Allgemeines
Beschreibung
Im Transparenzregister werden die wirtschaftlich Berechtigten von transparenzpflichtigen Gesellschaften oder sonstigen transparenzpflichtigen juristischen Personen erfasst. Zu den transparenzpflichtigen Rechtseinheiten gehören u. a. juristische Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften und z. B. nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist, und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Durch die Einsehbarkeit der Daten zu den transparenzpflichtigen Rechtseinheiten und den wirtschaftlichen Berechtigten soll die Nachvollziehbarkeit von Unternehmensstrukturen vereinfacht und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert werden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Verpflichtung zum Aufbau eines Transparenzregisters geht aus der Richtlinie (EU) 2015/849 vom 20. Mai 2015 hervor und wurde durch die Neufassung des Geldwäschegesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der
EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte zum 1. Oktober 2017. Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30. Mai 2018 wurde der Anwendungsbereich des Transparenzregisters erweitert. Mitglieder der Öffentlichkeit können in das Transparenzregister Einsicht nehmen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Im Zuge des EU-Anti-Geldwäsche-Pakets wird es zu Anpassungen hinsichtlich des Transparenzregisters kommen. Maßgeblich hierfür sind die 1. EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche - Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (COM(2021)0420 – C9-0339/2021 – 2021/0239(COD)) und die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (Sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche - Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (COM(2021)0423 – C9-0342/2021 – 2021/0250(COD)). Die Umsetzung wird voraussichtlich bis Sommer 2027 erfolgen müssen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG)
RL (EU) 2015/849
RL (EU) 2018/843
Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters (Transparenzregisterbeleihungsverordnung - TBelV)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Wirtschaftlich BerechtigteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850900
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Wirtschaftlich Berechtigte sind im Allgemeinen natürliche Personen, die entweder Eigentümer sind oder aber sonstige maßgebliche Kontrolle über eine transparenzpflichtige Rechtseinheit ausüben.
Merkmale
Vorname
Merkmals-ID
1840880
Beschreibung
Vorname des wirtschaftlich Berechtigten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Familienname
Merkmals-ID
1840882
Beschreibung
Familienname des wirtschaftlich Berechtigten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1840884
Beschreibung
Geburtsdatum des wirtschaftlich Berechtigten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Wohnort
Merkmals-ID
1840886
Beschreibung
Wohnort des wirtschaftlich Berechtigten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
Merkmals-ID
1840878
Beschreibung
Die Angaben zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ergeben sich für wirtschaftlich Berechtigte von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GWG aus der Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbesondere der Höhe der Kapitalanteile oder der Stimmrechte, der Ausübung von Kontrolle auf sonstige Weise, insbesondere aufgrund von Absprachen zwischen einem Dritten und einem Anteilseigner oder zwischen mehreren Anteilseignern untereinander, oder aufgrund der einem Dritten eingeräumten Befugnis zur Ernennung von gesetzlichen Vertretern oder anderen Organmitgliedern oder und der Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners. Bei Rechtsgestaltungen nach § 21 GWG und rechtsfähigen Stiftungen aus einer der in § 3 Abs. 3 GWG aufgeführten Funktionen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Staatsangehörigkeiten
Merkmals-ID
1840888
Beschreibung
Alle Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlich Berechtigten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Titel
Merkmals-ID
1840890
Beschreibung
Titel des wirtschaftlich Berechtigten.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Beschränkungshinweis gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 GwG
Merkmals-ID
1840912
Beschreibung
Hinweis einer Auskunftsbeschränkung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 GwG. Betroffene Datenpositionen können aus Rechtsgründen nicht übermittelt werden.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Transparenzregister.
Beschränkungshinweis gem. § 23 Abs. 2 GwG
Merkmals-ID
1840910
Beschreibung
Hinweis einer Auskunftsbeschränkung gem. § 23 Abs.2 GwG. Betroffene Datenpositionen können aus Rechtsgründen nicht übermittelt werden. Beschränkung kann auf Veranlassung des wirtschaftlich Berechtigten eingetragen werden.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Transparenzregister.
Gültigkeitsdatum
Merkmals-ID
1840908
Beschreibung
Weist die Gültigkeit des Transparenzregister-Auszuges aus.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Transparenzregister.
Technische Identifikationsnummern
Merkmals-ID
1840892
Beschreibung
Diverse technische Identifikatoren.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Registerlich geführte Rechtseinheiten Merkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850902
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Registerlich geführte Rechtseinheiten aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und dem Vereinsregister. Die Angaben beziehen sich auf die Rechtseinheit, für die der Ausweis des wirtschaftlich Berechtigten erfolgt.
Stichwörter
Merkmale
Name der Rechtseinheit
Merkmals-ID
1840894
Beschreibung
Firmierung der Rechtseinheit inkl. der Rechtsform.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Index des entsprechenden Registers.
Sitz der Rechtseinheit
Merkmals-ID
1840896
Beschreibung
Handelsregisterlich eingetragener Sitz der Rechtseinheit.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Index des entsprechenden Registers.
Registergericht der Rechtseinheit
Merkmals-ID
1840898
Beschreibung
Für die Rechtseinheit zuständiges Registergericht.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Index des entsprechenden Registers.
Registerart der Rechtseinheit
Merkmals-ID
1840900
Beschreibung
Für die Rechtseinheit gültige Registerabteilung (z.B. HRA, HRB).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Index des entsprechenden Registers.
