GSB 7.1 Standardlösung

Versichertenkonten der Rentenversicherungsträger

Register-ID: 1852300

Allgemeines

Beschreibung

Die Träger der Rentenversicherung führen für jede versicherte Person ein elektronisches Versicherungskonto, in dem die Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie zur Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft erforderlich sind, gespeichert werden.
Das Versicherungskonto ist nach der Versicherungsnummer geordnet. Die Versicherungsnummer (VSNR) ist somit das zentrale Ordnungskriterium. Alle Daten einer Person sind unter einer Versicherungsnummer zusammengefasst.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Rentenversicherungsträger dürfen die Daten nur für folgende gesetzlich vorgeschriebene Zwecke verarbeiten:

  • Feststellungen eines Versicherungsverhältnisses einschließlich einer Versicherungsfreiheit oder Versicherungsbefreiung,
  • Nachweise von rentenrechtlichen Zeiten,
  • Festsetzung und Durchführung von Leistungen zur Teilhabe,
  • Festsetzung, Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung oder Abrechnung von Renten und anderen Geldleistungen,
  • Erteilung von Auskünften sowie die Führung und Klärung der Versicherungskonten sowie
  • Nachweise von Beiträgen und deren Erstattung.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Versicherungskonto beinhaltet sämtliche erforderliche Daten, die für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung notwendig sind sowie alle Angaben zu den von der Deutschen Rentenversicherung erteilten Auskünften (Versicherungsverläufe, Rentenauskünfte, Renteninformationen, Versorgungsausgleichsverfahren) und erbrachten Leistungen (Rehamaßnahmen, Renten: Zeiträume und Höhe der Leistungen).
Zu den erforderlichen Daten gehören neben den personenbezogenen Daten die rentenrechtlichen Zeiten, die entweder maschinell übermittelt und im Versicherungskonto gespeichert werden (z. B. Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder der Pflege Angehöriger) oder von Versicherten selbst beantragt und nachgewiesen (z. B. Zeiten der Kindererziehung) werden.

Das Versicherungskonto bildet die Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Rente. Arbeitgeberbeiträge werden automatisch im Konto gespeichert. Weitere rentenrechtliche Zeiten (z. B. Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen) müssen von den Versicherten selbst erklärt werden.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Daten der Versichertenkonten sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 109, 149 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 28a ff. Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Verordnung (EG) 883 / 2004
Verordnung (EG) 987 / 2009
Bilaterale Sozialversicherungsabkommen

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Versicherte PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850732

Klassifikation

Personen

Merkmale
Rentenantragsteller / RentenempfängerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850734

Klassifikation

Personen

Merkmale

Qualität

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Programmsystems (etwa durch gesetzliche Änderungen wie die Einführung des Grundrentenzuschlags) wird der Datenbestand laufend geprüft und bei Bedarf ergänzt.
Die Versicherten erhalten in regelmäßigen Abständen eine Übersicht über ihre gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten (Versicherungsverlauf, Renteninformationen, Rentenauskunft). So können eventuelle Lücken erkannt und geschlossen werden.
Durch technische Fehlerprüfungen im System erfolgt eine laufende Qualitäts- und Plausibilitätskontrolle der Daten. Darüber hinaus wird für eine Reihe von Angaben entsprechende Nachweise gefordert.

Periodizität und Aktualität

Die Daten in den Versichertenkonten werden durch laufende manuelle und maschinelle Meldungen aktualisiert. Je nach Art der Daten erfolgt die Übermittlung zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder Anlässen (z. B. Wechsel des Wohnorts, Anmeldung, Unterbrechung und Beendigung einer Beschäftigung, Sterbemitteilung, Einkommensdaten zur Durchführung einer Rentenanpassung zum 01. Juli eines Jahres).
Daten, deren Nutzung nicht mehr erforderlich ist, werden nach den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Für die Führung der Versichertenkonten sind die Träger der Rentenversicherung zuständig (14 regionale Träger sowie DRV Bund und die DRV Knappschaft-Bahn-See).
Die Versichertenkonten werden technisch in Rechenzentren der deutschen Rentenversicherung geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Versicherte können auf Antrag kostenlos Auskunft über alle zu ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.

