GSB 7.1 Standardlösung

Verzeichnis der zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen

Register-ID: 1852004

Allgemeines

Beschreibung

Das Verzeichnis stellt ein Gesamtverzeichnis aller in Deutschland zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Personengesellschaften dar. Es beinhaltet alle in Deutschland befugten Dienstleister aus den weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und aus der Schweiz, die bei einer zuständigen Steuerberaterkammer registriert sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mit Hilfe des Verzeichnisses können sich Behörden und Gerichte, Rechtsuchende sowie andere am Rechtsverkehr Beteiligte vergewissern, ob Dienstleister aus anderen Staaten zur Steuerberatung in Deutschland berechtigt sind. Das Verzeichnis soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen und den Verbraucherschutz stärken.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Durch die Einführung des Verzeichnisses wurde die vorher unbefriedigende Situation gelöst, dass sich Rechtssuchende sowie Finanzämter und Staatsanwaltschaften, um festzustellen, ob ein bestimmter ausländischer Dienstleister bei der zuständigen Steuerberaterkammer registriert ist und damit zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, an alle Steuerberaterkammern wenden mussten, da die Berufsregister von diesen dezentral geführt werden. Durch die Möglichkeit eines Online-Abrufs werden die Steuerberaterkammern von dem Aufwand der Erteilung einer Berufsregisterauskunft entlastet. Ebenso trägt die Einführung des Steuerberaterverzeichnisses zur einer Entlastung der Finanzverwaltungen der Länder bei, da die bisher praktizierte Erstellung und Aktualisierung von Listen über nicht zur Steuerberatung zugelassene Personen entfallen kann.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 3a, 3b und 3c Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Vorübergehend befugte natürliche PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850820

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Natürliche Personen, die nach § 3a StBerG zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.

Stichwörter
Merkmale
Vorübergehend befugte juristische Personen und PersonengesellschaftenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850822

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Juristische Personen und Personengesellschaften, die nach § 3a StBerG zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Der Datenbestand bzw. die Angaben zu einzelnen Einträgen sind vollständig. Die Steuerberaterkammern geben nach § 3b Abs. 1 Satz 3 StBerG die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Gesamtverzeichnis ein. Die Daten des Gesamtverzeichnisses basieren mithin auf den im Berufsregister erfassten Daten. Die zuständige Steuerberaterkammer trägt nach § 3b Abs. 1 Satz 4 die datenschutzrechtliche Verantwortung für die in das Steuerberaterverzeichnis eingegebenen Daten, insbesondere für die Rechtsmäßigkeit der Erhebung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Daten. Im Hinblick darauf erfolgt keine eigene Prüfung der Plausibilität der Angaben durch die Bundessteuerberaterkammer.

Periodizität und Aktualität

Der Datenbestand des Verzeichnisses wird laufend aktualisiert. Neue Daten werden am nächsten Werktag nach der Änderung im Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer im Verzeichnis aktualisiert. Bestehende Einträge werden bei Änderungen im Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer (z.B. bei entsprechenden Änderungsmitteilungen durch den ausländischen Dienstleister) ebenfalls am nächsten Werktag aktualisiert. Die Eintragungen werden bei fehlender Wiederholungsmeldung bzw. bei Bestehen einer unanfechtbaren Untersagungsverfügung gemäß § 3a Abs. 6 Satz 1 StBerG gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Verzeichnis wird von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) geführt. Mit der technischen Registerführung ist ein externer IT-Dienstleister beauftragt.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Der Abruf einzelner Daten aus dem Gesamtverzeichnis steht jedem unentgeltlich zu. Zum Abruf der Daten kann die Recherchedatenbank der Bundesteuerberaterkammer (BStBK) genutzt werden. Ein Massendatenabruf ist aktuell weder vorhanden noch vorgesehen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Steuerberaterkammern geben nach § 3b Abs. 1 Satz 3 StBerG die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das Verzeichnis ein. Hierzu werden die für das Verzeichnis relevanten Daten automatisch aus dem Berufsregister der registerführenden Steuerberaterkammern in das Verzeichnis eingespielt. Die Daten werden nicht an weitere Stellen weiter übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten dienen der Information von Behörden, Gerichten, Rechtssuchenden und anderen am Rechtsverkehr Beteiligten darüber, ob ein ausländischer Dienstleister zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland befugt ist. Die Daten werden nicht an weitere Stellen weiter übermittelt. Eine Nutzung für bestimmte Statistiken oder die Erstellung von Berichten erfolgt nicht.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Aktuell existiert keine standardisierte Schnittstelle für den elektronischen Datenaustausch mit Dritten.

Technische Standards

Das Verzeichnis ist verpflichtend elektronisch zu führen.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die Recherchedatenbank des Verzeichnisses ist frei zugänglich.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.06.2021

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