GSB 7.1 Standardlösung

Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem BattG

Register-ID: 1852386

Allgemeines

Beschreibung

Bevor Herstellerinnen und Hersteller von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien, diese in Deutschland erstmals in Verkehr bringen dürfen, müssen sie bzw. deren Bevollmächtigte sich bei der stiftung ear registrieren lassen. Diese Registrierungen mit Marke und Batterieart, der Adresse der Herstellerinnen und Hersteller und deren Bevollmächtigten, dem Datum seitdem eine wirksame Registrierung besteht sowie ein etwaiges Marktaustrittsdatum veröffentlicht die stiftung ear im Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem BattG. Bei Herstellerinnen und Herstellern von Gerätebatterien ist zudem das Eigenrücknahmesystem, dem sich die Herstellerinnen oder Hersteller zur Erfüllung ihrer Entsorgungspflichten bedienen, angegeben. Im Falle von Fahrzeug- und Industriebatterien zeigt das Verzeichnis die Erklärung der Herstellerinnen und Hersteller zu der zumutbaren und kostenfreien Möglichkeit der Rückgabe der entsprechenden Batterien auf.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Verzeichnis dient der Transparenz gegenüber allen Marktbeteiligten. Herstellerinnen und Hersteller von Batterien können einfach prüfen, ob Mitbewerberinnen und Mitbewerber über die notwendigen Registrierungen verfügen. Zudem kann sich für Industrie- und Fahrzeugbatterien über die Rückgabemöglichkeiten von Rückgabeberechtigten informiert werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Batteriegesetz (BattG), in dem das Verzeichnis geregelt ist, ist die deutsche Umsetzung der europäischen Batterierichtlinie 2006/66/EG. Ziel der Richtlinie ist es, den Umwelteintrag von Schadstoffen in Abfälle durch Batterien auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hierfür sieht die Richtlinie - neben strikten Stoffbeschränkungen für die Schwermetalle Quecksilber und Cadmium - vor, dass möglichst alle Batterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2020 einen Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 vorgelegt. Ziele der Initiative sind das Funktionieren des Binnenmarktes, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Schutz von Umwelt und Gesellschaft vor negativen Auswirkungen von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus. Dieser Entwurf wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 4 Batteriegesetz (BattG)
Art. 17 Richtlinie (EG) 2006/66

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Hersteller von BatterienMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851806

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Bevollmächtigte nach § 26 Abs. 2 BattGMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851808

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Bei der Registrierung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens werden die Angaben der Antragstellerinnen und Antragssteller auf das Vorliegen der Registrierungsvoraussetzungen geprüft. Alle Herstellerinnen und Hersteller sind zur Registrierung unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 BattG bei der stiftung ear verpflichtet. Wer sich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig registrieren lässt handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten werden vom Umweltbundesamt verfolgt. Wie hoch der Anteil der nicht registrierten Herstellerinnen bzw. Hersteller (trotz bestehender Verpflichtung) ist, kann nicht eingeschätzt werden. Alle Änderungen der Angaben sowie die dauerhafte Aufgabe des Inverkehrbringens seitens der Herstellerinnen und Hersteller ist unverzüglich anzuzeigen. Auch hier stellt die Nichtbefolgung eine Ordnungswidrigkeit dar.

Periodizität und Aktualität

Die Registrierung wird durch die beliehene Behörde auf Antrag der Herstellerinnen oder Hersteller bzw. deren Bevollmächtigen erteilt. Die Beantragung kann jederzeit über das ear-Portal erfolgen. Bei Vorliegen der Registrierungsvoraussetzungen wird die Registrierung erteilt und anschließend die Angaben im Verzeichnis veröffentlicht. Teilt die Herstellerin bzw. der Hersteller Gründe mit, die eine Aufhebung des Registrierungsbescheides rechtfertigen (bspw. das dauerhafte Einstellen des Inverkehrbringens), wird der Marktaustritt der Herstellerin bzw. des Herstellers veröffentlicht. Der Eintrag im Verzeichnis ist nach drei Jahren ab Datum des angezeigten Marktaustritts zu löschen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die stiftung ear - als Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz - wurde vom Umweltbundesamt mit den Aufgaben nach § 23 BattG beliehen. Zu ihren Aufgaben gehört die Veröffentlichung in einem Verzeichnis nach § 20 Abs. 3 BattG.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Entsprechend dem Zweck des Verzeichnisses ist es für jedermann kostenlos online zugänglich. Die Daten können über eine Suchmaske online aufgerufen werden. Die online bereitgestellten Informationen können im CSV-, XLS-, XML- oder PDF-Format heruntergeladen werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Angaben werden von den Herstellerinnen und Herstellern bzw. deren Bevollmächtigten im Rahmen des Antragsverfahrens gemacht. Dieses erfolgt über das sogenannte ear-Portal. In das Portal pflegen die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller alle wesentlichen Angaben ein. Im Verzeichnis werden nur die Herstellerinnen und Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte angezeigt, die über eine Registrierung bei der stiftung ear verfügen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die stiftung ear stellt eine webbasierte Datenbank bereit, über die die in § 20 Abs. 3 BattG aufgeführten Informationen eingesehen werden können.

Technische Standards

Die online bereitgestellten Informationen können im CSV-, XLS-, XML- oder PDF Format heruntergeladen werden.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Verzeichnis wird mit einer eigenen Anwendungssoftware der stiftung ear betrieben.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 18.04.2023

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