GSB 7.1 Standardlösung

Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen

Register-ID: 1852038

Allgemeines

Beschreibung

Der Betrieb ökologischer Landwirtschaft sowie die Weiterverarbeitung und der Handel mit den Erzeugnissen unterstehen in der EU einem strengen Kontrollsystem. Sog. Öko-Kontrollstellen sind staatlich zugelassene private Zertifizierungsstellen, die die Einhaltung der Kriterien der Öko-Verordnung (VO (EG) 834/2007) überprüfen.
Für eine Tätigkeit als Öko-Kontrollstelle ist eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) obligatorisch.
Das Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen listet alle staatlich zugelassenen Kontrollstellen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Führung des Registers ermöglicht Transparenz über diejenigen Stellen, die befugt sind, Öko-Kontrollen in Deutschland durchzuführen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Nur zugelassene Öko-Kontrollstellen dürfen Zertifizierungen vornehmen. Die aktuelle Liste der zugelassenen Kontrollstellen ist öffentlich zugängig und wird regelmäßig an die Kommission gemeldet.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Ab dem 01.01.2022 gelten neue Rechtsbezüge. VO (EU) Nr. 2018/848 und Durchführungsrechtsakte in Verbindung mit der VO (EU) Nr. 2017/625, sowie das noch nicht in Kraft getretene Öko-Landbaugesetz.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Art. 94 VO (EG) 889/2008
Art. 27 und 35 VO (EG) 834/2007
Ab 01.01.2022 Art. 52 VO (EU) 2018/848

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Öko-KontrollstellenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851294

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Staatlich zugelassene private Zertifizierungsstellen, die Betriebe bezüglich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur ökologischen Landwirtschaft kontrollieren.

Merkmale

Qualität

Das Verzeichnis ist vollständig, aktuell und listet alle staatlich zugelassenen Kontrollstellen.

Periodizität und Aktualität

Die Liste wird umgehend geändert, sobald sich Änderungen bei den Kontrollstellen ergeben; z. B. bei Neu-Zulassung oder Änderung des Umfangs der Zulassung, sowie bei Adress-Änderungen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Verzeichnis aller zugelassenen Öko-Kontrollstellen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geführt.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Dateneingang erfolgt bei erfolgreicher Zulassung als Öko-Kontrollstelle.
Die zuständige nationale Behörde hat der EU-Kommission eine Liste aller zugelassenen Kontrollstellen in ihrem Jahresbericht zu übermitteln. Die Daten des nationalen Registers werden über OFIS an die Kommission übermittelt und dort veröffentlicht.

Open Data-Tauglichkeit

Der Datenbestand ist Open Data-tauglich und ist auf GovData als Open Data (Lizenz: Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0) verzeichnet.

Verwendung der Registerdaten

Öffentlicher Zugang; Berichtslegung gegenüber der Kommission.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Das nationale Register wird in Form einer Excel-Liste geführt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 01.06.2021