GSB 7.1 Standardlösung

Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

Register-ID: 1852148

Allgemeines

Beschreibung

Bei den Handwerkskammern wird ein Verzeichnis über Betriebsinhaber zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe geführt.
Zulassungsfreie Handwerke sowie handwerksähnliche Gewerbe sind der Anlage B1 und B2 der HwO definiert und unterliegen der Anzeigepflicht gegenüber der Handwerkskammer gem. § 18 HwO.
Zulassungspflichtige Handwerke hingegen sind in der Anlage A definiert und werden in die Handwerksrolle eingetragen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe bedürfen vor Ausübung der Anzeige bei den zuständigen Handwerkskammern. Zusätzlich dient die Eintragung der Gefahrenabwehr, dem Verbraucher- und Umweltschutz und ermöglicht so eine Interessenvertretung für alle Selbständigen und Angestellten im Handwerk.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Daten des Verzeichnisses sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 19, 20 Handwerksordnung (HwO)
Anlage D zur Handwerksordnung

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

HandwerkerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850324

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Angaben erfolgen getrennt für den Inhaber sowie für den Betriebsleiter. Bei nicht voll geschäftsfähigen Personen auch persönliche Angaben des gesetzlichen Vertreters. Auch Angaben bei handwerklichen Nebenbetrieben.

Merkmale
HandwerksbetriebeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850326

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Betriebe zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe.
Persönliche Angaben erfolgen getrennt für den gesetzlichen Vertreter sowie für den Betriebsleiter bei juristischen Personen. Persönliche Angaben erfolgen getrennt für den persönlich haftenden Gesellschafter, der für den technischen Betrieb verantwortlich ist, sowie für alle übrigen Gesellschafter (bei Personengesellschaften).
Auch Angaben bei handwerklichen Nebenbetrieben.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Die Angaben im Verzeichnis sind nicht immer vollständig, da die Handwerkskammern von fristgerechten Meldungen der Betriebsgründenden und der Gewerbemeldestellen abhängig sind. Freiwillige Angaben können Lücken aufweisen (z. B. Kontaktdaten).

Ein Großteil der Daten wird anhand von u. a. Ausweisdokumenten, Gewerbedaten oder Einwohnermeldedaten überprüft.
In Bremen erfolgen innerhalb der Fachanwendung Plausibilitätskontrollen. In Bayern werden bei jeder erneuten Bearbeitung die Daten kontrolliert. Eine wöchentliche Plausibilitätsprüfung wird in Rheinland-Pfalz vorgenommen.
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Betriebe mit der Versendung des jährlichen Beitragsbescheids gebeten, Änderungen mitzuteilen.

Periodizität und Aktualität

Eintragungen, Änderungen und Löschungen erfolgen auf Antrag bzw. Mitteilung des Gewerbetreibenden oder von Amts wegen. Der Datenbestand wird fortlaufend ergänzt sowie ebenfalls fortlaufend aktualisiert.
Nach Auflösung des Handwerksbetriebes werden die Daten gelöscht und gemäß §§ 20 i.V.m. 13 Abs. 5 HwO im Anschluss für weitere 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der Löschung in einem gesonderten Dateisystem gespeichert.
In Rheinland-Pfalz werden die Daten für alle Betriebe etwa alle zwei Jahre aktualisiert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Daten werden fachlich-inhaltlich von einer der 53 bestehenden und jeweils zuständigen Handwerkskammern geführt. Die technische Registerführung erfolgt in der Regel durch externe Dienstleister.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Der Abruf von Betrieben und deren Kontaktdaten über die "Handwerkersuche" auf den Internetseiten der Handwerkskammern ist möglich von Betrieben, die einer Aufnahme zugestimmt haben.

Jeder Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, ist eine Einzelauskunft aus dem Verzeichnis zu erteilen. Nicht-öffentlichen Stellen ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten zu gewähren, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlich ist oder wenn ein berechtigtes Interesse der Auskunftbegehrenden glaubhaft dargelegt werden kann und die betroffene Person nicht widersprochen hat.

Öffentlichen Stellen sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Ersuchen Daten aus dem Verzeichnis zu übermitteln, so z. B. an Gewerbeämter, IHK, Innungen oder an die Rentenversicherung.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Eintragungen in das Verzeichnis werden auf Antrag oder von Amts wegen aufgrund von Übermittlungen von Gewerbeanzeigen durch Gewerbeämter oder Handelsregistereintragungen von der zuständigen Handwerkskammer vorgenommen. Der Dateneingang erfolgt elektronisch oder postalisch.

Ein Dateneingang erfolgt vereinzelt auch durch elektronische Übermittlung der Gewerbeanzeigen durch das zuständige Gewerbeamt.

Nach erfolgter Eintragung wird die Eintragung an Kreishandwerkerschaften, in bestimmten Fällen auch an die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie an die DRV, übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Verzeichnisses finden in verschiedenen amtlichen Statistiken Verwendung, so etwa in der Handwerksberichterstattung, der Handwerkszählung, der Gesundheitspersonalrechnung und im Unternehmensregister-System (URS).

Ferner dienen die Daten für statistische Auswertungen innerhalb der jeweiligen Handwerkskammer, für die Betriebsstatistik des ZDH sowie als Grundlage für Beantwortungen diverser Anfragen (z. B. Landesinnungen, Presse).

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Standards zum Datenaustausch:

  • XGewerbeordnung.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Fachanwendungen:

  • Bremen und Hamburg sowie teilweise Nordrhein-Westfalen: HWK Universal von BuE GmbH,
  • Saarland sowie teilweise Sachsen-Anhalt: UNIPLUS Software GmbH,
  • Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie überwiegend Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und teilweise Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nutzen die Fachsoftware der ODAV AG.

Einige Kammern bieten ein webbasiertes Kundenportal mit verschiedenen Funktionalitäten (z. B. Antrag auf Eintragung, Änderungsanzeigen, Gewerbemeldungen, Zweitschriften- und Urkundenbeantragung) an.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.04.2022

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