GSB 7.1 Standardlösung

Versichertenkonten der Seemannskasse

Register-ID: 1852460

Allgemeines

Beschreibung

Die Seemannskasse bietet Seeleuten eine soziale Absicherung zwischen Arbeit und Rente. Sie gewährt Seeleuten, die aus der seemännischen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit ausgeschieden sind, eine zusätzliche Absicherung am Ende ihres Arbeitslebens. Langjährige Berufsseeleute (mindestens 20 Jahre mit versicherungspflichtigen Seefahrtszeiten) erhalten auf Antrag ab dem 56. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ein monatliches Überbrückungsgeld, das umgangssprachlich auch „Seemannsrente“ genannt wird. Ggf. wird der Bezug von Arbeitslosengeld oder geminderter vorzeitiger Altersrente durch Überbrückungsgeldleistungen ergänzt. Weitere (auf zwei Jahre befristete) Leistungen können Versicherte erhalten, die bereits eine Altersvollrente / Regelaltersrente erhalten, um die Einkommensverluste beim Übergang in die Rente teilweise auszugleichen. Außerdem können Hinterbliebene von verstorbenen Seeleuten ab dem Jahr 2023 eine Einmalzahlung erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Seeleute, Küstenfischerinnen, -fischer und Küstenschifferinnen, -schiffer sind während ihrer Fahrzeiten auf Kauffahrteischiffen oder Fischereifahrzeugen unter deutscher Flagge in der Seemannskasse versichert, sofern sie bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See rentenversichert sind. Ggf. kann, unter bestimmten Voraussetzungen, auch der Arbeitgeber für seine beschäftigten Seeleute einen Antrag auf Versicherungspflicht in der Seemannskasse stellen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches und der Satzung der Seemannskasse zur Durchführung der Versicherung und Gewährung der Leistungen erhoben und gespeichert.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die im Jahr 1974 von der See-Berufsgenossenschaft gegründete Seemannskasse war bis zur Fusion mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) ein Teil der Unfallversicherung. Durch die im Jahr 2009 durchgeführte Integration in die KBS fand ein Wechsel in die allgemeine Rentenversicherung statt. Die Seemannskasse ist eine Pflichtversicherung und trägt mit ihrem Leistungsangebot an aus der Seefahrt ausgeschiedene Seeleute den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Seeschifffahrt Rechnung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 137 a-e Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Satzung der Seemannskasse

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Versicherte PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850742

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Seeleute, Küstenfischer und -schiffer, die auf Kauffahrteischiffen oder Fischereifahrzeugen unter deutscher Flagge in der Seemannskasse versichert sind.

Merkmale

Qualität

Bei der Bearbeitung von Vorgängen erfolgt ein Rückgriff auf das Rentenversicherungskonto der Versicherten bzw. Leistungsempfangenden. Die Vollständigkeit sowie Richtigkeit der im Versicherungskonto gespeicherten Daten wird in regelmäßigen Abständen mit der versicherten Person überprüft. Ggf. werden Daten korrigiert oder ergänzt. Angaben wie Telefonnummer, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse sind freiwillig. Teilweise finden Plausibilitätskontrollen statt, z. B. zwischen Postleitzahl und Wohnort. Zudem erfolgt bei der Übermittlung von versicherungspflichtigen Entgelten eine Plausibilitätsprüfung zur Entgelthöhe. Zahlungen an die Versicherten erfolgen über den Renten Service der Deutschen Post, so dass auch hier die Kontrollmechanismen innerhalb des Zahlverfahrens greifen (z. B. Zahlungseinstellung bei Tod oder Auslandsverzug).

Periodizität und Aktualität

Neue Daten zu versicherten Personen werden anlassbezogen aufgenommen. Ergänzungen und Änderungen erfolgen, sofern geänderte Daten durch den Versicherten bzw. einer dritten Stelle übermittelt werden. Die Daten werden anschließend aktualisiert. Zurückgelegte Versicherungszeiten werden in das Versicherungskonto durch die Arbeitgeber maschinell im zeitlich festgelegten Rahmen übermittelt. Die im Versicherungskonto gespeicherten Leistungsdaten werden während des gesamten Leistungsbezugs gespeichert. Nach Leistungsende werden die Daten für mindestens sechs weitere Jahre gespeichert, da sie zahlungsbegründende Unterlagen darstellen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Versichertenkonten werden von der Seemannskasse bei der Knappschaft-Bahn-See (KBS) geführt.
Die technische Anbindung erfolgt innerhalb des rvDialogs der Deutschen Rentenversicherung.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Es existieren keine externen Zugriffsberechtigungen. Berechtigte Stellen erhalten Informationen aus dem Versicherungskonto anlassbezogen per Datensatz.

Die Daten dürfen anlassbezogen übermittelt werden an:

  • Sozialleistungsträger (RV-Träger, Arbeitsagenturen, gesetzliche Krankenkassen, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Kindergeldstellen, Wohnungsämter, Sozialämter, Jugendämter und Grundsicherungsämter),
  • Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden der Gefahrenabwehr und Justizvollzugsanstalten,
  • Behörden, gegenüber denen besondere gesetzliche Pflichten und Mitteilungsbefugnisse bestehen, zum Beispiel bei Strafverfolgungsbehörden, Gesundheitsämtern, im Besteuerungsverfahren bei Finanzämtern, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (Riester-Rente) oder bei den zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden,
  • die Behörden für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundeskriminalamt,
  • Privatpersonen in Unterhaltsanspruchsangelegenheiten,
  • öffentliche Stellen, soweit diese öffentlich-rechtliche Ansprüche in Höhe von mindestens 500 Euro geltend machen sowie an
  • Gerichtsvollzieher zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens, wenn die Höhe der zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro beträgt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Dateneingang erfolgt durch Arbeitgebermeldungen oder über Änderungsmitteilungen der Mitglieder selbst. Ferner werden Beschäftigungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit von den zuständigen Stellen (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Arbeitgeber) elektronisch übermittelt.

Es erfolgt eine direkte Eingabe ins Versicherungskonto durch die Sachbearbeitung, Einlesen von Datensätzen und Übertragungen aus Onlineformularen. Eine automatisierte Datenübermittlung erfolgt an Krankenkassen, Finanzämter und Rentenversicherungsträger.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden für interne Statistiken der Deutschen Rentenversicherung KBS und zur Arbeitsmengenermittlung genutzt.
Eine Übermittlung von Angaben erfolgt ebenso für externe Statistiken oder an externe Stellen (u. a. Presse, wissenschaftliche Institute, Öffentlichkeitsarbeit)

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Als Datenbankmanagementsystem wird Db2 von IBM verwendet.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 02.01.2023