GSB 7.1 Standardlösung

Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG

Register-ID: 1852388

Allgemeines

Beschreibung

Bevor Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sich die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte mit der jeweiligen Marke und Geräteart im Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG registrieren.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Verzeichnis dient der Umsetzung der abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Es unterstützt die Ziele des ElektroG, die Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen und die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Verzeichnis wird im Rahmen von Art. 16 der Richtlinie (EU) 2012/19 geführt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 6 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Art. 16 Richtlinie (EU) 2012/19

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Hersteller von Elektro- oder ElektronikgerätenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851802

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Bevollmächtigte nach § 8 ElektroGMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851804

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Im Verzeichnis sind alle in Deutschland registrierten Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. deren Bevollmächtigte verzeichnet.

Periodizität und Aktualität

Die im Internet veröffentlichten Daten sind dort drei Jahre nach dem Ende der Registrierung des Herstellers oder des Bevollmächtigten zu löschen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ist als Gemeinsame Stelle der Hersteller vom Umweltbundesamt (UBA) mit der Registerführung beliehen.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die in § 31 Abs. 2 ElektroG aufgeführten Informationen des Verzeichnisses können online eingesehen werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten des Verzeichnisses werden im Rahmen der Antragsstellung über ein Webformular von den Herstellern bzw. deren Bevollmächtigten an die stiftung ear übermittelt. Änderungen der Daten sind durch die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigten mitzuteilen.

Die stiftung ear erstellt jährlich ein Verzeichnis sämtlicher registrierter Hersteller und Bevollmächtigter und leitet dieses dem UBA zu.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die stiftung ear stellt eine webbasierte Datenbank bereit, über die die in § 31 Abs. 2 ElektroG aufgeführten Informationen eingesehen werden können.

Technische Standards

Die online bereitgestellten Informationen können im CSV-, XLS-, XML- oder PDF-Format heruntergeladen werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 13.10.2021

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