Allgemeines
Beschreibung
Das jeweilige Amtsgericht führt ein Vereinsregister über alle bei ihm eingetragenen Vereine.
Ein Verein ist ein, wenigstens auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger Zusammenschluss von Personen, die unter einem einheitlichen Namen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, durch eine Satzung körperlich organisiert sind und auf einen wechselnden Mitgliederbestand ausgelegt sind.
Ein Verein, der nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (Idealverein) erlangt durch die Eintragung ins Vereinsregister Rechtsfähigkeit (§§ 21, 55 BGB) und erhält mit der Eintragung den Zusatz "e. V.".
Der Verein als Rechtsperson kann im eigenen Namen klagen, aber auch für Schäden zur Verantwortung gezogen werden und vollständig haften. Der Verein wird ferner von einem Vorstand vertreten.
Es bestehen u. a. folgende Bedingungen zur Eintragung eines Vereins im Vereinsregister:
- es werden mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt,
- es muss eine Satzung erstellt werden,
- es dürfen keine rein wirtschaftlichen, nur ideelle Zwecke verfolgt werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Vereinsregister hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des eingetragenen Vereins (e. V.) jederzeit für Dritte feststellbar zu machen. Es erfüllt eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion (negative Publizität).
Es hat als öffentliches Register die Rechtsverhältnisse der rechtsfähigen Vereine, die für den Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung sind, den Mitgliedern und Dritten gegenüber in zuverlässiger Weise darzustellen. Es dient damit der Verkehrssicherheit. Verkehrsschutz leistet das Vereinsregister nach §§ 68, 70 BGB. Verschiedene Eintragungen, sogenannte "konstitutive Eintragungen", d. h. rechtsbegründende Eintragungen werden erst mit Eintragung in das Register wirksam, wie z. B. Satzungsänderungen oder Verschmelzungen von Vereinen. Das Vereinsregister erfüllt damit nicht nur den Zweck Rechtsverhältnisse offen darzustellen, sondern lässt bestimmte Beschlüsse der Vereine auch erst durch seine Eintragung wirksam werden.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Die derzeitigen IT-Fachverfahren RegisSTAR sowie AUREG werden im derzeitigen Projekt AUREGIS zu einem bundeseinheitlichen IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister für alle 16 Bundesländer weiterentwickelt.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§§ 21 - 79a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 374 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Vereinsregisterverordnung (VRV)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Eingetragene VereineMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851654
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
In das Vereinsregister werden auf Antrag bzw. aufgrund einer Anmeldung des Vorstandes nichtwirtschaftliche Vereine eingetragen, die dadurch Rechtsfähigkeit erlangen und den Zusatz "eingetragener Verein", "e. V." oder eine ähnliche verständliche Abkürzung führen dürfen.
Neben der Eintragung der einzelnen Merkmale werden dort auch die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen und Löschungen eingetragen.
Merkmale
Nummer der Eintragung
Merkmals-ID
1846076
Beschreibung
Eingetragen wird die laufende Nummer der jeweiligen Eintragung zum betroffenen Verein.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität / Aktualität
Die Nummer der Eintragung wird vom elektronischen Vereinsregister mit jeder Eintragung automatisiert vergeben.
Name
Merkmals-ID
1846084
Beschreibung
Eingetragen wird der in der Satzung festgelegte Name des Vereins. Mit der Eintragung erhält der Name den Zusatz "eingetragener Verein" bzw. "e. V." oder ähnliches.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung und Satzung
Periodizität / Aktualität
Evtl. Änderung durch Beschluss der Mitgliederversammlung; keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.
Sitz
Merkmals-ID
1846086
Beschreibung
Angegeben wird der Ort, an dem der Verein gemäß Satzung seinen Sitz festgelegt hat.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung und Satzung
Periodizität / Aktualität
Evtl. Änderung durch Beschluss der Mitgliederversammlung; keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.
Allgemeine Vertretungsregelung
Merkmals-ID
1846088
Beschreibung
Ein Verein kann unterschiedliche Regelungen treffen, wie er vertreten wird, z. B. alle Vorstandsmitglieder vertreten einzeln oder jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die gemäß der Satzung bestimmte allgemeine Vertretungsregelung wird eingetragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung und Satzung
Periodizität / Aktualität
Evtl. Änderung durch Beschluss der Mitgliederversammlung; keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.
Vertretungsberechtigte
Merkmals-ID
1846078
Beschreibung
Eingetragen werden jeweils die Vorstandsmitglieder sowie etwaige Liquidatoren mit ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung und Wahlprotokoll
Periodizität / Aktualität
Evtl. Änderung aufgrund Wahl durch Versammlung; keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.
