GSB 7.1 Standardlösung

Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen

Register-ID: 1852382

Allgemeines

Beschreibung

Im Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen werden Betreiberinnen und Betreiber erfasst, wenn sie ihre Behandlungstätigkeit mit Nachweis der Zertifizierung nach § 21 ElektroG, der Art der Behandlungstätigkeiten und ihren Unternehmensdaten anzeigen. Vor Beginn der Behandlungstätigkeit sind die Betreiberinnen und Betreiber von Erstbehandlungsanlagen zu dieser Anzeige verpflichtet.

Erstbehandlungsanlagen sind Anlagen zur ersten Behandlung von Altgeräten, bei denen die Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe separiert werden. Hierzu zählen auch die hierauf bezogenen Vorbereitungshandlungen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Vertreiberinnen und Vertreiber, aber auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger können sich die nach § 21 ElektroG zertifizierten Erstbehandlungsanlagen in ihrer Umgebung anzeigen lassen und so Orte für die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroaltgeräte finden. Hierdurch werden ggf. ungünstige Öffnungszeiten eines Wertstoffhofes aufgefangen, wenn die Erstbehandlungsanlage die Annahme zu weitergehenden Öffnungszeiten anbietet. Die Rücknahme darf dabei ausschließlich durch Betreiberinnen und Betreiber von nach § 21 ElektroG zertifizierten Erstbehandlungsanlagen erfolgen. Die Erstbehandlungsanlage muss vor Beginn der Tätigkeit sich bei der stiftung ear anzeigen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Annahme von Altgeräten an den Rücknahmestellen und die Einrichtung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Erstbehandlungsanlagen stellen Maßnahme zur Steigerung der Sammelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung dar. Mit ihnen sollen Erstbehandlungsanlagen, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung durchführen, einerseits Zugang zu gesammelten Elektroaltgeräten erhalten und zudem selbst Altgeräte annehmen dürfen. Die Einbindung der Erstbehandlungsanlagen erfolgt dabei insbesondere vor dem Hintergrund, dass Endnutzerinnen und Endnutzern ein breites Feld an möglichen Rückgabestellen geschaffen werden soll. Diese werden durch das Verzeichnis bekannt gemacht.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 31 Abs. 3 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Betreiber von ErstbehandlungsanlagenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851810

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Das Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen enthält die veröffentlichten Angaben exakt so, wie sie ursprünglich von der Betreiberin bzw. dem Betreiber der jeweiligen Erstbehandlungsanlage eingetragen wurden. Sowohl die erste Anzeige wie auch jede weitere Anzeige entsprechend §§ 38 Abs. 2 Nr. 3 ElektroG i. V. m. § 25 Abs. 2 ElektroG werden durch die stiftung ear geprüft. Wenn kein gültiges Zertifikat nach § 21 ElektroG vorliegt, ist der Eintrag zu löschen.

Periodizität und Aktualität

Betreiberinnen und Betreiber einer Erstbehandlungsanlage müssen vor Beginn der Behandlungstätigkeit diese bei der stiftung ear für jeden (zertifizierten) Standort anzeigen. Dabei ist das Zertifikat nach § 21 ElektroG beizufügen. Dieses Zertifikat muss jährlich erneuert werden. Alle nach der Anzeige erfolgten Erneuerungen des Zertifikats müssen der stiftung ear unverzüglich übermittelt werden.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die stiftung ear ist als Gemeinsame Stelle der Hersteller i. S. d. § 5 ElektroG für die Führung des Verzeichnisses zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die in § 25 Abs. 4 ElektroG aufgeführten Informationen des Verzeichnisses können online eingesehen werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten des Verzeichnisses werden im Rahmen des Anzeigeverfahrens über ein Webformular von den Betreiberinnen bzw. Betreibern der Erstbehandlungsanlagen an die stiftung ear übermittelt. Erneuerungen des Zertifikats oder die Aufgabe der Behandlungstätigkeit sind der stiftung ear durch die Betreiberinnen bzw. Betreiber mitzuteilen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die stiftung ear stellt eine webbasierte Datenbank bereit, über die die in § 31 Abs. 3 ElektroG aufgeführten Informationen eingesehen werden können.

Technische Standards

Die online bereitgestellten Informationen können im CSV-, XLS-, XML- oder PDF-Format heruntergeladen werden.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Verzeichnis wird mit einer eigenen Anwendungssoftware der stiftung ear betrieben.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 13.04.2023

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