landesverbänden der Pflegekassen in den genannten Portalen im Internet veröffentlicht. Seit dem 1. November 2019 sind diese Noten für den vollstationären Bereich abgeschafft. Die Prüfergebnisse werden nun in kompakten Übersichten dargestellt, die zusätzlich noch einen Vergleich zu vorangegangenen Prüfungen enthalten. Für ambulante Pflegedienste werden weiterhin Pflegenoten veröffentlicht.

Im Zuge der Veröffentlichung der Ergebnisse werden weitere Merkmale der Pflegeeinrichtungen bekannt gemacht.

Sofern die gesetzlichen Rahmendedingungen weiterentwickelt und vom Qualitätsausschuss Pflege neue Qualitätsdarstellungsvereinbarungen verabschiedet werden, wird die DCS Pflege entsprechend angepasst (ab 2021 werden gemäß Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär (QDVS) die zur Veröffentlichung bestimmten Qualitätsindikatoren ergänzt, die von der Datenauswertungsstelle (DAS) geliefert werden). Gleiches gilt für die Angaben der ärztlichen Leistungen und der AuA .

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 7 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) Abs. 3f. SGB XI
§ 114 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI)
§ 115 Abs. 1a Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

PflegeheimeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851208

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
PflegediensteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851210

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
UnterstützungsangeboteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851212

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag werden dem AOK-Bundesverband von der für die Anerkennung der Angebote zuständigen Landesbehörde übermittelt.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Von allen Pflegeeinrichtungen, die durch eine Prüfinstitution geprüft sind, werden die Qualitätsdaten an die DCS und von dieser an die Veröffentlichungsportale weitergeleitet worden. Davon ausgenommen sind Pflegeeinrichtungen die der Veröffentlichung juristisch widersprochen haben oder Einrichtungen (i.d.R. neue Einrichtungen) die noch keine Qualitätsprüfung hatten. I.d.R. werden diese Einrichtung innerhalb des ersten Jahres geprüft. Der Datenbestand dürfte bei nahezu 100% liegen. Gleiches gilt für die AuA-Leistungen, da zwischenzeitlich alle Bundesländer die Daten an die DCS liefern.


Die Qualitätsdaten sind vollständig, da diese durch den Prüfdienst erhoben werden, Angaben die die Einrichtungen freiwillig machen können z. B. besondere Versorgungsangebote sind nicht überall vorhanden (75 %).

Die Qualitätsdaten werden auf Plausibilität geprüft.

Periodizität und Aktualität

Der Bestand wird fortlaufend ergänzt. Qualitätsprüfungen werden je Einrichtung jährlich an einrichtungsindividuellen Terminen durchgeführt, nach jeder Qualitätsprüfung wird ein neuer Datensatz erstellt und an die DCS geliefert, anschließend durchläuft dieser das beschriebene Verfahren.

AuA werden auf Antrag aufgenommen und von der Anerkennungsstellen übermittelt. Leistungserbringer die den Betrieb ihres Angebots einstellen, müssen dies zwar der zuständigen Behörde anzeigen, jedoch erfolgt dies in in vielen Fällen nicht. Daher werden unter Umständen auch Angebote gelistet, die nicht mehr existieren.

Die Landesverbände der Pflegekassen veranlassen im Abstand von höchstens einem Jahr die Prüfung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Regelprüfung nach § 114 Abs. 2 SGB XI).

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Bundesverbände der Pflegekassen und der vdek als Federführer koordinieren die IT Umsetzung. Grundlage hierfür sind die vom Qualitätsausschuss Pflege beschlossenen Pflegetransparenz- bzw. Qualitätsdarstellungsvereinbarungen. Des Weiteren nehmen sie die Abstimmung mit den Prüfdiensten vor ( z. B. Festlegung der Datensatzbeschreibung).

IT-Dienstleister ist die ITSG.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Zugelassene Pflegeeinrichtungen und Landesverbände der Pflegekassen können auf die Daten über ein Webformular zugreifen und diese je nach Benutzerrolle bearbeiten.
Die an die DCS übermittelten Daten werden über die Veröffentlichungsstellen der Landesverbände der Pflegekassen im Internet veröffentlicht. Daneben kann die Bereitstellung der Daten von Dritten beantragt werden, die ebenfalls Veröffentlichungsstellen einrichten wollen. Hierbei sind Nutzungsbedingungen zu beachten, welche der Qualitätsausschuss Pflege entwickelt hat.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Qualitätsprüfer übermitteln das Ergebnis einer jeden Prüfung sowie die dabei gewonnenen Daten und Informationen an die Landesverbände der Pflegekassen.

Pflegeeinrichtungen können die Prüfergebnisse außerdem ergänzen und kommentieren. Die Informationen zu Kooperationen werden ausschließlich von Pflegeeinrichtungen übermittelt. Die AuA-Daten werden von den nach Landesrecht zuständigen Stellen übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Veröffentlichung der Prüfberichte soll in erster Linie mehr Transparenz in der Pflege schaffen (Informationsangebot für Pflegebedürftige und Angehörige), aber auch einen Qualitätswettbewerb der Pflegeeinrichtungen ermöglichen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Der Informationsaustausch zwischen Prüfdiensten und DCS erfolgt mittels Dateien im XML-Format. Kooperationsinformationen und AuA- Daten können per Webformular oder per Mail (nur AuA-Daten) übermittelt werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 24.09.2021