Besondere Vertretungsbefugnis
Merkmals-ID
1846096
Beschreibung
Es wird eine evtl. von der allgemeinen Vertretungsbefugnis abweichende besondere Vertretungsbefugnis bei der jeweiligen Person vermerkt. Soweit hierfür auch ihre Stellung im Vorstand bzw. ihre Funktion von Bedeutung ist, wird auch diese eingetragen, z. B. "Vorsitzende / Vorsitzender", "Kassiererin / Kassierer" o. ä.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Anmeldung und Wahlprotokoll
Periodizität / Aktualität
Evtl. Änderung aufgrund Wahl durch Versammlung; keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.
Satzung
Merkmals-ID
1846080
Beschreibung
Eingetragen werden die Rechtsform "eingetragener Verein" sowie das Datum der Errichtung der Satzung, ihre Änderungen unter Beschränkung auf die geänderten Vorschriften der Satzung und stichwortartiger Bezeichnung des Gegenstandes ihrer Änderung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung, Gründungs- bzw. Änderungsprotokoll
Periodizität / Aktualität
Ggf. Änderung durch Versammlung; keine Periodizität und aktuell, da Änderungen der Satzung nur mit deren Eintragung wirksam werden.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Merkmals-ID
1846082
Beschreibung
Eingetragen werden die sonstigen Rechtsverhältnisse, diese können sein:
- Umwandlungen,
- Verzicht auf die Rechtsfähigkeit und die Entziehung der Rechtsfähigkeit,
- Beschluss, durch den die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist,
- die Eröffnung, Einstellung und Aufhebung eines Insolvenzverfahrens,
- die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses,
- die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin / eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder Treuhänderin / Treuhänders unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 Nr. 2 BGB und die Aufhebung dieser Maßnahme,
- die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin / den Schuldner, deren Aufhebung und die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte der Schuldnerin / des Schuldners sowie die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung,
- die Auflösung und Fortsetzung des Vereins,
- die Beendigung des Vereins nach der Liquidation,
- das Erlöschen des Vereins.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Anmeldung, Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Insolvenzgerichts
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung oder von Amts wegen eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.
Datum der Eintragung
Merkmals-ID
1846090
Beschreibung
Bei jeder Eintragung ist der Tag der Eintragung anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und stets aktuell, da der Tag der Eintragung mit der elektronischen Signatur durch den Mitarbeiter des Registergerichts automatisch vermerkt wird.
Unterschrift
Merkmals-ID
1846094
Beschreibung
Jeder Eintragung wird die Unterschrift der / des zuständigen Sachbearbeiterin / Sachbearbeiters systemseitig automatisch hinzugefügt und weist die Bearbeiterin / den Bearbeiter aus, die / der die Eintragung vornimmt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
automatisiert durch System
Sonstige Bemerkungen
Merkmals-ID
1846092
Beschreibung
Als sonstige Bemerkungen kann das Registergericht Hinweise oder Erläuterungen eintragen, z. B. Blattzahl der Beschlüsse, der Satzung, nähere Erläuterungen zu Berichtigungen oder Amtseintragungen.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Registergericht
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität
Laufende Nummer
Merkmals-ID
1846098
Beschreibung
Es handelt sich um die laufende Nummer einer Eintragung in das Vereinsregister.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität / Aktualität
Nummerierungen werden mit jeder Eintragung vom elektronischen Vereinsregister automatisiert vergeben.
Gerötete (rot unterstrichene) Eintragungen
Merkmals-ID
1846100
Beschreibung
Durch eine Folgeeintragung gelöschte oder gegenstandslos gewordene Eintragungen, z. B. ausgeschiedene Kaufleute oder Gesellschafterinnen / Gesellschafter sowie die Eintragung des Ausscheidens selbst werden gerötet bzw. rot unterstrichen dargestellt.
Optionalität
Angabe freiwillig
Textmerkmal Übergangstext
Merkmals-ID
1914050
Beschreibung
Eintragungen, die andere Eintragungen wiederholen, erläutern oder begründen, werden anders als im chronologischen Auszug im aktuellen nicht ausgegeben und sind daher durch die Mitarbeiter beim Registergericht durch einen grau hinterlegten Text kenntlich zu machen. Diese Eintragungen sind für Dritte nicht dargestellt.
Optionalität
Angabe freiwillig
Rot durchkreuztes Registerblatt
Merkmals-ID
1846102
Beschreibung
Ein geschlossenes Registerblatt, z. B. nach Erlöschen des Vereins, Sitzverlegung, Umwandlung o. ä., wird neben der Eintragung des Grundes rot durchkreuzt und damit als geschlossen kenntlich gemacht.
