Allgemeines
Beschreibung
Im VDuG (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz) werden die Verbraucherrechte durch Bündelung der Rechtsverfolgung einzelner Geschädigter gegen Unternehmen gestärkt. Das beim Bundesamt für Justiz (BfJ) geführte Verbandsklageregister verbindet die Ansprüche der Geschädigten mit den Verbandsklagen. Im Verbandsklageregister macht das BfJ Verbandsklagen nach § 44 VDuG, einstweilige Verfügungen in Bezug auf Ansprüche sowie Unterlassungsklagen nach §§ 1 bis 2a des UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) oder § 8 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von qualifizierten Verbraucherverbänden und qualifizierten Einrichtungen anderer Mitgliedstaaten der EU öffentlich bekannt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Nach öffentlicher Bekanntmachung einer Verbandsklage können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Durch die EU-Verbandsklagenrichtlinie und die Umsetzung in deutsches Recht (insbes. VDuG sowie VKregV) wurde mit der Einführung der neuartigen Klageform für Verbandsklagen, der Abhilfeklage durch qualifizierte Verbraucherverbände sowie qualifizierte Einrichtungen aus anderen EU-Staaten, ein neues Instrument zur Stärkung kollektiver Verbraucherrechte geschaffen. Sie erlaubt es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten sie später beispielsweise den ihnen zustehenden Geldbetrag direkt von einem Sachwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt. Eine weitere gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung hierfür ist die Anmeldung der Ansprüche im Verbandsklageregister.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 43 Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz - VDuG
Verbandsklageregisterverordnung - VKRegV
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Rechtshängige VerbandsklagenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1907490
Klassifikation
Vorgänge
Beschreibung
Es handelt sich um die im Verbandsklageregister öffentlich bekannt gemachenten rechtshängigen Verbandsklagen, zu denen Verbraucherinnen und Verbraucher Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, anmelden können.
Merkmale
Bezeichnung der Parteien
Merkmals-ID
1907598
Bezeichnung des Gerichts
Merkmals-ID
1907600
Aktenzeichen
Merkmals-ID
1907602
Art der Verbandsklage
Merkmals-ID
1907604
Zeitpunkt der Anhängigkeit
Merkmals-ID
1907608
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit
Merkmals-ID
1907610
Abhilfeantrag des Klägers
Merkmals-ID
1907612
Beschreibung
Eingetragen wird der Abhilfeantrag einschließlich der Merkmale, nach denen sich die Gleichartigkeit der von Verbraucherinnen / Verbrauchern geltend gemachten Ansprüche bestimmt, oder die Feststellungsziele.
Lebenssachverhalt
Merkmals-ID
1907614
Beschreibung
Eingetragen wird eine kurze Darstellung des von der Klägerin / vom Kläger vorgetragenen Lebenssachverhalts.
Zeitpunkt der Bekanntmachung
Merkmals-ID
1907616
Anmeldung
Merkmals-ID
1907626
Beschreibung
Eingetragen wird die Befugnis der Verbraucherinnen / Verbraucher, Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die mit der Abhilfe- oder Musterfeststellungsklage geltend gemacht werden, zur Eintragung in das Verbandsklageregister anzumelden.
Form der Anmeldung
Merkmals-ID
1907628
Frist der Anmeldung
Merkmals-ID
1907630
Wirkung der Anmeldung
Merkmals-ID
1907632
Rücknahme der Anmeldung
Merkmals-ID
1907634
Terminbestimmungen des Gerichts
Merkmals-ID
1907640
Hinweise des Gerichts
Merkmals-ID
1907642
Zwischenentscheidungen des Gerichts
Merkmals-ID
1907652
Gerichtlich genehmigte Vergleiche
Merkmals-ID
1907690
Austritt aus dem Vergleich
Merkmals-ID
1907692
Beschreibung
Eingetragen wird die Befugnis der angemeldeten Verbraucherinnen / Verbraucher zum Austritt aus dem Vergleich.
Form des Austritts
Merkmals-ID
1907694
Frist des Austritts
Merkmals-ID
1907696
Wirkung des Austritts
Merkmals-ID
1907698
Urteile im Verbandsklageverfahren
Merkmals-ID
1907700
Einlegung eines Rechtsmittels
Merkmals-ID
1907702
Eintritt der Rechtskraft
Merkmals-ID
1907704
Bestellung eines Sachwalters
Merkmals-ID
1907706
Beschreibung
Eingetragen wird der Beschluss über die Bestellung eines Sachwalters.
Ablehnung eines Sachwalters
Merkmals-ID
1907708
Beschreibung
Eingetragen wird der Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachwalters für begründet erklärt wird.
Entlassung eines Sachwalters
Merkmals-ID
1907710
Beschreibung
Eingetragen wird der Beschluss über die Entlassung eines Sachwalters.