Registernummer der Rechtseinheit
Merkmals-ID
1840902
Beschreibung
Für die Rechtseinheit registerlich geführte Nummernkennung (z.B. HRB 12345).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Index des entsprechenden Registers.
Gültigkeitsdatum
Merkmals-ID
1840908
Beschreibung
Weist die Gültigkeit des Transparenzregister-Auszuges aus.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Transparenzregister.
Technische Identifikationsnummern
Merkmals-ID
1840892
Beschreibung
Diverse technische Identifikatoren.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Nicht registerlich geführte RechtseinheitenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850904
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Nicht registerlich geführte Rechtseinheiten. Hierzu zählen bspw. Stiftungen. Die Angaben beziehen sich auf die Rechtseinheit, für die der Ausweis des wirtschaftlich Berechtigten erfolgt.
Merkmale
Name der Rechtseinheit
Merkmals-ID
1840904
Beschreibung
Bezeichnung der Rechtseinheit.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Sitz der Rechtseinheit
Merkmals-ID
1840906
Beschreibung
Sitz der Rechtseinheit.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.
Gültigkeitsdatum
Merkmals-ID
1840908
Beschreibung
Weist die Gültigkeit des Transparenzregister-Auszuges aus.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Transparenzregister.
Technische Identifikationsnummern
Merkmals-ID
1840892
Beschreibung
Diverse technische Identifikatoren.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Das Transparenzregister wird als Vollregister geführt und die Angabe zu wirtschaftlich Berechtigten können direkt dem Register entnommen werden. Das Transparenzregister enthält einen quantitativ umfassenden und qualitativ hochwertigen Datenbestand zu den wirtschaftlich Berechtigten aller transparenzpflichtigen Rechtseinheiten. Die europäische Vernetzung wird damit ermöglicht und der Nutzwert für die Einsichtnehmenden optimiert.
Dateneinreichungen im Sinne von §§ 20, 21 GwG werden nach § 18 Abs. 3 GwG durch die registerführende Stelle geprüft.
Zudem müssen Verpflichtete gemäß § 23a GwG Unstimmigkeiten unverzüglich an das Transparenzregister melden. Diese Meldungen werden wiederum nach § 23 Abs. 3 GwG unverzüglich durch die registerführende Stelle überprüft.
Periodizität und Aktualität
Neue Daten werden dann in das Transparenzregister aufgenommen, wenn sie durch die transparenzpflichtige Rechtseinheit an das Transparenzregister gemeldet werden. Eine Korrektur von bereits bestehenden Daten wird ebenfalls dann vorgenommen, wenn eine Änderung an das Register gemeldet wird. Die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten sind dabei verpflichtet, dem Transparenzregister Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Missachtung dieser Pflichten droht ein Bußgeld.
Feste Termine zur Eintragung oder für Änderungsmitteilungen gibt es nicht. Die Daten werden ohne zeitliche Begrenzung im Register festgehalten, die Einträge werden nicht nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht. Daten, die im Transparenzregister gespeichert sind, werden gemäß § 18 Abs. 2 GwG als chronologische Datensammlung angelegt.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Gemäß § 25 Abs. 1 GwG i.V.m. § 1 TBelV wird das Transparenzregister fachlich und inhaltlich vom Bundesanzeiger Verlag als beliehene Behörde geführt.
Ansprechpartner für die technische Registerführung ist der Bundesanzeiger Verlag.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Die Einsichtnahme in das Transparenzregister setzt die vorherige Online-Registrierung und Antragsstellung des Einsichtnehmenden voraus. Der Zugang zur Suche im Transparenzregister erfolgt gestaffelt nach der Funktion der Einsichtnehmenden. Demnach haben bestimmte Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vollen Zugang zum Datenbestand des Transparenzregisters. Verpflichteten ist der Zugang dagegen nur fallbezogen und im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten gestattet. Mitglieder der Öffentlichkeit erhalten im Rahmen der Einsichtnahme nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GwG nur einen reduzierten Datensatz. Die Einsichtnahme kann gemäß § 23 Abs. 2 GwG auf Antrag eines wirtschaftlich Berechtigten vollständig oder teilweise beschränkt werden, wenn er darlegt, dass der Einsichtnahme unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls überwiegende schutzwürdige Interessen des wirtschaftlich Berechtigten entgegenstehen. Die Beschränkung der Einsichtnahme wirkt gegenüber bestimmten Gruppen von Verpflichteten nicht.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die transparenzpflichtigen Einheiten müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einholen, aufbewahren, auf dem aktuellen Stand halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen. Nach Stellung eines Einsichtnahmeantrags werden die Daten den Einsichtnehmenden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Die Daten zu wirtschaftlich Berechtigten liegen in relationalen Datenbanken vor.
Über die Schnittstellen nach § 23 Abs. 3 GWG sowie § 26a GWG sind die Daten des Transparenzregisters in strukturierter Form (JSON-Format) abrufbar.
Technische Standards
Das Register ist verpflichtend elektronisch zu führen. Die Eingabe ist ausschließlich über die elektronischen Eingabeformulare auf der offiziellen Plattform des Transparenzregisters möglich. Registerauszüge können nach Stellung des Einsichtnahmeantrags als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH betreibt die Plattform des Transparenzregisters.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.
Redaktioneller Stand: 11.06.2024