Optionalität
Angabe freiwillig
Qualität
Der Datenbestand der eingetragenen Vereine ist vollständig. Ein Verein wird erst mit Eintragung in das Register zu einem eingetragenen Verein "e. V". Für bestimmte Eintragungen besteht eine Verpflichtung zur Anmeldung im Vereinsregister, z. B. Veränderungen im Vorstand und beschlossene Satzungsänderungen. Kommen die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Vereinsregistergericht Zwangsgelder festsetzen. Der Datenbestand ist jedoch nicht aktuell, wenn diese Veränderungen nicht mitgeteilt und dem Registergericht nicht anderweitig bekannt werden.
Die Eintragung ins Vereinsregister setzt die Vollständigkeit der Angaben voraus. Es wird keine Eintragung vorgenommen, bei denen nicht alle erforderlichen Angaben vorliegen.
Eine Eintragung setzt darüber hinaus eine ordnungsgemäße Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form unter Beifügung verschiedener Unterlagen voraus. Die Prüfung erfolgt durch das Registergericht.
Periodizität und Aktualität
Bestehende Eintragungen werden mit neuer Anmeldung aktualisiert. Eine regelmäßige Prüfung der bestehenden Eintragungen durch das Registergericht findet in der Regel nicht statt. Bei einigen Registergerichten ist es üblich, alle zwei Jahre nach Anmeldung die Vereine anzuschreiben, um eine gewisse Aktualität zu erhalten.
Einmal vorgenommene Eintragungen können nicht mehr aus dem Vereinsregister gelöscht werden. Sofern die Angaben nicht mehr aktuell sind, werden diese "gerötet", d. h. als nicht mehr aktuell gekennzeichnet.
Die Eintragungen stehen dauerhaft, auch nach Auflösung des Vereins, zur Verfügung.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Kommunal
Zuständigkeiten
Das Vereinsregister wird von den durch die Länder bestimmten Registergerichten geführt. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Die technische Registerführung übernimmt der jeweilige IT-Dienstleister der Bundesländer für die Server der Registergerichte sowie IT.NRW, Niederlassung Hagen für das Gemeinsame Registerportal der Länder.
Zugriffsbeschränkung
Öffentlicher Zugang ist möglich.
Zugriffsberechtigungen
Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, alle interessierten Personen können zu Informationszwecken Einsicht in das Register nehmen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder seit dem 01. August 2022 kostenfrei.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister ist nach Anmeldung möglich. Die Anmeldungen haben mit öffentlich beglaubigter Unterschrift der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bzw. Liquidatoren in vertretungsberechtigter Anzahl zu erfolgen.
Die beizufügenden Unterlagen sind für die verschiedenen Eintragungen unterschiedlich. Bei der Anmeldung eines neuen Vereins sind neben der öffentlich beglaubigten Anmeldung eine Abschrift der von den Gründungsmitgliedern unterschriebenen Satzung und Urkunden über die Bestellung des Vorstands vorzulegen. Für Anmeldungen von z. B. Vorstandsänderungen, Satzungsänderungen sowie anderen Änderungen bzw. Beschlüssen in der Mitgliederversammlung etc. gibt es gesonderte Bestimmungen und damit vorzulegende Unterlagen.
Eine Einreichung in elektronischer Form ist für das Vereinsregister nicht verpflichtend, kann aber über das EGVP nebst Metadaten im XJustiz-Format übermittelt werden.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten werden verwendet zur Auskunft über Eintragungen im Vereinsregister und Bereitstellung der Metadaten für das Gemeinsame Registerportal der Länder, das Unternehmensregister sowie das Transparenzregister.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Das Vereinsregister besteht aus elektronisch geführten Registerblättern und wird beim jeweiligen Dienstleister der Bundesländer mit dem IT-Fachverfahren RegisSTAR bzw. AUREG betrieben.
Der technische Betrieb des Gemeinsamen Registerportals der Länder erfolgt bei IT.NRW, Niederlassung Hagen. Das Registerportal ruft bei der Recherche weitere Daten (Registerauszüge, Dokumente) über einen Webservice in den Rechenzentren der jeweiligen Bundesländer ab.
Technische Standards
Die Registerführung ist verpflichtend elektronisch. Beim Datenaustausch zu Anmeldungen sind verpflichtend EGVP, PDF, Xjustiz-Format zu beachten.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Sowohl die Übermittlung und Einreichung der Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister als auch die Beauskunftung über den Inhalt der Eintragungen und der hinterlegten Dokumente erfolgt mittels elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme. Über das EGVP, dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach können seit 2004 von authentifizierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische Dokumente und Akten übermittelt werden.
Einsicht in das Vereinsregister erhält man über das Gemeinsame Registerportal der Länder. Dort sind auch chronologische, aktuelle oder historische Auszüge sowie Dokumente abrufbar.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 28.09.2022