Eröffnung eines Umsetzungsverfahrens
Merkmals-ID
1907714
Beschreibung
Eingetragen wird der Beschluss über die Eröffnung eines Umsetzungsverfahrens.
Beendigung des Umsetzungsverfahrens
Merkmals-ID
1907716
Beschreibung
Eingetragen wird der Beschluss über die Feststellung der Beendigung des Umsetzungsverfahrens.
Sonstige Beendigung
Merkmals-ID
1907772
Beschreibung
Eingetragen werden sonstige Beendigungen des Verbandsklageverfahrens.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Merkmals-ID
1907774
Beschreibung
Eingetragen wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unternehmerin / des Unternehmers.
Verpflichtung zur Überlassung eines Auszugs
Merkmals-ID
1907782
Beschreibung
Eingetragen wird die Verpflichtung des BfJ, einer angemeldeten Verbraucherin / einem angemeldeten Verbraucher auf deren / dessen Verlangen einen Auszug über die Angaben zu überlassen, die im Verbandsklageregister zu ihr / ihm und ihrer / seiner Anmeldung erfasst sind.
Anmeldungen / Rücknahmen von AnsprüchenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1907802
Klassifikation
Vorgänge
Beschreibung
Verbraucherinnen und Verbraucher können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden. Bis zum gleichen Zeitpunkt ist die Rücknahme der Anmeldung möglich.
Merkmale
Name des Verbrauchers
Merkmals-ID
1907804
Anschrift des Verbrauchers
Merkmals-ID
1907806
Anmeldung als kleines Unternehmen
Merkmals-ID
1907808
Beschreibung
Es handelt sich um die Angabe, ob die Anmeldung als kleines Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 VDuG erfolgt.
Bezeichnung des Gerichts
Merkmals-ID
1907810
Aktenzeichen
Merkmals-ID
1907812
Bezeichnung des Beklagten
Merkmals-ID
1907816
Anspruch
Merkmals-ID
1907818
Beschreibung
Eingetragen werden der Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses der Verbraucherin / des Verbrauchers.
Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
Merkmals-ID
1907820
Zahlungsanspruch
Merkmals-ID
1907822
Beschreibung
Sofern ein Zahlungsanspruch angemeldet wird, sind auch Angaben zur Höhe des Anspruchs enthalten.
Periodizität und Aktualität
Öffentliche Bekanntmachungen und Eintragungen sind unverzüglich vorzunehmen. Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen muss spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Tag des Termins erfolgen.
Die im Verbandsklageregister erfassten öffentlichen Bekanntmachungen und Eintragungen sind bis zum Schluss des zehnten Jahres nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitiger Beendigung des jeweiligen Verbandsklageverfahrens aufzubewahren und dann zu löschen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Das Verbandsklageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt.
Zugriffsberechtigungen
Öffentliche Bekanntmachungen können von jedermann unentgeltlich im Verbandsklageregister eingesehen werden. Die Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung auf einer Internetseite, die der inhaltlichen Verantwortung des BfJ unterliegt.
Das BfJ übersendet dem Gericht sowie dem bestellten Sachwalter auf dessen Anforderung jeweils einen Auszug aller im Verbandsklageregister erfassten Angaben über die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich wirksam zu einer Verbandsklage zur Eintragung in das Verbandsklageregister angemeldet und ihre Anmeldung nicht wirksam zurückgenommen haben.
Das BfJ überlässt einer / einem angemeldeten Verbraucherin / Verbraucher auf deren / dessen Verlangen einen schriftlichen Auszug über die Angaben, die im Verbandsklageregister zu ihr / ihm und ihrer / seiner Anmeldung erfasst sind.
Ferner überlässt das BfJ den Parteien einer Verbandsklage auf deren Anforderung jeweils einen Auszug aller im Verbandsklageregister erfassten Angaben über diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich wirksam zu einer Verbandsklage zur Eintragung in das Verbandsklageregister angemeldet und ihre Anmeldung nicht wirksam zurückgenommen haben.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Das Gericht übermittelt dem BfJ unverzüglich veröffentlichungsfähige Fassungen der im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machenden Angaben, insbes. der Terminbestimmungen, Hinweise, Zwischenentscheidungen und Urteile. Die Angaben werden von den Gerichten als strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML in der jeweils gültigen XJustiz-Version oder im Dateiformat PDF zur Verfügung gestellt.
Anmeldungen sowie Rücknahmen von Ansprüchen sowie Erklärungen des Austritts aus einem Vergleich sind von der Verbraucherin / vom Verbraucher schriftlich gegenüber dem BfJ zu erklären. Die Erklärung durch einen Rechtsanwalt ist mittels vom BfJ elektronisch bereitgestellter Formulare vorzunehmen.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 23.05.2024