GSB 7.1 Standardlösung

Visa-Informationssystem (VIS)

Register-ID: 1852450

Allgemeines

Beschreibung

Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System zum Austausch von Visa-Daten zwischen den Mitgliedstaaten der EU und assoziierten Ländern, die die gemeinsame Visumpolitik anwenden.

Bei Antragstellung eines Schengenvisums werden die Antrags- sowie biometrischen Daten wie Fingerabdrücke und das digitale Lichtbild im VIS gespeichert und stehen somit zur Identitätsfeststellung von Personen zur Verfügung.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mit dem Austausch von im VIS gespeicherten Visa-Daten wird die Prüfung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt und die Entscheidung über Verlängerung, Aufhebung und Annullierung von Visa bei den Visastellen erleichtert. Das VIS dient darüber hinaus zur Kontrolle von Visa und der Verifizierung und Identifizierung von Visumantragstellern bzw. -antragstellerinnen und Visuminhabern bzw. -inhaberinnen. Ferner erleichtert das VIS die Betrugsbekämpfung im Visaverfahren sowie die Kontrollen an Außengrenzübergangsstellen und im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.

Bei Vorliegen berechtigter Gründe können die Daten durch Strafverfolgungsbehörden auch zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten genutzt werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das VIS nahm seinen Betrieb nach der technischen Einrichtung des zentralen VIS, dem Aufbau der nationalen Schnittstellen und der Kommunikationsinfrastruktur im Oktober 2011 auf.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die politischen Verhandlungen zur Modernisierung des VIS wurden 2021 mit der Beschlussfassung über Änderungsverordnungen abgeschlossen.
In Zukunft sollen auch Informationen über nationale Visa für längerfristige Aufenthalte und Aufenthaltstitel der EU-Mitgliedstaaten im VIS gespeichert und abrufbar sein. Ferner werden in Zukunft während des Speicherprozesses im VIS weitere EU-Systeme automatisiert abgeglichen und dem Bearbeiter / der Bearbeiterin Hinweise zu Treffern in anderen Datenbanken angezeigt.

Die Rückführung von Personen aus dem Schengenraum in die Herkunftsländer soll dadurch erleichtert werden, dass im VIS in Zukunft ein Scan der sog. biographischen Passseite abgelegt wird.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung)
VIS-Zugangsgesetz (VISZG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

VisaanträgeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851578

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
Visumantragsteller / VisuminhaberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851566

Klassifikation

Personen

Merkmale
VisaerteilungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851568

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
Nichtfortführungen VisaantragsprüfungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851570

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
Ablehnungen VisaerteilungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851572

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
Annullierungen / Aufhebungen VisaMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851574

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
VisaverlängerungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851576

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Bei einer Visumverlängerung wird entweder die Gültigkeitsdauer und / oder die Aufenthaltsdauer eines ausgestellten Visums verlängert.

Merkmale

Qualität

Es wird ein hoher Abdeckungsgrad erreicht: Jeder Visumantrag wird von der zuständigen Visumbehörde unverzüglich geprüft und in das VIS eingetragen.

Periodizität und Aktualität

Die Antragsdatensätze werden in der Regel höchstens fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Visums im VIS gespeichert.

Nur der verantwortliche Mitgliedstaat hat das Recht, Daten, die er an das VIS übermittelt hat, zu korrigieren oder zu löschen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Europäische Union

Zuständigkeiten

Die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) ist für die technische Registerführung des zentralen VIS sowie der nationalen Schnittstellen zuständig. Jeder Mitgliedstaat ist für die Entwicklung, den Aufbau, die Verwaltung, Funktionsweise und den Unterhalt seines nationalen Systems zuständig.

In der Bundesrepublik agiert das BVA als zentrale Kopfstelle und stellt allen zugriffsberechtigen Behörden den Zugang zum VIS zentral zur Verfügung.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriffsberechtigt zur Eingabe, Änderung oder Löschung von Daten sind ausschließlich die Visumbehörden.

Zugang zum VIS für Datenabfragen haben die Visumbehörden sowie die Behörden, die für Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen, für Einwanderungskontrollen und Asyl zuständig sind. In der Bundesrepublik sind dies, neben den Visastellen des Auswärtigen Amtes, die Ausländerbehörden, die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder sowie das BAMF.

Die nationalen Behörden und Europol können in Einzelfällen zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer und sonstiger Straftaten Zugriff auf die im VIS eingetragenen Daten beantragen. Diese Abfragen erfolgen über zentrale Zugangsstellen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik ist über das VISZG geregelt, dass zu diesem Zweck zentrale Zugangsstellen eingerichtet werden können. Das BMI erstellt hierfür in Abstimmung mit den Ländern eine Liste von zentralen Zugangsstellen sowie eine Liste von zugangsberechtigten Behörden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten werden von den Visumbehörden bei Vorliegen eines zulässigen Visumantrags gemäß Visakodex in das VIS eingegeben.

Daten aus dem VIS werden Drittstaaten oder internationalen Organisationen nur übermittelt, wenn es im Einzelfall zum Zwecke des Nachweises der Identität eines Drittstaatangehörigen unumgänglich ist.

Der verantwortliche Mitgliedstaat ist zur Information der Betroffenen über seine im VIS gehaltenen Daten, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der Datenempfänger, die Aufbewahrungsfrist der Daten, das Auskunftsrecht sowie das Recht auf Berichtigung und Löschung der Daten verpflichtet. Über einen elektronischen Antrag wird in der Bundesrepublik beim BVA eine Betroffenenauskunft erteilt.

Verwendung der Registerdaten

Der Registerbestand wird auch für die Erstellung von Statistiken und Berichten genutzt. Dafür werden ausschließlich anonymisierte Daten verwendet, die keine Rückschlüsse auf einzelne Datensätze zulassen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) ist für das Betriebsmanagement des zentralen VIS und der nationalen Schnittstellen zuständig.

Das VIS ist über die jeweilige nationale Schnittstelle mit dem nationalen System der einzelnen Mitgliedstaaten verbunden.

Technische Standards

Ein Datenaustausch zwischen den Visumbehörden und den zentralen Stellen der Mitgliedstaaten findet über das Kommunikationssystem VIS-Mail statt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die zugriffsberechtigten nationalen Behörden in Deutschland können via Schnittstelle oder über das Registerportal des BVA auf das VIS zugreifen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 22.09.2022