Verschiedenen Behörden und weiteren öffentlichen Stellen werden unter Beachtung der gesetzlichen bzw. datenschutzrechtlichen Bestimmungen Informationen aus den Versichertenkonten übermittelt (s. "Datenlieferungen"). Durch verschiedene Online-Services der Deutschen Rentenversicherung können spezifische Daten eingesehen oder ggf. verändert werden (z. B. Anschrift).

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Dateneingang erfolgt durch Arbeitgeber, Arbeitsagenturen und gesetzliche Krankenkassen; diese melden Daten zu Beschäftigung, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit.
Durch Änderungsmitteilungen (z. B. Namens- oder Adressänderung) oder bei Antragseingang der Versicherten erfolgt ebenfalls ein Dateneingang.

Die Träger der Rentenversicherung unterrichten die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (sog. Versicherungsverlauf). Privatpersonen in Unterhaltsanspruchs- oder Versorgungsausgleichsangelegenheiten können ebenfalls Daten erhalten.
Weiterhin dürfen Daten aus dem Versicherungskonto an folgende Behörden und öffentliche Stellen übermittelt werden:

  • Sozialleistungsträger (z. B. BA, Krankenkasse),
  • Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden der Gefahrenabwehr und Justizvollzugsanstalten,
  • Behörden, gegenüber denen besondere gesetzliche Pflichten und Mitteilungsbefugnisse bestehen, z. B. bei Strafverfolgungsbehörden, Gesundheitsämtern, im Besteuerungsverfahren bei Finanzämtern, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (Riester-Rente) oder bei den zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden,
  • Verfassungsschutz, BND, BKA, militärischer Abschirmdienst,
  • öffentliche Stellen, soweit diese öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend machen,
  • Gerichtsvollziehende zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens,
  • Finanzverwaltung im Rahmen des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens und im Falle eines Anspruchs auf Grundrentenzuschlag und
  • Rentenservice der Deutschen Post AG (zur Rentenauszahlung).

Zudem existieren verschiedene Datenaustauschverfahren mit ausländischen Stellen (z. B. zum Austausch von Einkommensdaten oder zur Durchführung eines Sterbedatenabgleichs). Mit entsprechender Einwilligung der Nutzenden (z. B. Versicherte) können die Druckprodukte über den Online-Dienst "ePostfach" der Deutschen Rentenversicherung elektronisch übermittelt werden.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden für interne (z. B. Rentenstatistiken) und amtliche Statistiken verwendet und bilden ebenso die Grundlage für Berichte an interne und externe Stellen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Ein Datenaustausch findet über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) statt; dies gilt sowohl für den internen Austausch zwischen Trägern der Rentenversicherung als auch für den Datenaustausch mit externen Stellen.
Die Datenspeicherung der Daten des Versicherungskontos erfolgt auf Oracle Datenbanken und derzeit noch auf DB2-zOS (Großrechner).
Es existieren eine Vielzahl von Schnittstellen für diverse elektronische Datenaustauschverfahren, die diverse unterschiedliche elektronische Datenformate und Standards unterstützen (eXTra, OSCI, E-Mail, Message-Queueing, Dialogisierung, Online, File-Transfer, Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI)). Als DRV-intern festgelegter Standard wird auch der ODRV-SPoC (Objektbasierter Datenaustausch in der RV - Single Point of Contact) verwendet, von der DRV zu anderen Kommunikationspartnern der eXTra Kommserver RV.

Technische Standards

Jboss und Websphere Applikationserver werden im elektronischen Datenaustausch innerhalb der Deutschen Rentenversicherung verwendet. Auch kommunizieren Großrechner direkt miteinander (SNA-Protokoll). Der File-Transfer nutzt sFTP und openFT. Von Seiten der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) werden diverse elektronische Formate verwendet (z. B. XML). Die verschiedenen technischen Standards sind oft vorgegeben, z. B. durch die DEÜV. Es werden XÖV-Standards verwendet, insbesondere der XMeld-Standard.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für das Führen der Versicherungskonten und die Abarbeitung der Geschäftsprozesse wird die rentenversicherungsinterne Anwendung rvSystem verwendet.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 06.05.2022

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