GSB 7.1 Standardlösung

Triebfahrzeugführerscheinregister

Register-ID: 1852320

Allgemeines

Beschreibung

Das EBA führt ein Register aller Triebfahrzeugführerscheine, die nach der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) ausgegeben wurden. Daneben gibt es (immer) noch Führerscheine nach der Schrift 753 des VDV (Verband der Verkehrsunternehmen), die ebenfalls (allerdings eingeschränkt) zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen auf öffentlichen Infrastrukturen berechtigen. Über diese sogenannten VDV-Führerscheine führt das EBA kein Register.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register wird geführt, um für Triebfahrzeugführerscheine die Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung zu gewährleisten und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 TfV festzustellen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Verweis auf die Erwägungsgründe der RL 2007/59/EG.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 5 Abs. 1e Nr. 10 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§ 10 und Anlage 9 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Inhaber von TriebfahrzeugführerscheinenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850476

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Der Triebfahrzeugführerschein, auch Eisenbahnführerschein, berechtigt zum Führen von Schienenfahrzeugen auf öffentlichen Eisenbahnstrecken.

Merkmale

Qualität

Das EBA führt im Register alle erteilten, verlängerten, geänderten, abgelaufenen, ausgesetzten, entzogenen oder als verloren, entwendet oder zerstört gemeldeten Triebfahrzeugführerscheine nach TfV. Das Register ist somit als vollständig einzustufen.

Periodizität und Aktualität

Das EBA wird anhand des § 2 TfV dazu angehalten, das Register stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Sämtliche Daten des Registers sind nach Ablauf von zehn Jahren ab der Ungültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins zu löschen. Wird der registerführenden Stelle innerhalb dieser Frist die Einleitung von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze bei der Tätigkeit als Triebfahrzeugführer / -führerin bekannt, so endet die Frist nicht vor Ablauf der Ermittlungen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das EBA ist zum einen für das Führen des Registers als auch für die Erteilung von Triebfahrzeugführerscheinen nach TfV verantwortlich.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Dem / der Triebfahrzeugführer / -führerin ist auf Antrag schriftlich Auskunft über seine / ihre im Register gespeicherten Daten zu erteilen.

Schriftliche Auskunft aus dem Register erhalten auf begründeten Antrag:

  • Unternehmerinnen und Unternehmer,
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Triebfahrzeugführern / -führerinnen,
  • zuständige Behörden der anderen Mitgliedstaaten,
  • Europäische Eisenbahnagentur,
  • Untersuchungsbehörden nach § 5 Abs. 1f AEG,
  • Untersuchungsstellen anderer Mitgliedstaaten im Sinne der Richtlinie 2004/49/EG und
  • Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Eintragungen erfolgen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung, Änderung oder Aktualisierung eines Triebfahrzeugführerscheins, die Angaben werden vom Antragsteller / von der Antragstellerin gemacht und vom EBA überprüft. Die Angaben werden derzeit schriftlich bzw. postalisch gemacht. Ausgehende Daten bei gewünschter Auskunft werden regelmäßig schriftlich erbracht.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Verwendung der Registerdaten erfolgt im Rahmen der Eisenbahnaufsicht, Erstellung von Berichten und Statistiken sowie zur Überprüfung der Gültigkeit der Fahrerlaubnisse.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Relationales Datenbanksystem, interne Schnittstelle zu DOWEBA.
Eine Schnittstelle zum e-Service (elektronische Antragstellung) ist geplant.

Technische Standards

Das Register wird elektronisch geführt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 01.06.2021