GSB 7.1 Standardlösung

Versichertenverzeichnisse der Kranken- und Pflegekassen

Register-ID: 1852336

Allgemeines

Beschreibung

Die Kranken- und Pflegekassen führen ein Verzeichnis über versicherte Mitglieder und deren familienversicherte Familienangehörige.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Versichertenverzeichnis dient der Führung des Versichertenbestandes zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung (Kranken- und Pflegeversicherung), etwa der Feststellung der Versicherungsberechtigung, der Feststellung der Familienversicherung und des Leistungsanspruchs.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Daten der Versichertenverzeichnisse sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 288 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 99 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

VersicherteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850756

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Gesetzlich versicherte Personen

Merkmale
Familienversicherte AngehörigeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850758

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Familienversichert sind Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von versicherten Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern.

Merkmale

Qualität

Der Datenbestand ist vollständig, soweit er für die Erfüllung der Aufgaben notwendig ist. Die Qualität der Daten wird durch Plausibilitätsprüfungen gesichert.

Periodizität und Aktualität

Die Daten gehen fortlaufend anlassbezogen in den Bestand ein und werden entsprechend der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen vorgehalten.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die Verzeichnisse werden von den einzelnen Kranken- und Pflegekassen geführt.

Die technische Registerführung wird von IT-Dienstleistung übernommen.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Externe Stellen haben keinen direkten Zugriff auf die Versichertenverzeichnisse. Sofern von Dritten Daten benötigt werden, werden diese anlassbezogen auf Anforderung zur Erfüllung der Aufgaben übermittelt (z. B. in einem Meldeverfahren).

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Dateneingang erfolgt über Angaben der versicherten Person (z. B. Mitgliedschaftsantrag) bzw. über Arbeitgebermitteilungen im Zusammenhang mit dem Verfahren nach der DEÜV. Weiterer Dateneingang erfolgt durch Meldungen der Bundesagentur für Arbeit sowie der kommunalen Jobcenter (nach DÜBAK), über Betreuungsaufträge nach § 264 SGB V und Abkommen.
Datenausgang erfolgt an die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit sowie andere Kranken- und Pflegekassen.

Verwendung der Registerdaten

Das Versichertenverzeichnis wird für die gesetzlich geforderten Statistiken und für die Prüfungen der Aufsichtsbehörden verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Elektronische Schnittstellen sind u. a. für strukturierte Austauschverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Künstlersozialkasse, den Arbeitgebern, den Zahlstellen, den Hochschulen, anderen Krankenkassen, dem GKV-SV und Leistungserbringern, Rehabilittions-Einrichtungen, berufsständigen Versorgungseinrichtungen, Melderegistern und Elterngeldstellen vorhanden.

Die TK führt die Daten in einem eigenen Bestandsystem mit Datenbanktabellen. Elektronische Schnittstellen gibt es für die bestehenden maschinellen Datenaustauschverfahren zu deren Datenübermittlung- und Verteilungsstelle (vdek) sowie zum GKV-Com-Server der ITSG.

Technische Standards

Auf der Internetseite zum GKV-Datenaustausch sind die in der Sozialversicherung üblichen Standards für den Datenaustausch beschrieben.

Die AOK, KBS, BKK und IKK verwenden zudem z. B. HANA / 4HANA, Oracle, PostGreSQL, JSON, ABAP, Java, JAVA-Script, XML, XMELD, XFAMILIE, eXtra, sftp, KKS, ISO, DIN, UT-F8.

Die TK nutzt für den maschinellen Datenaustausch die Dateiformate CSV und XML.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

AOK, KBS: oscare®
IKK: 21c
BKK: 21c/ng

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 08.12.2023